Weitere Entscheidung unten: LAG Bremen, 27.10.1987

Rechtsprechung
   BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1326
BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87 (https://dejure.org/1987,1326)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 4 AZR 233/87 (https://dejure.org/1987,1326)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 (https://dejure.org/1987,1326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 179
  • MDR 1988, 259
  • BB 1988, 568
  • DB 1988, 134
  • DB 1988, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, jedoch darüber hinaus unter Einbeziehung auch des tariflichen Gesamtzusammenhanges der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BAGE 46, 309, 313 [BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82] = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Abgesehen davon hat eine praktische Tarifübung und damit auch ein Bühnenbrauch für die Tarifauslegung im Sinne eines sekundären Auslegungsmittels nur dann Bedeutung, wenn Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang nicht zu einer eindeutigen Auslegung führen (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAGE 46, 309, 314 [BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82] = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung und 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Damit wird zugleich dem Arbeitgeber ein bis an die Grenzen der Billigkeit heranreichender Ermessens- und Gestaltungsspielraum eröffnet, so daß die einseitige Festlegung der freien Tage dann der Billigkeit entspricht, wenn dabei alle wesentlichen Umstände und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt werden (vgl. das Urteil des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk im Anschluß an BAGE 11, 318, 325 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und BGHZ 18, 149, 152 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei kommt dem Senat als Revisionsgericht hinsichtlich der Anwendung des § 315 BGB durch die Instanzgerichte ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu (vgl. die Urteile des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 - AP Nr. 4 zu § 33 BAT und 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Diese Beurteilung entspricht zugleich dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß dann, wenn die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff verwenden, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat (wie z. B. Freizeit oder "freie Tage"), davon auszugehen ist, daß die Tarifvertragsparteien ihn auch in ihrem Regelungsbereich, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen, in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie die weiteren Urteile des Senats, BAGE 50, 147 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, und BAGE 55, 171, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Damit ist der Tarifauslegung des Landesarbeitsgerichts, der der Senat folgt, auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 55, 171, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Abgesehen davon hat eine praktische Tarifübung und damit auch ein Bühnenbrauch für die Tarifauslegung im Sinne eines sekundären Auslegungsmittels nur dann Bedeutung, wenn Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang nicht zu einer eindeutigen Auslegung führen (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAGE 46, 309, 314 [BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82] = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung und 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Damit wird zugleich dem Arbeitgeber ein bis an die Grenzen der Billigkeit heranreichender Ermessens- und Gestaltungsspielraum eröffnet, so daß die einseitige Festlegung der freien Tage dann der Billigkeit entspricht, wenn dabei alle wesentlichen Umstände und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt werden (vgl. das Urteil des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk im Anschluß an BAGE 11, 318, 325 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und BGHZ 18, 149, 152 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Diese Beurteilung entspricht zugleich dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß dann, wenn die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff verwenden, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat (wie z. B. Freizeit oder "freie Tage"), davon auszugehen ist, daß die Tarifvertragsparteien ihn auch in ihrem Regelungsbereich, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen, in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (vgl. BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie die weiteren Urteile des Senats, BAGE 50, 147 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, und BAGE 55, 171, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Damit ist der Tarifauslegung des Landesarbeitsgerichts, der der Senat folgt, auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 55, 171, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Eine für Zwecke der Tarifauslegung heranziehbare rechtserhebliche Tarifübung liegt jedoch nur dann vor, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. die Urteile des Senats BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung und BAGE 49, 250, 257 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    In einem solchen Fall, der der Üblichkeit in der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit entspricht und in der Arbeitsgerichtsbarkeit seltener vorkommt, gilt mit der vorliegend stattgefundenen Vorlesung der Urteilsformel nach § 311, § 312 ZPO, die mangels einer anderslautenden Bestimmung des ArbGG insoweit auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren gelten, das gesamte Urteil als verkündet, wobei der Bundesgerichtshof vom "Geburtsakt des Urteils" spricht (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - VersR 1985, 45, 46, auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 311 Anm. 1 B und 2).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
    Damit wird zugleich dem Arbeitgeber ein bis an die Grenzen der Billigkeit heranreichender Ermessens- und Gestaltungsspielraum eröffnet, so daß die einseitige Festlegung der freien Tage dann der Billigkeit entspricht, wenn dabei alle wesentlichen Umstände und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt werden (vgl. das Urteil des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk im Anschluß an BAGE 11, 318, 325 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und BGHZ 18, 149, 152 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

  • BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 319/85

    Tarifvertrag - Tarifvertragsparteien - Ausschluss der Nachwirkung - Konkludentes

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

  • BAG, 23.11.1960 - 4 AZR 257/59

    Deutsche Bundespost - Kraftomnibusfahrer - Überlagerzeiten - Wendepunkte einer

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 364/72

    Rechtsmittelzulassung - Verkündung - Berichtigungsbeschluß - Bindungswirkung des

  • BAG, 08.07.1959 - 4 AZR 274/58

    Beamte - Festgesetzte Arbeitszeit - Regelmäßige Arbeitszeit - Übertragung

  • BAG, 26.10.1977 - 4 AZR 336/76

    Vereinbarung einer Leistungszulage - Ministerialzulage - Stellenzulage - Stiftung

  • BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58

    Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung -

  • BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94

    Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in

    Das ergibt sich daraus, daß nach § 102 Abs. 1 ArbGG auch eine Schiedsvereinbarung lediglich die Möglichkeit einer solchen Einrede eröffnet (BAGE 56, 179, 184 f. [BAG 30.09.1987 - 4 AZR 233/87] = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 76/12

    Beschlussverfahren - Einigungsstelle - obligatorisches innerbetriebliches

    Die etwaige Zuständigkeit eines Schiedsgerichts ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen (zu §§ 101, 102 ArbGG: BAG 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179) .
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Diese Prozeßvoraussetzung ist nicht der Einrede des Schiedsvertrags gleichzusetzen, bei der es sich nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 1027 a ZPO und auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, wie sich aus § 102 Abs. 1 ArbGG ergibt, um eine verzichtbare prozeßhindernde Einrede handelt (BAG Urteil vom 30. September 1988 - 4 AZR 233/87 - EzA § 72 ArbGG 1979 Nr. 9).
  • LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08

    Arbeitnehmerstatus von Nachrichtensprechern

    § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung (BAG vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Rundfunk, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Wird nämlich - wie vorliegend - ein vollständig abgefaßtes und unterschriebenes Urteil verkündet, in dessen Entscheidungsgründen die Revision zugelassen ist, so genügt dies für eine wirksame Revisionszulassung (BAG Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung ergebe sich auch für Außenstehende, daß das Rechtsmittel zugelassen, diese Entscheidung aber versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - BAGE 9, 205 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - BAGE 22, 53 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96

    Beteiligung am Liquidationserlös

    Soweit die Krankenhausträger von ihr Gebrauch gemacht haben, ist keine unzulässige Sonderabgabe erhoben worden (BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

    b) Der früher für dieses Rechtsgebiet zuständige Fünfte Senat hat als Ziel dieser gesetzlichen Neuregelung angenommen, daß die liquidationsberechtigten Ärzte im Umfang der aufgeschobenen Gebührenminderung zur Kostenbegrenzung der gesetzlichen Krankenkassen über die Pflegesatzentlastung und zur Verbesserung der Einnahmeseite der Krankenhäuser beitragen sollen (BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt- Krankenhaus-Vertrag).

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 4 Sa 443/16

    Arbeitnehmerstatus einer Redakteurin

  • BGH, 20.11.2018 - II ZR 328/17

    Schadensersatzanspruch einer Steuerberatungsgesellschaft wegen nicht genehmigter

  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 489/87

    Kostenübernahmeanspruch einer Angestellten der amerikanischen Streitkräften in

  • LAG Thüringen, 01.03.2002 - 1 Ta 84/01

    Arbeitnehmereigenschaft eines Fußballtrainers

  • LAG Sachsen, 06.12.1996 - 3 Sa 819/96

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer

  • BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70

    Personenschaden - Schmerzensgeldanspruch

  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 409/88

    Gerichtliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit tariflicher Regelungen - Verhältnis

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 609/88

    Arbeitsgerichtsverfahren: Schlichtungsverhandlung nach BbiG als

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91

    Tarifvertrag: Klage auf Einwirkung zur Durchführung

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87

    Begriff der Wechselschichtarbeit - Begriff der "Nachtarbeitsstunden" - Vergütung

  • SG Reutlingen, 09.03.2016 - S 8 U 1169/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsfall eigener Art

  • LAG Hamm, 22.09.1998 - 4 Sa 2082/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Anstellung als

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 23/88

    Wechselschicht- und Nachtarbeitszuschlag im Einzelhandel

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 799/87

    Wechselschicht- und Nachtarbeitszuschlag im Einzelhandel - Tariflicher Zuschlag

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 24/88

    Wechselschicht - und Nachtarbeitszuschlag im Einzelhandel - Tariflicher Zuschlag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7039
LAG Bremen, 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 (https://dejure.org/1987,7039)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 (https://dejure.org/1987,7039)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 (https://dejure.org/1987,7039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,7039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf der Amtszeit, Neuwahl und Wiederwahl des Mitglieds

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 330
  • DB 1988, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus LAG Bremen, 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87
    Damit entfalle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BAG DB 1969, 1560 [BAG 29.04.1969 - 1 ABR 19/68] ).

    Wenn also eine Mitgliedschaft im Betriebsrat bereits endgültig durch Ablauf der Amtszeit erloschen ist, besteht für eine zusätzliche Herbeiführung des Amtsverlustes durch eine Gerichtsentscheidung keine Notwendigkeit mehr (vgl. BAG DB 1969, 1560 [BAG 29.04.1969 - 1 ABR 19/68] ; LAG Berlin DB 1979, 112).

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Das gilt erst recht, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied in der folgenden Amtsperiode wiedergewählt wird (BAG, 29.04.1969 - AP BetrVG § 23 Nr. 9; LAG Berlin, 19.06.1978 - DB 1979, 112; LAG Bremen, 27.10.1987 - DB 1988, 136; LAG Hamm, 23.07.1997 - 3 TaBV 17/97 - n. v.; Fitting, a. a. O., § 23 Rn. 25; ErfK/Eisemann, a. a. O., § 23 BetrVG Rn. 9; Däubler/Kittner/Klebe/Trittin, BetrVG, 11. Aufl., § 23 Rn. 14 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    Dies gilt erst recht, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied in der folgenden Amtsperiode wiedergewählt worden ist (BAG, Beschluss vom 29.04.1969 - AP BetrVG § 23 Nr. 9; LAG Berlin, Beschluss vom 19.06.1978 - DB 1979, 112; LAG Bremen, Beschluss vom 27.10.1987 - DB 1988, 136; LAG Hamm, Beschluss vom 23.07.1997 - 3 TaBV 70/97 - ; Fitting, a.a.O., § 23 Rz. 25; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 23 BetrVG Rz. 9; Däubler/Kittner/Klebe/Trittin, BetrVG, 10. Aufl., § 23 Rz. 14 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09

    Fortwirkender Betriebsratsausschluss

    Auch die Instanzrechtsprechung (LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - Juris; LAG München Beschluss vom 12. Aug. 2008 - 6 TaBV 133/07 - Juris; LAG Bremen Beschluss vom 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 - NZA 1988, 330; LAG Berlin Beschluss vom 19. Juni 1978 - 9 TaBV 1/78 - DB 1979, 112) hat das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtschutzinteresse verneint, weil der Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf der Amtsperiode nicht mehr zulässig sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht