Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 71/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 516, 528; BSHG § 90
Entgeltlichkeit einer Grundstücksüberlassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 516, 528; BGHG § 90
Entgeltlichkeit einer Grundstücksübertragung
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 668
- DNotZ 1996, 652
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt …
Die Erblasserin hat sich also dem Beklagten gegenüber nicht etwa unabhängig von den konkreten Leistungen erkenntlich zeigen, sondern diesem vielmehr die für seine Dienste versprochene Gegenleistung zukommen lassen wollen - was gegen die Annahme einer lediglich belohnenden Schenkung spricht (vgl. dazu Oberlandesgericht Düsseldorf, DNotZ 1996, S. 652, 653 f.). - OLG Hamm, 11.02.2003 - 15 W 387/02
Regreß der Landeskasse
Bedarf der Schenker nur eines Teils des Geschenkes und ist das Geschenk nicht teilbar, so richtet sich der Rückforderungsanspruch als Zahlungsanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB von vornherein nur auf Wertersatz desjenigen Teils der Schenkung, der wertmäßig zur Deckung des Unterhaltsbedarfs erforderlich ist (BGHZ 94, 141,142; 96, 380, 382; OLG Düsseldorf, DnotZ 1996, 652). - OLG Hamburg, 23.06.2004 - 2 Wx 30/04
Berücksichtigung neuer Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht; Rechtsfolgen …
Literatur und Rechtsprechung verweisen in der Regel auf § 14 Abs. 1 BewG und § 24 Abs. 2 KostO, die als Anhaltspunkt und Bewertungshilfe für eine Kapitalisierung dienen können (BGHZ 8, 213, 221; OLG Düsseldorf DNotZ 1996, 652, 655f; Staudinger-Olshausen, 12.Berarb, 1983, § 2325 Rn 100).