Rechtsprechung
EuGH, 10.12.1998 - C-127/96, C-229/96, C-74/97 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen
- Europäischer Gerichtshof
Hernández Vidal
- Europäischer Gerichtshof
Gómez Montaña
- Europäischer Gerichtshof
Santner
- EU-Kommission
Hernández Vidal
Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Kündigung eines mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Reinigungsvertrags durch ein Unternehmen, das selbst für die ... - EU-Kommission
Hernández Vidal
- Wolters Kluwer
Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen; Begriff der wirtschaftlichen Einheit; Beendigung eines ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen
- Judicialis
Richtlinie 77/187/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 77/187/EWG
Richtlinie 77/187 Art. 1 Abs. 1 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia Murcia - Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder ...
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 22.05.1996 - 6 Ca 3901/95
- ArbG Frankfurt/Main, 11.06.1996 - 6 Ca 3901/95
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
- EuGH, 10.12.1998 - C-127/96, C-229/96, C-74/97
Papierfundstellen
- EuZW 1999, 185
- NZA 1999, 253
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Im Anschluß an die Verkündung des Urteils vom 11. März 1997 in der RechtssacheC-13/95 (Süzen, Slg. 1997, I-1259) ist das Verfahren in den vorliegendenRechtssachen jeweils durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18.März 1997 ausgesetzt worden; der Gerichtshof hat die vorlegenden Gerichteaufgefordert, ihm mitzuteilen, ob sie ihre Fragen im Licht dieses Urteils und desUrteils vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311)aufrechterhalten wollen.11 f., undzuletzt Urteil Süzen, Randnr. 10).
Nach Ansicht des Gerichtshofes können daher ein Fall, in dem ein Unternehmendurch Vertrag einem anderen Unternehmen die Verantwortung für dieDurchführung der Reinigungsarbeiten überträgt, die es vorher unmittelbarausgeführt hatte (Urteil Schmidt, Randnr. 14), und ein Fall, in dem einAuftraggeber, der die Reinigung seiner Räumlichkeiten einem ersten Unternehmeranvertraut hatte, den Vertrag mit diesem Unternehmer kündigt und zurDurchführung ähnlicher Arbeiten einen neuen Vertrag mit einem zweitenUnternehmer schließt (Urteil Süzen, Randnrn.
Der Begriff "Einheit" bezieht sich dabei auf eine organisierteGesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichenTätigkeit mit eigener Zielsetzung (Urteil Süzen, Randnr. 13).
DieseUmstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung unddürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13,und Süzen, Randnr. 14).
Ihre Identitätergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihrenFührungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden undgegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteil Süzen,Randnr. 15).
Daeine wirtschaftliche Einheit insoweit in bestimmten Branchen ohne relevantematerielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, kann die Wahrung derIdentität einer solchen Einheit über ihren Übergang hinaus nicht von derÜbertragung von Betriebsmitteln abhängen (Urteil Süzen, Randnr. 18).
Denn in diesem Fall erwirbt der neue Unternehmensinhaber eineorganisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeitenoder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt(Urteil Süzen, Randnr. 21).
- EuGH, 10.12.1998 - C-229/96
Francisco Hernández Vidal - Sozialpolitik
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
In den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.betreffend dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG-Vertrag vom Tribunal Superiorde Justicia Murcia (Spanien) (C-127/96), vom Arbeitsgericht Frankfurt am Main(Deutschland) (C-229/96) und vom Juzgado de lo Social Nr. 1 Pontevedra(Spanien) (C-74/97) in den bei diesen anhängigen Rechtsstreitigkeiten Francisco Hernández Vidal SA.
Hoechst AG (C-229/96).
V., als Bevollmächtigten, — der Claro Sol SA, vertreten durch Rechtsanwalt José Antonio Otero Martín,Madrid, — der Red Nacional de Ferrocarriles Españoles (Renfe), vertreten durchRechtsanwalt Luis Fernando Díaz-Guerra Alvarez, Madrid, — der spanischen Regierung, vertreten durch Abogado del Estado RosarioSilva de Lapuerta, als Bevollmächtigte (C-74/97), — der deutschen Regierung, vertreten durch Regierungsrätin zur AnstellungSabine Maass (C-127/96 und C-229/96) und Ministerialrat Ernst Röder(C-229/96 und C-74/97), beide Bundesministerium für Wirtschaft, alsBevollmächtigte, — der belgischen Regierung, vertreten durch Jann Devadder,Verwaltungsdirektor im Juristischen Dienst des Ministeriums für AuswärtigeAngelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, alsBevollmächtigten (C-127/96), — der französischen Regierung, vertreten durch Jean-François Dobelle,stellvertretender Direktor in der Direktion für Rechtsfragen desMinisteriums für Auswärtige Angelegenheiten, und Anne de Bourgoing,Chargé de mission in dieser Direktion, als Bevollmächtigte (C-127/96), — der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch John E. Collins,Treasury Solicitor's Department, als Bevollmächtigten, Barrister Clive Lewis(C-127/96) und Lindsey Nicoll, Treasury Solicitor's Department, alsBevollmächtigte, sowie Barrister Sarah Moore (C-74/97), — der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch MariaPatakia (C-127/96, C-229/96 und C-74/97), Juristischer Dienst, alsBevollmächtigte, Isabel Martínez Del Peral (C-127/96 und C-74/97),Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, und Rechtsberater PeterHillenkamp (C-229/96) als Bevollmächtigten, aufgrund des Sitzungsberichts,.
Mit Beschlüssen vom 22. Februar 1996 (C-127/96), vom 11. Juni 1996 (C-229/96)und vom 28. Januar 1997 (C-74/97), beim Gerichtshof eingegangen am 22. April1996, am 1. Juli 1996 und am 20. Februar 1997, haben das Tribunal Superior deJusticia Murcia, das Arbeitsgericht Frankfurt am Main und das Juzgado de loSocial Nr. 1 Pontevedra gemäß Artikel 177 EG-Vertrag Fragen nach der Auslegungder Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung derRechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen derArbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen(…ABl. L 61, S. 26) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Gerichte haben dies mit Schreiben an den Gerichtshofvom 6. Mai 1997 (C-127/96), vom 24. Juli 1997 (C-229/96) und vom 22. April 1997(C-74/97) bejaht.
Das Verfahren in den vorliegenden Rechtssachen ist durchBeschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 2. Juni 1997 (C-127/96), vom 27.August 1997 (C-229/96) und vom 5. Juni 1997 (C-74/97) wiederaufgenommenworden.
Dieses Gericht ist der Ansicht, daß die Entscheidung des Rechtsstreits von derAuslegung der Richtlinie 77/187 abhängt, und hat daher das Verfahren ausgesetztund dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die Arbeitstätigkeit, die im Reinigungsdienst für die Räumlichkeiteneines Unternehmens besteht, dessen hauptsächliche Tätigkeit imvorliegenden Fall nicht die Reinigung ist, sondern die Herstellung vonKaugummi und Süßwaren, das jedoch ständig der genannten Nebentätigkeitbedarf, ein "Betriebsteil"? 2. Kann ferner der Begriff "vertragliche Übertragung" die Auflösung eineshandelsrechtlichen Vertrages über die Leistung des Reinigungsdienstes nachdrei Jahren mit jährlicher Verlängerung nach Ablauf des dritten Jahresdurch Entscheidung des dienstberechtigten Unternehmens umfassen, undfalls diese Frage bejaht wird, kann dies davon abhängen, daß dasdienstberechtigte Unternehmen die Reinigung durch seine eigenenArbeitnehmer oder aufgrund eines neuen Vertragsabschlusses durch anderedurchführen läßt? Die Rechtssache C-229/96.
- EuGH, 18.03.1986 - 24/85
Spijkers / Benedik
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Die Richtlinie 77/187 soll gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes dieKontinuität der im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit bestehendenArbeitsverhältnisse unabhängig von einem Inhaberwechsel gewährleisten.Entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie ist daher, ob die fraglicheEinheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn derBetrieb tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird (Urteil vom 18.März 1986 in der Rechtssache 24/85, Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnrn.DieseUmstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung unddürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13,und Süzen, Randnr. 14).
- EuGH, 14.04.1994 - C-392/92
Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Im Anschluß an die Verkündung des Urteils vom 11. März 1997 in der RechtssacheC-13/95 (Süzen, Slg. 1997, I-1259) ist das Verfahren in den vorliegendenRechtssachen jeweils durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18.März 1997 ausgesetzt worden; der Gerichtshof hat die vorlegenden Gerichteaufgefordert, ihm mitzuteilen, ob sie ihre Fragen im Licht dieses Urteils und desUrteils vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311)aufrechterhalten wollen.Nach Ansicht des Gerichtshofes können daher ein Fall, in dem ein Unternehmendurch Vertrag einem anderen Unternehmen die Verantwortung für dieDurchführung der Reinigungsarbeiten überträgt, die es vorher unmittelbarausgeführt hatte (Urteil Schmidt, Randnr. 14), und ein Fall, in dem einAuftraggeber, der die Reinigung seiner Räumlichkeiten einem ersten Unternehmeranvertraut hatte, den Vertrag mit diesem Unternehmer kündigt und zurDurchführung ähnlicher Arbeiten einen neuen Vertrag mit einem zweitenUnternehmer schließt (Urteil Süzen, Randnrn.
- EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Was die Modalitäten einer solchen Übertragung angeht, ist es unstreitig, daß dieRichtlinie 77/187 in allen Fällen anwendbar ist, in denen die natürliche oderjuristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigtendes Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl.insbesondere Urteil vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94,Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28). - EuGH, 19.09.1995 - C-48/94
Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk …
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Die Anwendbarkeit der Richtlinie 77/187 setzt jedoch voraus, daß es um denÜbergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit geht, deren Tätigkeitnicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (Urteil vom19. September 1995 in der Rechtssache C-48/94, Rygaard, Slg. 1995, I-2745,Randnr. 20). - EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Der Umstand schließlich, daß die Reinigungstätigkeit für das Unternehmen, das fürderen Durchführung fortan selbst sorgen will, nur von untergeordneter Bedeutungist und nicht in einem notwendigen Zusammenhang mit dem Unternehmenszwecksteht, kann nicht zum Ausschluß dieses Vorgangs aus dem Anwendungsbereich derRichtlinie 77/187 führen (Urteil vom 12. November 1992 in den Rechtssachen C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 17, und UrteilSchmidt, Randnr. 14).
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
a) Dabei muss es um eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit gehen, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (ua. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31; 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini ua.] Rn. 31, Slg. 2007, I - 7301; 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 32, Slg. 2005, I-11237; 10. Dezember 1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74/97 - [Hernández Vidal ua.] Rn. 26 mwN, Slg. 1998, I-8179; 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard] Rn. 20, Slg. 1995, I-2745) . - BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19
Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …
Jedenfalls scheidet eine Bewertung als Fortführung der "bloßen" Tätigkeit (vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41; 11. März 1997 - C-13/95 - [Süzen] Rn. 15; 10. Dezember 1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74/97 - [Hernández Vidal ua.] Rn. 30; 10. Dezember 1998 - C-173/96 und C-247/96 - [Hidalgo ua.] Rn. 30) durch einen anderen (sog. - bloße - Funktionsnachfolge bzw. Auftragsnachfolge) aus. - EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (Urteile vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnrn.Unter diesen Umständen kann eine strukturierte Gesamtheit von Arbeitnehmern trotz des Fehlens nennenswerter materieller oder immaterieller Vermögenswerte einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne der Richtlinie 77/187 entsprechen (vgl. insbesondere in Bezug auf Reinigungsdienste Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 27, und Hidalgo u. a., Randnr. 26, vgl. ebenso betreffend die Richtlinie 2001/23, Urteil vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 39).
Wenn diese Einheit ohne nennenswerte Vermögenswerte funktioniert, kann die Wahrung ihrer Identität nach ihrer Übernahme nicht von der Übernahme derartiger Vermögenswerte abhängen (Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, Hidalgo u. a., Randnr. 31, und UGT-FSP, Randnr. 28).
In diesem Fall, der im Ausgangsrechtsstreit, wie vorstehend in Randnr. 50 dieses Urteils festgestellt worden ist, vorliegt, bewahrt die in Rede stehende Gruppe von Arbeitnehmern ihre Identität, wenn der neue Arbeitgeber die betreffende Tätigkeit weiterführt und einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil der Arbeitnehmer übernimmt (vgl. Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, und UGT-FSP, Randnr. 29).
- EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
So hat der Gerichtshof entschieden, dass die durch die Richtlinie 2001/23 kodifizierte Richtlinie 77/187 in allen Fällen anwendbar ist, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28, und vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 23).Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass der Fall, dass ein Unternehmen ein anderes Unternehmen mit der Reinigung seiner Räumlichkeiten oder eines Teils derselben beauftragt hat und beschließt, den Vertrag mit diesem Unternehmen zu kündigen und fortan selbst für die Durchführung dieser Arbeiten zu sorgen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187 fallen kann (vgl. Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 25).
Der Gerichtshof hat zuvor darauf hingewiesen, dass eine wirtschaftliche Einheit in bestimmten Branchen ohne nennenswerte materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, so dass die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über die sie betreffende Transaktion hinaus nicht von der Übertragung derartiger Betriebsmittel abhängen kann (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, und UGT-FSP, Randnr. 28).
Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, Slg. 1998, I-8237, Randnr. 32, vom 24. Januar 2002, Temco, C-51/00, Slg. 2002, I-969, Randnr. 33, und UGT-FSP, Randnr. 29).
Zwar ist bei einer Reinigungstätigkeit wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs anzunehmen, dass es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 27, Hidalgo u. a., Randnr. 26, sowie Jouini u. a., Randnr. 32), so dass eine Gesamtheit von Arbeiternehmern, der auf Dauer eine gemeinsame Reinigungstätigkeit zugewiesen ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen kann, ohne dass weitere Betriebsmittel vorhanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 27).
Ihre Identität ergibt sich aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile Süzen, Randnr. 15, Hernández Vidal u. a., Randnr. 30, sowie Hidalgo u. a., Randnr. 30).
- EuGH, 09.09.2015 - C-160/14
Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …
Für die Beantwortung dieser Frage ist zu berücksichtigen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die durch die Richtlinie 2001/23 kodifizierte Richtlinie 77/187 in allen Fällen anwendbar war, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. Urteile Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, EU:C:1996:87, Rn. 28, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, EU:C:1998:594, Rn. 23, sowie Amatori u. a., C-458/12, EU:C:2014:124, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof hat insbesondere darauf hingewiesen, dass den verschiedenen Kriterien notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zukommt (vgl. Urteile Süzen, C-13/95, EU:C:1997:141, Rn. 18, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, EU:C:1998:594, Rn. 31, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, EU:C:1998:595, Rn. 31, sowie in diesem Sinne UGT-FSP, C-151/09, EU:C:2010:452, Rn. 28).
- EuGH, 25.01.2001 - C-172/99
Liikenne
Ihre Identität ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteile Süzen, Randnr. 15, Hidalgo u. a., Randnr. 30, und Allen u. a., Randnr. 27; siehe auch Urteil vom 10. Dezember 1998 in den Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179, Randnr. 30).Den verschiedenen Kriterien für das Vorliegen eines Übergangs im Sinne der Richtlinie kommt daher notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit oder auch den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, und Hidalgo u. a., Randnr. 31).
Zwar kann nach der Rechtsprechung eine wirtschaftliche Einheit in bestimmten Branchen ohne nennenswerte materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein, so dass die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über die sie betreffende Transaktion hinaus nicht von der Übertragung von Betriebsmitteln abhängen kann (Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, und Hidalgo u. a., Randnr. 31).
Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, und Hidalgo u. a., Randnr. 32).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-463/09
CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b - …
7 - Urteile vom 11. März 1997, Süzen (C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 23), vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a. (C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 32), und vom 24. Januar 2002, Temco (C-51/00, Slg. 2002, I-969, Randnr. 33).18 - Urteil Hernández Vidal u. a. (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 25).
26 - Urteil Hernández Vidal u. a. (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 27).
28 - Urteil Hernández Vidal u. a. (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 27).
41 - Vgl. Urteil Hernández Vidal u. a. (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 30).
44 - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Cosmas vom 24. September 1998, Hernández Vidal u. a. (C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Urteil vom 10. Dezember 1998, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 80).
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98
Betriebsübergang - Notariat
Rs C-127/96, C-229/96 u. C-74/97 - NZA 1999, 253 Nr. 29 - 32 [Hernandez]). - BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98
Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung
Rs.C-127/96, C-229/96 u. C-74/97 - NZA 1999, 253 ff., zu Nr. 22, 23, 29 der Gründe). - Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
Francisco Hernández Vidal SA gegen Prudencia Gómez Pérez, María Gómez Pérez und …
A - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
C - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.
Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
A - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.
Antwort auf Frage 2 in der Rechtssache C-127/96 (Hernández Vidal), auf Frage 2 in der Rechtssache C-229/96 (Santner) und auf die Frage in der Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
- EuGH, 06.03.2014 - C-458/12
Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-344/18
ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - …
- EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der …
- EuGH, 29.07.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von …
- EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Allen u.a.
- EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
Temco
- BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01
Teilbetriebsübergang - Kündigung
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06
Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen …
- LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-466/07
Klarenberg - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 135/99
Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - Pachtablauf - …
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99
Betriebsübergang
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 813/98
Klage auf Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bei …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 86/99
- ArbG Cottbus, 15.06.2020 - 11 Ca 10090/17
Wird der wesentliche Teil der Betriebsmittel - hier: der Busse - wegen …
- LAG Bremen, 19.10.2006 - 3 Sa 173/06
Berufungsbegründung des Betriebsveräußerers bei erstinstanzlicher Feststellung …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 166/98
Betriebsübergang nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Verpachtung eines …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 166/99
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 525/98
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 1253/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 307/99
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20
ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 1556/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 54/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 60/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 58/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- ArbG Düsseldorf, 03.12.2020 - 10 Ca 3223/20
Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang trotz …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 55/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 56/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 62/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 3 Sa 1558/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 57/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 59/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 63/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- ArbG Cottbus, 15.06.2020 - 11 Ca 10093/17
Betriebsübergang im betriebsmittelgeprägten Betrieb ohne Übernahme der …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 61/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 330/19
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 1253/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 1556/18
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-232/04
Güney-Görres - Unternehmensübergang - Richtlinie 2001/23/EG - Begriff des …
- LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99
Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs; …
- LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99
Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 750/98
Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
Abler u.a.
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 650/98
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang, rückständige …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 330/19
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-478/03
Celtec
- Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15
Nemec - Unionsrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich - Richtlinie 2000/35 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-234/98
Allen u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2007 - C-458/05
Jouini u.a. - Unternehmensübergang- Begriffe der wirtschaftlichen Einheit und des …
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 160/98
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 161/98
- LAG Berlin, 22.11.2002 - 2 Sa 1624/02
Begriff des Betriebsübergangs; Voraussetzungen der Kündigung aus Anlass des …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-51/00
Temco
- LG Kleve, 14.09.2022 - 1 O 263/21