Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3045
OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80 (https://dejure.org/1981,3045)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.1981 - 2 W 16/80 (https://dejure.org/1981,3045)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 1981 - 2 W 16/80 (https://dejure.org/1981,3045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1822, 2041, 2111
    Erbrecht; Erwerb eines Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für einen unter Vormundschaft stehenden Erben.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 849
  • DNotZ 1983, 381 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.1971 - V ZB 4/71

    Gemeinsame Verfügung von Testamentsvollstrecker und Erben

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80
    Ein Erwerb des Gesellschaftsanteils direkt für die Person der Vorerbin ohne Durchgangserwerb auf seiten des Nachlasses war dem Testamentsvollstrecker als Amtsträger nicht möglich, weil sich die Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Rahmen der Testamentsvollstreckung auf die Verpflichtung des Nachlasses und Verfügungen zu Lasten des Nachlasses beschränken (vgl. BGHZ 56, 275 ff, 284; s. auch Germer in Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 1822 Rdn. 28).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 17, 160 = MDR 1955, 667 mit Anm. Nipperdey) hat zu diesem Problem grundlegend ausgeführt, der Erwerb des Kommanditanteils bedürfe als Gegenstück zu der nach einhelliger Auffassung gemäß § 1822 Nr. 3 BGB genehmigungsbedürftigen Abtretung eines Kommanditanteils durch einen Minderjährigen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, weil der minderjährige Kommanditist als Träger des Gesellschaftsvermögens Mitinhaber des gemeinsamen Unternehmens werde, und als solcher an dem gemeinsamen Betrieb des Erwerbsgeschäfts beteiligt sei.
  • RG, 10.01.1923 - V 385/22

    Vollmacht für den Todesfall

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80
    Das Nachlaßvermögen bildet ein von dem Mündelvermögen getrenntes Sondervermögen, weil der Erblasser die Testamentsvollstreckung über den Nachlaß bis zu dem Eintritt des Nacherbfalles angeordnet hatte (§ 2209 BGB), mit der Folge, daß die Vorerbin bzw. ihr Vormund über den Nachlaß keine Dispositionsbefugnisse haben (vgl. RGZ 106, 185 f, 187).
  • RG, 03.11.1932 - IV 295/32

    1. Kann der Testamentsvollstrecker den Ersatzanspruch geltend machen, der dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80
    Wegen der in § 2111 BGB angeordneten Surrogation wurde der von dem Testamentsvollstrecker durch Rechtsgeschäft erworbene Gesellschaftsanteil dem Nachlaßvermögen einverleibt, und aufgrund der analogen Anwendung des § 2041 BGB auf einen durch einen Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlaß der Testamentsvollstreckung des Beschwerdeführers unterstellt (vgl. RGZ 138, 132 ff; Lange, JuS 1970, 101 f, 103).
  • RG, 04.04.1911 - VII 278/10

    Preußischer Stempel. ; Erbteilungen. ; Testamentsvollstrecker.

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80
    Der Testamentsvollstrecker ist nicht kraft Gesetzes Vertreter des Erben (vgl. RGZ 59, 365 f; 76, 125; Haegele/Winkler, Der Testamentsvollstrecker 6. Aufl. Rdn. 2), denn er leitet seine Befugnisse nicht von dem Erben, sondern von dem Erblasser her, und handelt unabhängig von dem Willen des Erben (BGHZ 13, 202, 205).
  • RG, 13.12.1904 - VII 226/04

    Stempelsteuer; Verk. v. Erbschaftssachen teilungshalber; Testamentsvollstr

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80
    Zwar werden die Dispositionsakte des Testamentsvollstreckers in dem Bereich des Nachlaßvermögens für den Vorerben wirksam (vgl. RGZ 59, 361, 365), weil ihm der Nachlaß wirtschaftlich zugeordnet ist (vgl. § 2111 BGB); aber in der Person des Vorerben konnte die Gesellschafterstellung schon deshalb nicht wirksam werden, weil der Beschwerdeführer als Amtsträger - unabhängig von der Vorschrift des § 1822 BGB - im Rahmen seiner Befugnisse als Testamentsvollstrecker die Vorerbin nicht persönlich berechtigen und verpflichten konnte.
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 11 Wx 29/15

    Grundbuchverfahren: Genehmigungsbedürftigkeit eines Grundstückserwerbs durch den

    Sie gilt daher nicht, wenn der betroffene Vermögensgegenstand einer anderweitigen Verwaltung - wie etwa durch einen Testamentsvollstrecker - unterliegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 328, juris-Rn. 16; OLG Hamburg DNotZ 1983, 381 zum Erwerb eines Kommanditanteils; Staudinger/Barbara Veit [2014] Vorbemerkungen zu §§ 1821, 1822, Rn. 20; Münchener Kommentar/Wagenitz, BGB, 6. Auflage, § 1821, Rn. 13; BeckOK BGB/Bettin, Edition 34, § 1812, Rn. 2; Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, 4. Auflage, § 15, Rn. 53; Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 4. Auflage, Kap. 1, Rn. 26).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 280/04

    Genehmigungspflicht von Maßnahmen des Testamentsvollstreckers

    2 Z 135/91|BayObLG; 14.11.1991; 2 BReg Z 135/91">FamRZ 1992, 604; OLG Hamburg DNotZ 1983, 381 f.; KG OLGE 38, 259, 260; Bamberger/Roth/J. Mayer, BGB § 2205 Rdn. 15).
  • BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 135/91

    Surrogaterwerb durch Testamentsvollstrecker; keine vormundschaftsgerichtliche

    Wäre dies der Fall, bedürfte der Kaufvertrag in der Tat keiner Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht (OLG Hamburg DNotZ 1983, 381 /382; Haegele/Winkler Der Testamentsvollstrecker 10.Aufl. Rdnr.218; Haegele/Schöner/Stöber Grudbuchrecht 9.Aufl. Rdnr.3432; Erman/Hense/Schmidt BGB 8. Aufl. § 2205 Rdnr. 17).

    Bestandteil des Nachlasses könnte sie aber nur werden, wenn der Beteiligte zu 1 und seine Schwester sie als Miterben zu Eigentum erhielten (OLG Hamburg DNotZ 1983, 381 /383; vgl. auch Haege/e/Wink/er Rdnr. 292 a).

  • BayObLG, 14.11.1991 - 2 BReg Z 135/91

    Erbeinsetzung durch Testament; Testamentarische Ernennung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91

    Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Es läßt sich weiter daraus schließen, daß (Abschnitt XII) die Vertragsteile nach Hinweis durch den Urkundsnotar die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu dem Vertrag beantragt haben; dies ergäbe keinen Sinn, wenn der Beteiligte zu 1 im eigenen Namen als Testamentsvollstrecker gehandelt hätte, denn der Testamentsvollstrecker bedarf, wenn der Erbe minderjährig ist oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft steht, keiner Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (OLG Hamburg DNotZ 1983, 381 ; Palandt/Edenhofer BGB 50. Aufl. § 2205 Rdnr.28).
  • BayObLG, 30.01.1991 - 2 BReg Z 1/91

    Nacherbfolge beim Tode eines Vorerben; Auflassung von Grundstücken aufgrund einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht