Rechtsprechung
OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 68/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Keine Umgehung des Kopierschutzes durch Script für kurzfristige Stadtplaneinbindung
- JurPC
"Session-ID"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 1 Urheberrechtgesetz (UrhG) wegen Verlinkung auf einen Stadtplandienst; Primäres und sekundäres Schutzziel bei der Einführung von Session-IDs (SID)
- info-it-recht.de
Die Verwendung einer "Session-ID" im urheberrechtlichen Kontext
- Judicialis
UrhG § 95 a Abs. 2 Satz 2; ; UrhG § 95 a Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Session-ID"; Rechtswidrigkeit der Überwindung technischer Schutzmaßnahmen; Rechtsfolgen der Zustellung des schriftlichen Urteils nach mehr als fünf Monaten nach der Verkündung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 95 a Abs. 2 Satz 2, Abs. 2; 97 Abs. 1 UrhG
Noch kein Urheberrechtsverstoß, wenn Stadtplanausschnitte unter Umgehung der Startseite des Anbieters dargestellt werden
Verfahrensgang
- OLG Hambugr - 5 U 68/07
- LG Hamburg, 17.11.2006 - 308 O 154/05
- OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 68/07
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08
Papierfundstellen
- CR 2010, 125
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 22.12.2003 - 308 O 511/03
Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 68/07
Dieses Verhalten hatte die Klägerin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 308 O 511/03 als urheberrechtswidrig angegriffen und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte geltend gemacht.
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08
Session-ID
Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg CR 2010, 125). - LG Hamburg, 21.12.2016 - 310 O 129/16
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines Programmcodes im Internet mit dem …
Allerdings nicht wirksam im Sinne von § 95a Abs. 2 S. 2 UrhG und daher vom Schutz des § 95a UrhG nicht erfasst sind solche technischen Mittel, die der Rechteinhaber zwar mit dem Ziel einer Nutzungsbegrenzung einsetzt, die aber in der Praxis tatsächlich keinen nennenswerten Mindestschutz erzielen (vgl. dazu OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2008, Az. 5 U 68/07 - Session-ID).Hieraus folgt, dass technische Schutzmaßnahmen auch dann noch als wirksam im Sinne der Norm angesehen werden können und müssen, wenn ihre Umgehung zwar grundsätzlich technisch möglich ist, jedoch vor dem Hintergrund des jeweiligen Schutzzieles das Schutzniveau gegenüber dem Kreis der potentiellen Angreifer ausreichend hoch angesetzt worden ist, vgl. dazu OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2008, Az. 5 U 68/07 - Session ID unter II.2.b. Dabei ist grundsätzlich auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen, der durch die technischen Schutzmechanismen von Handlungen betreffend die Schutzgegenstände abgehalten werden kann (vgl. BGH GRUR 2011, 513 - AnyDVD; OLG Hamburg, Urteil vom 24.6.2009 - 5 U 165/08, GRUR-RR 2010, 153, 154 - FTA-Receiver, OLG München…, Urteil vom 23.10.2008, 29 U 5696/07 - H. online, Schricker/Loewenheim/ Götting, § 95a Rn. 22, Dreier/Schulze/ Specht, § 95a Rn. 16, jeweils m.w.N.).
Denn nur diejenigen Nutzer, die selbst einen Werbeblocker installiert haben, sind von dem Werbeblocker-Erkennungsprogramm der Klägerin überhaupt betroffen (vgl. zu einer Differenzierung von Nutzern, die die Startseite einer Website umgehen wollen, und solchen, die dies nicht wollen, z.B. OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2008, Az. 5 U 68/07 unter II.2.b) bb) ccc) (1); vom BGH allerdings ausdrücklich offen gelassen, vgl. BGH, GRUR 2011, 56, Tz. 33).
- LG Hamburg, 31.03.2023 - 310 O 316/21
youtube.dl - Beteiligung an der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf der …
Lediglich technische Mittel, die der Rechtsinhaber zwar mit dem Ziel einer Nutzungsbegrenzung einsetzt, die in der Praxis jedoch keinen nennenswerten Mindestschutz erzielen, sind nicht wirksam i.S.v. § 95a Abs. 2 S. 2 UrhG und daher vom Umgehungsverbot des § 95a Abs. 1 UrhG nicht erfasst (OLG Hamburg CR 2010, 125, 128 - Session-ID). - LG Hamburg, 19.07.2017 - 308 O 230/17
Schutzgesetzverletzung: Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen auf …
Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der Schutz mit den allgemein verfügbaren Programmwerkzeugen problemlos umgangen werden könnte (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2014, 737, 738; OLG Hamburg CR 2010, 125, 128;… Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, a.a.O., § 95a Rn. 15). - LG Hamburg, 03.12.2015 - 308 O 375/15
Der Streit um Adblock Plus und die Gegenmaßnahmen der Verlage
Maßgeblich ist vielmehr, wie schwierig es für einen potentiellen Verletzer ist, ein Werk trotz der technischen Schutzmaßnahmen und ohne vom Rechtsinhaber, der diese Maßnahmen anwendet, die Mittel zur Umgehung erhalten zu haben, zu verwerten (OLG Hamburg, Urteil vom 20.2.2008, 5 U 68/07, CR 2010, 125, 127 - Session-ID).