Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 68/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6163
OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 68/07 (https://dejure.org/2008,6163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2008 - 5 U 68/07 (https://dejure.org/2008,6163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 5 U 68/07 (https://dejure.org/2008,6163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 1 Urheberrechtgesetz (UrhG) wegen Verlinkung auf einen Stadtplandienst; Primäres und sekundäres Schutzziel bei der Einführung von Session-IDs (SID)

  • info-it-recht.de

    Die Verwendung einer "Session-ID" im urheberrechtlichen Kontext

  • Judicialis

    UrhG § 95 a Abs. 2 Satz 2; ; UrhG § 95 a Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Session-ID"; Rechtswidrigkeit der Überwindung technischer Schutzmaßnahmen; Rechtsfolgen der Zustellung des schriftlichen Urteils nach mehr als fünf Monaten nach der Verkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 95 a Abs. 2 Satz 2, Abs. 2; 97 Abs. 1 UrhG
    Noch kein Urheberrechtsverstoß, wenn Stadtplanausschnitte unter Umgehung der Startseite des Anbieters dargestellt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • CR 2010, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 22.12.2003 - 308 O 511/03
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 68/07
    Dieses Verhalten hatte die Klägerin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 308 O 511/03 als urheberrechtswidrig angegriffen und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte geltend gemacht.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg CR 2010, 125).
  • LG Hamburg, 21.12.2016 - 310 O 129/16

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines Programmcodes im Internet mit dem

    Allerdings nicht wirksam im Sinne von § 95a Abs. 2 S. 2 UrhG und daher vom Schutz des § 95a UrhG nicht erfasst sind solche technischen Mittel, die der Rechteinhaber zwar mit dem Ziel einer Nutzungsbegrenzung einsetzt, die aber in der Praxis tatsächlich keinen nennenswerten Mindestschutz erzielen (vgl. dazu OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2008, Az. 5 U 68/07 - Session-ID).

    Hieraus folgt, dass technische Schutzmaßnahmen auch dann noch als wirksam im Sinne der Norm angesehen werden können und müssen, wenn ihre Umgehung zwar grundsätzlich technisch möglich ist, jedoch vor dem Hintergrund des jeweiligen Schutzzieles das Schutzniveau gegenüber dem Kreis der potentiellen Angreifer ausreichend hoch angesetzt worden ist, vgl. dazu OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2008, Az. 5 U 68/07 - Session ID unter II.2.b. Dabei ist grundsätzlich auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen, der durch die technischen Schutzmechanismen von Handlungen betreffend die Schutzgegenstände abgehalten werden kann (vgl. BGH GRUR 2011, 513 - AnyDVD; OLG Hamburg, Urteil vom 24.6.2009 - 5 U 165/08, GRUR-RR 2010, 153, 154 - FTA-Receiver, OLG München, Urteil vom 23.10.2008, 29 U 5696/07 - H. online, Schricker/Loewenheim/ Götting, § 95a Rn. 22, Dreier/Schulze/ Specht, § 95a Rn. 16, jeweils m.w.N.).

    Denn nur diejenigen Nutzer, die selbst einen Werbeblocker installiert haben, sind von dem Werbeblocker-Erkennungsprogramm der Klägerin überhaupt betroffen (vgl. zu einer Differenzierung von Nutzern, die die Startseite einer Website umgehen wollen, und solchen, die dies nicht wollen, z.B. OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2008, Az. 5 U 68/07 unter II.2.b) bb) ccc) (1); vom BGH allerdings ausdrücklich offen gelassen, vgl. BGH, GRUR 2011, 56, Tz. 33).

  • LG Hamburg, 31.03.2023 - 310 O 316/21

    youtube.dl - Beteiligung an der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf der

    Lediglich technische Mittel, die der Rechtsinhaber zwar mit dem Ziel einer Nutzungsbegrenzung einsetzt, die in der Praxis jedoch keinen nennenswerten Mindestschutz erzielen, sind nicht wirksam i.S.v. § 95a Abs. 2 S. 2 UrhG und daher vom Umgehungsverbot des § 95a Abs. 1 UrhG nicht erfasst (OLG Hamburg CR 2010, 125, 128 - Session-ID).
  • LG Hamburg, 19.07.2017 - 308 O 230/17

    Schutzgesetzverletzung: Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen auf

    Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der Schutz mit den allgemein verfügbaren Programmwerkzeugen problemlos umgangen werden könnte (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2014, 737, 738; OLG Hamburg CR 2010, 125, 128; Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, a.a.O., § 95a Rn. 15).
  • LG Hamburg, 03.12.2015 - 308 O 375/15

    Der Streit um Adblock Plus und die Gegenmaßnahmen der Verlage

    Maßgeblich ist vielmehr, wie schwierig es für einen potentiellen Verletzer ist, ein Werk trotz der technischen Schutzmaßnahmen und ohne vom Rechtsinhaber, der diese Maßnahmen anwendet, die Mittel zur Umgehung erhalten zu haben, zu verwerten (OLG Hamburg, Urteil vom 20.2.2008, 5 U 68/07, CR 2010, 125, 127 - Session-ID).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht