Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1379
BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00 (https://dejure.org/2001,1379)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00 (https://dejure.org/2001,1379)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 (https://dejure.org/2001,1379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Fehlen der Annahmevoraussetzungen - Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit - Entziehung der Staatsangehörigkeit - Entzug des deutschen Passes

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 1; RuStAG § 17 Nr. 2, § 25 Abs. 1
    Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft durch Annahme derjenigen eines anderen Staates

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 668 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1393
  • DVBl 2001, 1750
  • DÖV 2001, 996
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 1570/96

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Reisepasses wegen Verlustes der deutschen

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00
    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2000 - 8 A 1570/96 -,.
  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00
    Entziehung in diesem Sinne ist nur der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, die der Betroffene nicht beeinflussen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193).
  • BVerwG, 13.10.2000 - 1 B 53.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2000 - BVerwG 1 B 53.00 -,.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Eine Beeinträchtigung der Verlässlichkeit und Gleichheit des Zugehörigkeitsstatus liegt insbesondere in jeder Verlustzufügung, die der Betroffene nicht oder nicht auf zumutbare Weise beeinflussen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1990, NJW 1990, S. 2193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 -, NVwZ 2001, S. 1393; BVerwGE 100, 139 ; für Vermeidbarkeit oder Beeinflussbarkeit oder zumutbare Vermeidbarkeit als Kriterium der Abgrenzung zwischen zulässigem Verlust und verbotener Entziehung auch Gross, DVBl 1954, S. 801 ; Boetius, AöR 92, S. 49 ff. ; Seifert, DÖV 1972, S. 671 ; Scholz/Uhle, NJW 1999, S. 1510 ; Randelzhofer, in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 16 Rn. 49; Schnapp, in: v. Münch/Kunig, GG Bd. 1, 5. Aufl. 2000, Rn. 12 zu Art. 16 GG; Allesch, in: Umbach/Clemens, GG Bd. 1, 2002, Rn. 10 zu Art. 16 GG; Kämmerer, in: Bonner Kommentar, Art. 16 Rn. 49).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Der Betroffene hat es selbst in der Hand, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, sei es, dass er auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit verzichtet, sei es, dass er nach § 25 Abs. 2 StAG vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit einholt (vgl. zum früheren § 25 RuStAG Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 -, NVwZ 2001, S. 1393).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07

    Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gesetzliche Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG (§ 25 Abs. 1 RuStAG), die den Verlust der Staatsangehörigkeit an den freiwilligen, antragsgemäßen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit knüpft, verfassungsrechtlich grundsätzlich bedenkenfrei (BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - InfAuslR 2007, 162 Rn. 12 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 10. August 2001 - 2 BvR 2101/00 - NVwZ 2001, 1393).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht