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   EuGH, 15.04.1998 - C-43/98 P (R)   

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EuGH, 15.04.1998 - C-43/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3137)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.1998 - C-43/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3137)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 1998 - C-43/98 P (R) (https://dejure.org/1998,3137)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Dringlichkeit - Artikel 30 der Verordnung (EWG) Nr. 404/93

  • Europäischer Gerichtshof

    Camar / Kommission und Rat

  • EU-Kommission PDF

    Camar / Kommission und Rat

    EG-Vertrag, Artikel 168a; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 50 Absatz 2 und 51
    1 Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Anwendung auf Rechtsmittel gegen Beschlüsse, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind

  • EU-Kommission

    Camar / Kommission und Rat

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Gewährung von Einfuhrlizenzen für Drittlandsbananen und nichttraditionelle AKP-Bananen; Relevanz von Fragen des Haftungs- und Konkursrechts bei der Beurteilung der Dringlichkeit der beantragten ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 50 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 404/93 Art. 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1 Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Anwendung auf Rechtsmittel gegen Beschlüsse, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen sind - [EG-Vertrag, Artikel 168a - EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 50 Absatz 2 und 51]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus EuGH, 15.04.1998 - C-43/98
    Im zweiten Teil ihres Rechtsmittelgrundes stützt sich die Rechtsmittelführerin auf das Urteil vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95 (T. Port, Slg. 1996, I-6065) und macht geltend, daß der Richter der einstweiligen Anordnung, wenn die Kommission es wie im vorliegenden Fall ablehne, auf der Grundlage des Artikels 30 der Verordnung Nr. 404/93 tätig zu werden, und er gegen diese Untätigkeit mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung befaßt werde, Artikel 30, wenn auch nur vorsorglich, anstelle der Kommission anzuwenden habe.

    Nach Auffassung der Kommission und des Rates hat das erwähnte Urteil T. Port die Voraussetzungen für die Anwendung des Artikels 186 des Vertrages im Licht des Artikels 30 der Verordnung Nr. 404/93 nicht verändert.

    Auch mit dem zweiten Teil des Rechtsmittelgrundes in bezug auf Artikel 30 der Verordnung Nr. 404/93 sowie auf das Urteil T. Port kann nicht dargetan werden, daß der angefochtene Beschluß einen Rechtsfehler enthält.

    Im Urteil T. Port hat sich der Gerichtshof nämlich im wesentlichen auf die Feststellung beschränkt, daß der Rechtsschutzanspruch im Rahmen einer Untätigkeitsklage gegen ein Organ, das es versäumt hat, einen Rechtsakt zu erlassen, auch die Möglichkeit einschließt, beim Gemeinschaftsrichter den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach Artikel 186 des Vertrages zu beantragen.

  • EuG, 10.12.1997 - T-260/97

    Camar / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.04.1998 - C-43/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache T-260/97 R (Camar/Kommission und Rat, Slg. 1997, II-2357) wegen Aufhebung dieses Beschlusses und Erlaß einer einstweiligen Anordnung, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Hubert van Vliet und Francesco Ruggeri Laderchi, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, im Beistand von Rechtsanwalt Alberto Dal Ferro, Vicenza, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Rat der Europäischen Union, vertreten durch die Rechtsberater Jan-Peter Hix und Antonio Tanca, Juristischer Dienst, Zustellungsbevollmächtigter: Alessandro Morbilli, Generaldirektor der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg, Antragsgegner im erstinstanzlichen Verfahren,.

    Die Camar Srl hat mit Rechtsmittelschrift, die am 20. Februar 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache T-260/97 R (Camar/Kommission und Rat, Slg. 1997, II-2357; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem dieser ihren Antrag auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen hat.

  • EuG, 04.06.1996 - T-18/96

    Stichting Certificatie Kraanverhuurbedrijf und Federatie van Nederlandse

    Auszug aus EuGH, 15.04.1998 - C-43/98
    Was die Schwere und den irreversiblen Charakter des behaupteten Schadens anbelangt, so sind in dem angefochtenen Beschluß bei der Beurteilung der materiellen Lage der Rechtsmittelführerin zu Recht insbesondere die Merkmale des Konzerns berücksichtigt worden, zu dem sie aufgrund ihres Aktienbesitzes gehört (vgl. sinngemäß Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juni 1996 in der Rechtssache T-18/96 R, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, II-407, Randnr. 35).
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.04.1998 - C-43/98
    Diese Bestimmungen gelten auch für Rechtsmittel, die gemäß Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes eingelegt werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R)], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 18, und vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 44).
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.04.1998 - C-43/98
    Diese Bestimmungen gelten auch für Rechtsmittel, die gemäß Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes eingelegt werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R)], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 18, und vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 44).
  • EuGH, 07.03.1995 - C-12/95

    Transacciones Maritimas u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.04.1998 - C-43/98
    Was die Schwere und den irreversiblen Charakter des behaupteten Schadens anbelangt, so sind in dem angefochtenen Beschluß bei der Beurteilung der materiellen Lage der Rechtsmittelführerin zu Recht insbesondere die Merkmale des Konzerns berücksichtigt worden, zu dem sie aufgrund ihres Aktienbesitzes gehört (vgl. sinngemäß Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juni 1996 in der Rechtssache T-18/96 R, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, II-407, Randnr. 35).
  • EuGH, 10.09.2013 - C-278/13

    Kommission / Pilkington Group

    54 bis 56 des angefochtenen Beschlusses fort, indem er weitere Beschlüsse, auf die sich die Kommission berufen hatte, als im vorliegenden Fall irrelevant zurückwies, nämlich die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. April 1998, Camar/Kommission und Rat (C-43/98 P[R], Slg. 1998, I-1815), und des Präsidenten des Gerichts vom 18. März 2011, Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband/Kommission (T-457/09 R), mit der Begründung, dass es sich nur um eine einfache Beschränkung der Ausübung der in Rede stehenden Grundrechte gehandelt habe, sowie den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. September 2004, Kommission/Akzo und Akcros (C-7/04 P[R], Slg. 2004, I-8739), mit der Begründung, dass in der Rechtssache, in der dieser Beschluss ergangen sei, der den vertraulichen Charakter von Schriftstücken, die von der Kommission im Laufe einer Nachprüfung beschlagnahmt worden seien, betroffen habe, nicht der Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Schriftstücken streitig gewesen sei, sondern die ganz andere Frage, ob es der Kommission erlaubt gewesen sei, von diesen Kenntnis zu nehmen, wo sie doch selbst zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sei.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich jedoch, dass die Ansicht, ein Schaden sei definitionsgemäß nicht wiedergutzumachen, da er den Bereich der Grundrechte berühre, nicht zugelassen werden kann, da es nicht genügt, abstrakt einen Eingriff in Grundrechte zu behaupten, um nachzuweisen, dass der sich daraus etwa ergebende Schaden notwendig irreparablen Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss Camar/Kommission und Rat, Randnrn. 46 und 47).

  • VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.3655

    Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit;

    Das nationale Recht darf insofern weder die förmliche Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung noch einer Arbeitserlaubnis fordern (EuGH vom 27.3.1990, Rush Portuguesa, C-113/89, Slg. 1990, I-1417, RdNr. 12; vom 9.8.1994, Vander Elst, C-43/98, Slg. 1994, I-3803, RdNr. 15; vom 19.1.2006, Kommission gegen Deutschland, C 244/04, Slg. 2006, I-885).

    Während bei ordnungsgemäß in der Europäischen Gemeinschaft beschäftigten Arbeitnehmern die einschlägigen Bestimmungen des Mitgliedstaats vor einer Ausbeutung von Arbeitnehmern und der Verfälschung des Wettbewerbs schützen (vgl. EuGH vom 9.8.1994, Vander Elst, C-43/98, Slg. 1994, I-3803, RdNr. 24 f.), besteht überdies bei einer Erstreckung der abgeleiteten Dienstleistungsfreiheit auf Subunternehmer aus Drittstaaten die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und dem Unterlaufen von Bedingungen zum Schutz der Beschäftigten.

  • EuGH, 12.02.2003 - C-399/02

    Marcuccio / Kommission

    Daraus ergibt sich, dass im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittels und nach ständiger Rechtsprechung Rechtsmittelgründe, die sich auf das Bestehen eines Fumus boni iuris beziehen, mit denen aber nicht die fehlende Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen in Frage gestellt wird, nicht, und zwar auch nicht teilweise, zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führen können (Beschlüsse vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, Randnr. 31, und vom 15. April 1998 in der Rechtssache C-43/98 P[R], Camar/Kommission und Rat, Slg. 1998, I-1815, Randnr. 40).
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Zudem sei bei der Prüfung, ob einer Partei ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden drohe, die wirtschaftliche Lage des ganzen Konzerns zu berücksichtigen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache T-260/97 R, Camar/Kommission und Rat, Slg. 1997, II-2357, Randnr. 36, und vom 15. April 1998 in der Rechtssache C-43/98 P [R], Camar/Kommission und Rat, Slg. 1998, I-1815, Randnr. 36).
  • EuG, 08.06.2000 - T-79/96

    Camar / Kommission

    Gegen diesen Beschluß wurde Rechtsmittel eingelegt, das durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. April 1998 in der Rechtssache C-43/98 P(R) (Camar/Kommission und Rat, Slg. 1998, I-1815) zurückgewiesen wurde.
  • EuGH, 07.03.2013 - C-551/12

    EDF / Kommission

    Wenn der geltend gemachte Schaden finanzieller Art ist, ist die beantragte einstweilige Anordnung zu rechtfertigen, sofern erkennbar ist, dass die Rechtsmittelführerin andernfalls in eine Lage geriete, die ihre finanzielle Lebensfähigkeit vor dem Ergehen der abschließenden Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache bedrohen könnte, oder dass ihre Marktanteile insbesondere im Hinblick auf den Zuschnitt und den Umsatz ihres Unternehmens sowie die Merkmale des Konzerns, dem sie angehört, wesentlich verändert würden (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. April 1998, Camar/Kommission und Rat, C-43/98 P[R], Slg. 1998, I-1815, Randnr. 36).
  • EuG, 11.03.2013 - T-462/12

    Pilkington Group / Kommission

    Die Kommission beruft sich sodann auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 15. April 1998, Camar/Kommission und Rat (C-43/98 P[R], Slg. 1998, I-1815, Randnrn. 46 und 47), der das Argument des irreparablen Charakters des Schadens mit der Begründung zurückweist, dass "es ... nicht [genüge], abstrakt einen Eingriff in Grundrechte, im vorliegenden Fall das Eigentumsrecht und das Recht auf freie Berufsausübung, zu behaupten, um nachzuweisen, dass der sich daraus etwa ergebende Schaden notwendig irreparablen Charakter hat".
  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

    Im Rahmen der Prüfung der finanziellen Lebensfähigkeit eines Unternehmens kann dessen materielle Lage unter Berücksichtigung u. a. der Besonderheiten des Konzerns beurteilt werden, dem es über seine Gesellschafter angehört (Beschluss vom 15. April 1998 in der Rechtssache C-43/98 P[R], Camar/Kommission und Rat, Slg. 1998, I-1815, Randnr. 36), so dass der Richter der einstweiligen Anordnung zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Voraussetzung der Dringlichkeit trotz der absehbaren Insolvenz des Unternehmens nicht vorliegt.
  • VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.4571

    Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit;

    Das nationale Recht darf insofern weder die förmliche Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung noch einer Arbeitserlaubnis fordern (EuGH vom 27.3.1990, Rush Portuguesa, C-113/89, Slg. 1990, I-1417, RdNr. 12; vom 9.8.1994, Vander Elst, C-43/98, Slg. 1994, I-3803, RdNr. 15; vom 19.1.2006, Kommission gegen Deutschland, C 244/04, Slg. 2006, I-885).

    Während bei ordnungsgemäß in der Europäischen Gemeinschaft beschäftigten Arbeitnehmern die einschlägigen Bestimmungen des Mitgliedstaats vor einer Ausbeutung von Arbeitnehmern und der Verfälschung des Wettbewerbs schützen (vgl. EuGH vom 9.8.1994, Vander Elst, C-43/98, Slg. 1994, I-3803, RdNr. 24 f.), besteht überdies bei einer Erstreckung der abgeleiteten Dienstleistungsfreiheit auf Subunternehmer aus Drittstaaten die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und dem Unterlaufen von Bedingungen zum Schutz der Beschäftigten.

  • EuGH, 28.11.2013 - C-390/13

    EMA / InterMune UK u.a. - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich jedoch, dass die Ansicht, ein Schaden sei definitionsgemäß nicht wiedergutzumachen, da er den Bereich der Grundrechte antaste, nicht zugelassen werden kann, da es nicht genügt, abstrakt einen Eingriff in Grundrechte zu behaupten, um nachzuweisen, dass der sich daraus etwa ergebende Schaden notwendig irreparablen Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 15. April 1998, Camar/Kommission und Rat, C-43/98 P[R], Slg. 1998, I-1815, Randnrn. 46 und 47).
  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission

  • EuGH, 25.06.1998 - C-159/98

    Nederlandse Antillen / Rat

  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 16.01.2004 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie

  • EuGH, 08.04.2014 - C-78/14

    Kommission / ANKO

  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG -

  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

  • EuGH, 28.11.2013 - C-389/13

    EMA / AbbVie

  • EuG, 26.09.2013 - T-397/13

    Tilly-Sabco / Kommission

  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 15.01.2001 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

  • EuG, 06.05.2015 - T-115/15

    Deza / ECHA

  • EuG, 23.11.2018 - T-733/17

    GMPO/ Kommission

  • EuG, 26.01.2006 - T-79/96

    Camar / Rat und Kommission

  • EuG, 27.02.2002 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 25.02.2015 - T-812/14

    BPC Lux 2 u.a. / Kommission

  • EuG, 02.08.2001 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission

  • EuG, 21.01.2019 - T-574/18

    Agrochem-Maks/ Kommission

  • EuG, 22.06.2018 - T-476/17

    Arysta LifeScience Netherlands/ Kommission

  • EuG, 23.10.2014 - T-706/14

    Holistic Innovation Institute / REA

  • EuG, 07.12.2001 - T-192/01

    Lior / Kommission

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