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   BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97   

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https://dejure.org/1998,38
BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97 (https://dejure.org/1998,38)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1998 - X ZR 85/97 (https://dejure.org/1998,38)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1998 - X ZR 85/97 (https://dejure.org/1998,38)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutz des korrekten Wettbewerbs - Redliche Anbieter - Angebote - Ausschluß von Wertung - Auftragnehmer - Ungewöhnliches Wagnis - Entgeltlich anzubietene Gerüste - Folgearbeiten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 9 Nr. 2; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/A § 23 Nr. 1; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvergabe nach VOB/A: Ausschluß eines Angebotes; ungewöhnliches Wagnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was heißt "unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen" gem. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A? (IBR 1998, 462)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3634
  • MDR 1998, 1407 (Ls.)
  • NJ 1998, 656
  • WM 1998, 2393
  • DVBl 1999, 56 (Ls.)
  • BB 1998, 2391
  • DB 1998, 2365
  • DÖV 1999, 38 (Ls.)
  • BauR 1998, 1249
  • ZfBR 1998, 271 (Ls.)
  • ZfBR 1999, 17
 
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Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1990 - VII ZR 240/88

    Nachholung einer Erklärung eines Bieters

    Auszug aus BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97
    Diese Überlegungen hat auch der vormals für diese Rechtsmaterie zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes seiner Prüfung, welche Verstöße von Bietern im Rahmen einer Ausschreibung beachtlich sind, zugrunde gelegt (hierzu etwa Urt. v. 29.03.1990 - VII ZR 240/88, BauR 1990, 463, 464).
  • OLG München, 30.01.1986 - 29 U 3832/85

    AGB-Gesetz: Unwirksame Bauvertragsklauseln

    Auszug aus BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97
    Einer solchen Klauselgestaltung lag das in der Kommentierung erwähnte Urteil des Oberlandesgerichts München vom 30. Januar 1986 (29 U 3832/85, BauR 1986, 579) zugrunde.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Der Wortlaut von § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A Abschnitt 2 ("ausgeschlossen werden") weist aus, daß der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen der dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen (Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Eine solche Abweichung führt - jedenfalls in der Regel - zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A (vgl. nur Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634; Beschl. v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, NZBau 2003, 293, 295 f.; zuletzt Urt. v. 24.05.2005 - X ZR 243/02, NZBau 2005, 703).

    Der zwingende Ausschlussgrund der Abweichung von den Verdingungsunterlagen ist im Schadensersatzprozess unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sich der Auftraggeber im Vergabeverfahren darauf berufen hat (Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 85/97).

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Das nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats durch die Ausschreibung begründete Vertrauensverhältnis zwischen dem Ausschreibenden und den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen, in dessen Rahmen die Verletzung eines berechtigten und schutzwürdigen Vertrauens Ersatzansprüche zugunsten des Betroffenen auslösen kann (vgl. etwa Sen.Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 109/96, NJW 1998, 3644 = MDR 1998, 1407; X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 = DB 1998, 2365; X ZR 48/97, NJW 1998, 3636 = MDR 1998, 1408 u. X ZR 99/96, NJW 1998, 3640), betrifft nicht allein die Einhaltung der Vorschriften und Regeln über die Vergabe innerhalb des durch die Ausschreibung eingeleiteten Verfahrens; jedenfalls die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich auch darauf vertrauen, daß der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe selbst ordnungsgemäß einleitet und insbesondere die dafür auf seiner Seite geltenden Bindungen beachtet hat.
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