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   LG Mannheim, 27.06.2003 - 7 O 127/03   

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https://dejure.org/2003,14270
LG Mannheim, 27.06.2003 - 7 O 127/03 (https://dejure.org/2003,14270)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27.06.2003 - 7 O 127/03 (https://dejure.org/2003,14270)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 7 O 127/03 (https://dejure.org/2003,14270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die Herstellung und den Vertrieb von Software für den Bereich der holzverarbeitenden Industrie wegen einer bestehenden ausschließlichen Lizenz; Durchsetzbarkeit eines vertraglich eingeräumten Alleinvertriebsrechts; Wahlrecht des ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anwendbarkeit des § 103 InsO auf Softwarelizenzverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 576
  • CR 2004, 811
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus LG Mannheim, 27.06.2003 - 7 O 127/03
    Nach gewandelter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, NJW 2002, 2783 [BGH 25.04.2002 - IX ZR 313/99] ) bewirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar kein Erlöschen der Erfüllungsansprüche aus gegenseitigen Verträgen im Sinn einer materiellrechtlichen Umgestaltung.
  • BGH, 22.03.2001 - IX ZR 373/98

    Anfechtung der Übertragung einer "Bundesligalizenz" im Konkurs

    Auszug aus LG Mannheim, 27.06.2003 - 7 O 127/03
    Nach einhelliger Auffassung findet § 103 InsO auf Lizenzverträge Anwendung (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1552 [BGH 22.03.2001 - IX ZR 373/98] ; Frentz/Marder, ZUM 2001, 761, 762; Abel, NZI 2003, 121, 124).
  • BGH, 17.03.1972 - V ZR 53/70

    Vollständige Vertragserfüllung i.S. des § 36 VerglO

    Auszug aus LG Mannheim, 27.06.2003 - 7 O 127/03
    Dies entspricht der Rechtsprechung unter der inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 17 KO, wonach § 17 KO auch dann anwendbar sein soll, wenn nur eine geringe Restleistung aussteht, derentwegen die Einrede des nichterfüllten Vertrages nach § 320 Abs. 2 BGB unter Umständen ausgeschlossen wäre (BGHZ 58, 246, 249).
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