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   FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10   

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https://dejure.org/2011,11714
FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10 (https://dejure.org/2011,11714)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 K 1592/10 (https://dejure.org/2011,11714)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 2011 - 2 K 1592/10 (https://dejure.org/2011,11714)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge können als Steuerhinterziehung gewertet werden; Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge als Steuerhinterziehung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderungsmöglichkeit wegen neuer Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen bei unterlassenen Angaben zu Rentenbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verschwiegene Renten als Steuerhinterziehung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rentnerin ist mehr als Hausfrau

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge können als Steuerhinterziehung gewertet werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterlassene Angaben über Rentenbezüge als Steuerhinterziehung

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Steuerpflicht für Neurentner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge kann als Steuerhinterziehung gewertet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge können als Steuerhinterziehung gewertet werden

Papierfundstellen

  • DStRE 2011, 1347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.02.2008 - VIII R 1/07

    Sinn und Zweck der auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10
    Dieses beschränkt sich darauf, eine solche Kompensation hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang eine Steuerhinterziehung vorliegt, zu untersagen (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 26. Februar 2008, VIII R 1/07, BStBl II 2008, 659).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10
    Nur wenn sich Unklarheiten oder Zweifelsfragen aufdrängen, ist die Finanzbehörde zu weiteren Ermittlungen verpflichtet (BFH, Urteil vom 28. Juni 2006, XI R 58/05, BStBl II 2006, 835).
  • BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10
    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist gerade nicht auf das Kennenkönnen bzw. Kennenmüssen abzustellen, sondern auf die tatsächliche Kenntnis (vgl. Rüsken in Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 173, Rz. 49, m.w.N.; BFH, Urteil vom 26. November 1996, IX R 77/95, BStBl II 1997, 422).
  • BFH, 24.03.2004 - X B 110/03

    Verletzung der Mitwirkungspflicht - Eintragungen im amtlichen Vordruck an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10
    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, kann der betreffende Steuerbescheid nur dann nicht geändert werden, wenn die Pflichtverletzung des Finanzamtes die des Steuerpflichtigen deutlich überwiegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. den Beschluss des BFH vom 24. März 2004, X B 110/03, BFH/NV 2004, 1070, m.w.N.).
  • FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10

    Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung,

    Der Schwerpunkt des strafrechtlich relevanten Handelns des Klägers liegt daher nicht in einem "Unterlassen" (= § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO), sondern vielmehr in der Behauptung der Vollständigkeit der Angaben in der Einkommensteuer-Erklärung, einem "Handeln", so dass die Tatbestandsalternative des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO einschlägig ist (vgl. auch FG Rheinland-Pfalz 2 K 1592/10, DStRE 2011, 1347; Jäger, in Klein, AO, 11. Auflage, § 370 Rz. 60; Joecks, in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Auflage, § 370 Rz. 129).
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