Weitere Entscheidung unten: AG Lörrach, 22.06.1994

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   BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94   

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BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1994 - 2 ObOWi 376/94 (https://dejure.org/1994,4375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 487
  • VersR 1995, 189
  • BayObLGSt 1994, 156
  • DAR 1994, 501
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes indiziert das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125, 134).

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, "die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen" und die "besondere Gefahrenpotentiale beinhalten" (BGHSt 38, 125, 131).

  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Ein Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung (BayObLGSt 1994, 56 und 100; BayObLG Beschlüsse vom 14.12.1993 - 2 ObOWi 493/93, vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94 und vom 15.4.1994 - 2 ObOWi 117/94).
  • BayObLG, 12.04.1994 - 2 ObOWi 102/94
    Auszug aus BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Ein Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung (BayObLGSt 1994, 56 und 100; BayObLG Beschlüsse vom 14.12.1993 - 2 ObOWi 493/93, vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94 und vom 15.4.1994 - 2 ObOWi 117/94).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben oder so zu behandeln ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer geständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (Anschluss an BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer teilgeständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des künftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Dass der Betroffene nach den Feststellungen bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung daher auch dann nicht, wenn dem Betroffenen eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens zugebilligt werden kann (BayObLGSt 1994, 156/157; 1996, 110/111 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 466/467; OLG Hamm NZV 1996, 247/248).

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, "die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen" und die "besondere Gefahrenpotentiale beinhalten" (BayObLGSt 1994, 156/157; BGHSt 38, 125/131).

  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Das Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden auf Tatsachen gestützten Begründung (vgl. u.a. BayObLG VRS 88, 303 ).

    Abschließend ist schließlich darauf hinzuweisen, daß der vom Amtsgericht bisher - zumindest ausdrücklich - bei der Entscheidung über das Fahrverbot noch nicht berücksichtigte Umstand, daß der Betroffene in der Vergangenheit straßenverkehrsrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, nur von geringerer Bedeutung ist, da die BußgeldkatalogVO in § 1 Abs. 2 Satz 2 grundsätzlich von einem unvorbelasteten Täter ausgeht (siehe dazu auch OLG Naumburg, a.a.O.; BayObLG VRS 88, 303 ).

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Rechtsprechung
   AG Lörrach, 22.06.1994 - 4 C 202/94   

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AG Lörrach, 22.06.1994 - 4 C 202/94 (https://dejure.org/1994,8317)
AG Lörrach, Entscheidung vom 22.06.1994 - 4 C 202/94 (https://dejure.org/1994,8317)
AG Lörrach, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 4 C 202/94 (https://dejure.org/1994,8317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Fahrradschaden; Reparaturzeit; Nutzungsausfall Fahrrad

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 823

Papierfundstellen

  • DAR 1994, 501
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