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   OLG Koblenz, 28.04.1993 - 1 U 1710/91   

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OLG Koblenz, 28.04.1993 - 1 U 1710/91 (https://dejure.org/1993,9856)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.1993 - 1 U 1710/91 (https://dejure.org/1993,9856)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. April 1993 - 1 U 1710/91 (https://dejure.org/1993,9856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 1 S. 2
    Eingeschränkte Belehrungspflicht des Notars über die Besteuerung eines Spekulationsgewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BNotO § 19
    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung, Grundstückskaufvertrag, Versteuerung eines Spekulationsgewinns

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 761
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.1985 - IX ZR 83/84

    Tatsachenermittlung eines Notars bei der Beurkundung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.1993 - 1 U 1710/91
    Entgegen der Auffassung des LG ist der Notar nach der höchstrichterlichen Rspr. (BGH VersR 1981, 1029 = DNotZ 1981, 775 ; BGH VersR 1983, 181 ; 1985, 501 = DNotZ 1985, 635 ) nur dann verpflichtet, die Vertragsbeteiligten auf die Gefahr der Versteuerung eines "Spekulationsgewinns" hinzuweisen, wenn er vor oder während der Beurkundung eines Kaufvertrages erfährt, daß der Verkäufer (hier der KI.) das betreffende Grundstück vor weniger als 2 Jahren erworben hat und für ihn zugleich erkennbar ist, daß die steurlichen Auswirkungen des betreffenden Geschäfts für den Verkäufer von Bedeutung sind.

    Der Notar muß diese besonderen Umstände aber nicht ermitteln (BGH NJW 1985, 1225 = DNotZ 1985, 635 ).

  • BGH, 10.11.1988 - IX ZR 31/88

    Hinweispflicht des Notars in bezug auf Versteuerung eines Spekulationsgewinns;

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.1993 - 1 U 1710/91
    Entgegen der Auffassung des LG in dem angefochtenen Urteil ist etwas anderes auch nicht der Entscheidung des BGH vom 10.11.1988 ( NJW 1989, 586 = DNotZ 1989, 452 = MittRhNotK 1989, 85) zu entnehmen.
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.1993 - 1 U 1710/91
    Der Notar, der in einer derartigen Situation nicht aufklärt, verletzt die ihm in § 17 Abs. 1 S. 2 BeurkG auferlegte Belehrungspflicht ( BGHZ 58, 343, 348 = DNotZ 1973, 240 ).
  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 148/79

    Schadensersatz wegen falscher Rechtsauskunft durch einen Notar -

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.1993 - 1 U 1710/91
    Entgegen der Auffassung des LG ist der Notar nach der höchstrichterlichen Rspr. (BGH VersR 1981, 1029 = DNotZ 1981, 775 ; BGH VersR 1983, 181 ; 1985, 501 = DNotZ 1985, 635 ) nur dann verpflichtet, die Vertragsbeteiligten auf die Gefahr der Versteuerung eines "Spekulationsgewinns" hinzuweisen, wenn er vor oder während der Beurkundung eines Kaufvertrages erfährt, daß der Verkäufer (hier der KI.) das betreffende Grundstück vor weniger als 2 Jahren erworben hat und für ihn zugleich erkennbar ist, daß die steurlichen Auswirkungen des betreffenden Geschäfts für den Verkäufer von Bedeutung sind.
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 217/81

    Schadensersatz wegen falscher Beratung durch einen Notar - Umfang der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.1993 - 1 U 1710/91
    Entgegen der Auffassung des LG ist der Notar nach der höchstrichterlichen Rspr. (BGH VersR 1981, 1029 = DNotZ 1981, 775 ; BGH VersR 1983, 181 ; 1985, 501 = DNotZ 1985, 635 ) nur dann verpflichtet, die Vertragsbeteiligten auf die Gefahr der Versteuerung eines "Spekulationsgewinns" hinzuweisen, wenn er vor oder während der Beurkundung eines Kaufvertrages erfährt, daß der Verkäufer (hier der KI.) das betreffende Grundstück vor weniger als 2 Jahren erworben hat und für ihn zugleich erkennbar ist, daß die steurlichen Auswirkungen des betreffenden Geschäfts für den Verkäufer von Bedeutung sind.
  • OLG Koblenz, 13.02.2002 - 1 U 296/01

    Pflicht zur Belehrung über Spekulationssteuer

    Ergänzend ist lediglich noch darauf hinzuweisen, dass auch der Senat in ständiger Rechtsprechung (vergl. nur Urteil v. 28. April 1993, DNotZ 1993 S. 761) davon ausgeht, dass eine Belehrungspflicht des beurkundenden Notars hinsichtlich eines anfallenden "Spekulationsgewinns" u. ä. nur dann gegeben ist, wenn dem Notar positiv alle Voraussetzungen für das Vorliegen eines steuerpflichtigen "Gewinns" und der Nicht-Ablauf der "Spekulationsfrist" bekannt sind (vgl. BGH, NJW 1989 Seite 586).

    Der Notar ist nicht verpflichtet zu ermitteln, ob Umstände vorliegen, aus denen sich die Gefahr der Versteuerung eines "Spekulationsgewinns" ergibt (so der Leitsatz der o.g. Entscheidung des Senats DNotZ 1993 S. 761; im gleichen Sinn Arndt, Lerch, Sandkühler, BNotO, 4. Aufl., § 14 Rdnr. 188 - m.w.Nachw.).

  • OLG Koblenz, 30.10.2002 - 1 U 117/02

    Pflicht des Notars zur Belehrung über die Spekulationsfrist bei einem

    In Übereinstimmung mit dem angefochtenen erstinstanzlichen Urteil geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. bereits Urteil vom 28. April 1993, DNotZ 1993, S. 761) davon aus, dass eine Belehrungspflicht des beurkundenden Notars hinsichtlich eines anfallenden "Spekulationsgewinns" u.ä.

    Denn der Notar ist nicht verpflichtet zu ermitteln, ob Umstände vorliegen, aus denen sich die Gefahr der Versteuerung eines "Spekulationsgewinns" ergibt (BGH, NJW 1995 S. 2794 f., vergl. auch den Leitsatz der oben genannten Entscheidung des Senats DNotZ 1993 S. 761; im gleichen Sinn Arndt, Lerch, Sandkühler, BNotO, 4. Aufl., § 14 Rn. 188 - m.w.N.).

  • OLG Celle, 07.03.2013 - 3 U 33/13

    Keine Pflicht zur Ermittlung steuerrechtlich relevanter Umstände!

    Es entspricht indes ebenfalls ganz herrschender Meinung, dass ein Notar nicht verpflichtet ist, insoweit Nachforschungen anzustellen (vgl. BGH NJW 1985, 1225; OLG Koblenz DNotZ 1993, 761, 761; Beck'sches Notarhandbuch/Schlee, 5. Auflage, Abschnitt K Rdz. 88).
  • LG Hanau, 27.07.2021 - 7 O 1426/20

    Haftung des Notars bei fehlendem Hinweis auf steuerrechtliche Folgen

    Einigkeit besteht jedoch darüber, dass er keine Nachforschungen in dieser Hinsicht anstellen muss (zB Kontrolle der Grundbucheinsicht) (vgl. BGH NJW 1995, 2794; OLG Koblenz DNotZ 1993, 761; MittBayNot 2003, 69) (BeckOK BGB/Litzenburger, 58. Ed. 1.5.2021, BeurkG § 17 Rn. 6-10).
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