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   BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07   

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BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07 (https://dejure.org/2008,1118)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07 (https://dejure.org/2008,1118)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 2062/07 (https://dejure.org/2008,1118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Staatsanwaltes wegen versagter Nebentätigkeit; Vereinbarkeit der nur summarischen Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung durch die Fachgerichte im Verfahren nach Art. 80 Abs. 5 VwGO mit Art. 19 Abs. 4 GG; Voraussetzung der Untersagung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Untersagung einer Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorläufiges Veröffentlichungsverbot für Barschel-Buch ist rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.7.2008)

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden // Karlsruhe nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Vorläufiges Veröffentlichungsverbot für "Barschel-Buch" ist rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 1
  • NVwZ-RR 2008, 657
  • DVBl 2008, 1056
  • afp 2008, 374
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle im Falle möglicher Verletzungen eigener Rechte durch die öffentliche Gewalt (vgl. BVerfGE 93, 1 [13]; - 113, 273 [310]).

    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; - 65, 1 [70]; 93, 1 [13]).

    In einem Fall, in dem der Suspensiveffekt eines Rechtbehelfs gegen einen belastenden Verwaltungsakt in Rede steht, geht es im Kern verfassungsrechtlich stets um eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einerseits und des Interesses des Rechtsschutzsuchenden an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung in der Hauptsache andererseits (vgl. BVerfGE 79, 69 [74 f.]; - 93, 1 [14]; BVerfGK 5, 237 [241 f.] bezogen auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; - 65, 1 [70]; 93, 1 [13]).

    Vielmehr kann es mit Blick auf überwiegende öffentliche Belange geboten sein, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; - 51, 268 [284]; - 65, 1 [70 f.]; - 69, 220 [228]).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist bei Beamten nur insoweit gewährleistet, als es nicht unvereinbar ist mit dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten und für die Erhaltung eines funktionsfähigen Berufsbeamtentums unerlässlichen Pflichtenkreis (vgl. BVerfGE 39, 334 [367]).

    Das Nebentätigkeitsrecht setzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Grenzen, die ihrerseits im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind (vgl. BVerfGE 39, 334 [367]).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    Die Auslegung und Anwendung dieser einfachrechtlichen Vorschrift ist jedoch Sache der Fachgerichte und der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (vgl. BVerfGE 79, 69 [74]; - 99, 145 [160]).

    In einem Fall, in dem der Suspensiveffekt eines Rechtbehelfs gegen einen belastenden Verwaltungsakt in Rede steht, geht es im Kern verfassungsrechtlich stets um eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einerseits und des Interesses des Rechtsschutzsuchenden an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung in der Hauptsache andererseits (vgl. BVerfGE 79, 69 [74 f.]; - 93, 1 [14]; BVerfGK 5, 237 [241 f.] bezogen auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des in § 80 VwGO geregelten Suspensiveffektes verwaltungsprozessualer Rechtsbehelfe, ohne den der Rechtsschutz wegen der notwendigen Verfahrensdauer häufig hinfällig würde (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]).

    Vielmehr kann es mit Blick auf überwiegende öffentliche Belange geboten sein, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; - 51, 268 [284]; - 65, 1 [70 f.]; - 69, 220 [228]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    Es ist deshalb grundsätzlich mit Art. 19 Abs. 4 GG zu vereinbaren, wenn Fachgerichte in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verfügung nur einer summarischen Prüfung unterziehen und bei offenem Ergebnis dieser Prüfung die Entscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (vgl. BVerfGE 69, 315 [363]).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    Zwar schützt die Meinungsäußerungsfreiheit nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun; der sich Äußernde darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht (vgl. BVerfGE 93, 266 [289]).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    Das dem Beschwerdeführer zustehende Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 13, 132 [139 f.]; - 61, 82 [104]) ist nicht verletzt.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    In einem Fall, in dem der Suspensiveffekt eines Rechtbehelfs gegen einen belastenden Verwaltungsakt in Rede steht, geht es im Kern verfassungsrechtlich stets um eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einerseits und des Interesses des Rechtsschutzsuchenden an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung in der Hauptsache andererseits (vgl. BVerfGE 79, 69 [74 f.]; - 93, 1 [14]; BVerfGK 5, 237 [241 f.] bezogen auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle im Falle möglicher Verletzungen eigener Rechte durch die öffentliche Gewalt (vgl. BVerfGE 93, 1 [13]; - 113, 273 [310]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2007 - 3 MB 33/07

    Beamter; Nebentätigkeit; Schriftstellerische Tätigkeit; Interessenabwägung

  • BVerfG, 04.09.2007 - 2 BvQ 35/07
  • VG Schleswig, 09.07.2007 - 11 B 29/07
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist bei Beamten nur insoweit gewährleistet, als es nicht unvereinbar ist mit dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten und für die Erhaltung eines funktionsfähigen Berufsbeamtentums unerlässlichen Pflichtenkreis (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 2062/07 - NVwZ-RR 2008, 657 Rn. 17).
  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 4/23

    Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung

    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21

    Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG

    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11.05.2011 - V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
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