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   OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83   

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https://dejure.org/1983,2700
OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83 (https://dejure.org/1983,2700)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.08.1983 - 13 U 75/83 (https://dejure.org/1983,2700)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. August 1983 - 13 U 75/83 (https://dejure.org/1983,2700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs; Bewertung der Gefährdungshaftung von an einem Unfall beteiligten Fahrzeugen; Entstehung eines Schadens durch Rückstufung in der Kaskoversicherung; Ersatz des Schadens durch Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 1989, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83
    Zur Anschaffung eines Neufahrzeugs war die Klägerin aber entgegen ihrer Auffassung nicht berechtigt (vgl. hierzu BGH, NJW 1982, 433 f. [BGH 03.11.1981 - VI ZR 234/80] ; zahlreiche weitere Rechtsprechungshinweise hierzu bei Palandt, BGB, 42. Aufl., Anm. 4 b cc zu § 251 BGB ).
  • KG, 04.06.1973 - 12 U 1468/72

    Aufwendungen für Jahresprämien in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83
    Die Ersatzpflicht des Schädigers umfaßt auch die Kosten, die dem Geschädigten durch Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Verhandlungen mit der Kaskoversicherung entstanden sind (vgl. z.B. KG, DAR 1973, 325 f., 326).
  • OLG Frankfurt, 18.10.1971 - 3 Ws (B) 83/71

    Anhaltepflicht; Wechsel einer Lichtzeichenanlage; Gefahrbremsung; Blockierspur;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83
    Die Klägerin durfte auch beim Lichtwechsel vor der Kreuzung anhalten, ohne sich zu vergewissern, in welchem Abstand ihr ein anderes Fahrzeug folgte (vgl. hierzu z.B. KG, VRS Bd. 40, 264 ff., OLG Frankfurt, DAR 1972, 83).
  • LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09

    Ersatz der Anwaltskosten bei Schadensabwicklung mit der eigenen

    Dies ist jedoch bereits dann einschränkend zu sehen, wenn wegen einer Mithaftung der Geschädigte einen Teil seines Schadens selbst tragen muss oder auch wegen der Dringlichkeit der Finanzierung (OLG Stuttgart DAR 89, 27).
  • OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08

    Rückforderung von Leistungen aus der Fahrzeugversicherung nach Leistung von

    auch erfolgt sind, um sog. inkongruente Schäden, also um Folgeschäden, die von Faktoren mitbestimmt werden, die außerhalb des eigentlichen Unfallgeschehens liegen (BGH VersR 1982, 283 - Nutzungsausfall und allgemeine Unkosten; BGH VersR 1966, 265 - Prämiennachteile; OLG Stuttgart DAR 1989, 27 - Rechtsanwaltskosten).
  • OLG München, 09.11.1995 - 24 U 442/95

    Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

    Dennoch hat die Rechtsprechung in mehreren Fällen unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten grobe Fahrlässigkeit verneint (vgl. OLG Celle DAR 1984, 123 ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 394 ; OLG Frankfurt DAR 1989, 27 ; OLG Köln VersR 1982, 1152).
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