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   BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73   

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BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73 (https://dejure.org/1974,2029)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73 (https://dejure.org/1974,2029)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1974 - IV ARZ (Vz) 26/73 (https://dejure.org/1974,2029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Justizverwaltungsaktes - Ablehnung der Zulassung als Prozessagent - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist - Beschwerde im Aufsichtswege - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1335
  • MDR 1974, 831
  • DVBl 1974, 908
  • DÖV 1974, 534
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1966 - IV ARZ (VZ) 7/66

    Gerichtliche Entscheidung über Zulassung von Prozeßagenten

    Auszug aus BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73
    Unter dem 24. Juli 1973 teilte der Vorsitzende dieses Senats dem Antragsteller mit, nach § 24 Abs. 2 EGGVG sei der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur gegen den Beschwerdebescheid des Oberlandesgerichtspräsidenten zulässig (BGHZ 46, 354 ff).

    Zur Vorlage verpflichtet daher nicht nur eine Meinungsverschiedenheit über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, sondern auch eine solche über die Zulässigkeit des gerichtlichen Prüfungsverfahrens (BGHZ 46, 354, 355 f).

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der hierzu bereits ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1966 - IV ARZ (Vz) 7/66 - (BGHZ 46, 354) an, wonach der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Nichtzulassung als Prozeßagent in den Oberlandesgerichtsbezirken, in denen nach § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Verfügung des Reichsjustizministers vom 23. März 1935 verfahren wird, nur gegen den Beschwerdebescheid des Oberlandesgerichtspräsidenten gerichtet werden kann.

  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 347/52

    Belehrung über Klagerecht nach § 143 DBG

    Auszug aus BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73
    Wie aber der Bundesgerichtshof in seinen in BGHZ 10, 303 (= NJW 1953, 1669) und in NJW 1959, 149 veröffentlichten Urteilen ausgesprochen hat und denen sich auch der erkennende Senat anschließt, besteht kein allgemeiner Satz, daß Verwaltungsverfügungen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus (damals die durch § 195 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO aufgehobene Vorschrift in § 35 der Verordnung Nr. 165 über Verwaltungsgerichtsbarkeit in der britischen Zone, dem nunmehr § 58 Abs. 1 VwGO entspricht) über alle möglichen Rechtsbehelfe, auch über solche außerhalb des Verwaltungsrechtsweges, Rechtsmittelbelehrungen zu enthalten haben.
  • BVerwG, 28.08.1969 - I C 40.68

    Begriff des Justizverwaltungsaktes und seine Abgrenzung - Streitigkeiten über die

    Auszug aus BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73
    Denn es handelt sich um eine Maßnahme, die von der Justizbehörde zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiete des Zivilprozesses zu treffen ist (BVerwG NJW 69, 2218).
  • BGH, 25.09.1958 - III ZR 56/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73
    Wie aber der Bundesgerichtshof in seinen in BGHZ 10, 303 (= NJW 1953, 1669) und in NJW 1959, 149 veröffentlichten Urteilen ausgesprochen hat und denen sich auch der erkennende Senat anschließt, besteht kein allgemeiner Satz, daß Verwaltungsverfügungen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus (damals die durch § 195 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO aufgehobene Vorschrift in § 35 der Verordnung Nr. 165 über Verwaltungsgerichtsbarkeit in der britischen Zone, dem nunmehr § 58 Abs. 1 VwGO entspricht) über alle möglichen Rechtsbehelfe, auch über solche außerhalb des Verwaltungsrechtsweges, Rechtsmittelbelehrungen zu enthalten haben.
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    In diese Richtung geht, daß der Bundesgerichtshof bereits vor der Einführung der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder in Betracht gezogen hat, daß für den Fall der in § 66 des Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehenen - mit dem jetzigen § 79 VwVfG identischen - Regelung für Justizverwaltungsakte die entsprechende Anwendbarkeit des § 58 VwGO bejaht werden könnte (Beschluß vom 2. Mai 1974 - IV ARZ [Vz] 26/73 - DVBl. 1974, 908, 909).
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88

    Anfechtung der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Abgesehen davon, daß kein allgemeiner Grundsatz besteht, wonach jedem anfechtbaren Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen ist (BGH NJW 1974, 1335 f; BVerwG DVBl 1973, 313 f; BayObLGZ 77, 11 ff), enthalten die Vorschriften über das Zulassungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung insofern eine abschließende Regelung.
  • OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 118/09

    Strafverfahren: Beginn der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages;

    Denn Hindernis i.S.v. § 45 Abs. 1 StPO ist nicht die fehlende Rechtsmittelbelehrung, deren Nichterteilung auf den Beginn der Frist ohne Einfluss ist (vgl. BT-Drs 7/551 zu Art. 1 Nr. 8 [§ 44 StPO], Seite 58; BGH NJW 1974, 1335; BGH NStZ 1984, 181; 329), sondern die Unkenntnis des Betroffenen davon, dass er die Frist versäumt hat.
  • OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 20 VA 10/13

    Akteneinsicht: Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Frist auf gerichtliche

    Eine fehlende Rechtsmittelbelehrung ändert am Fristbeginn nichts (BGH NJW 1974, 1335; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 26 EGGVG, Rdnr. 8 m. w. N.).
  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838

    Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage;

    Sie begann nach § 26 EGGVG - unabhängig von einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung (so BGH in NJW 1974, 1335) - Jeweils mit der Zustellung oder schriftlichen Bekanntgabe der Bescheide des Leiters der Justizvollzugsanstalt.
  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78

    Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für Verfahren nach der

    Es gibt keine Vorschrift, nach der eine Rechtsmittelbelehrung erforderlich wäre (BGHZ 10, 303; BGH NJW 1959, 149; 1965, 1017; 1974, 1335; vgl. auch Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77 - sowie bei Seybold-Hornung, BNotO 5. Aufl., § 111 Rdn. 39).
  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 2/77

    Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrages und eines Antrages auf gerichtliche

    Damals bestand keine Vorschrift, wonach eine Rechtsmittelbelehrung erforderlich gewesen wäre (BGHZ 10, 303; BGH NJW 1959, 149; 1965, 1017; 1974, 1335).
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