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   VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07   

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https://dejure.org/2008,3099
VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07 (https://dejure.org/2008,3099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.2008 - 10 S 2389/07 (https://dejure.org/2008,3099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 10 S 2389/07 (https://dejure.org/2008,3099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Pfand- und Rücknahmepflicht von Einweggetränkeverpackungen - Dosenpfand -; Gemeinschaftsrechtskonformität; ausländische Marktteilnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Pfandpflichten und Rücknahmepflichten für Einwegverpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung; Vereinbarkeit der Pfanderhebungspflicht und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen nach der Dritten Verordnung zur Änderung der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 10; ; EGV Art. 249 Abs. 3; ; EGRL 62/94 Art. 1; ; EGRL 62/94 Art. 7 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § ... 24 Abs. 1; ; VerpackV § 3 Abs. 4 (F. 2005); ; VerpackV § 6 Abs. 3 (F. 2005); ; VerpackV § 8 Abs. 1 (F. 2005); ; VerpackV § 8 Abs. 2 (F. 2005)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kreislaufwirtschaftsrecht, Abfallrecht; Europarecht: Verpackungsrichtlinie; Einweggetränkeverpackungen; Pfanderhebungspflich und Rücknahmepflicht; "Dosenpfand"; Ökologisch vorteilhafte Einwegverpackung; Mehrwegverpackung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Pflichtpfandregelung für Einwegverpackungen ist rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pflichtpfandregelung für Einwegverpackungen ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtpfandregelung für Einwegverpackungen ist rechtmäßig - Kein Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 227
  • DVBl 2008, 1386
  • DÖV 2009, 89
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07
    Mit Urteil vom 14.12.2004 (Rs. C-309/02, Slg. 2004, I-11763 = DVBl 2005, 171 = NVwZ 2005, 190 = EuZW 2005, 81) hat der EuGH entschieden, EG-Recht verwehre es den Mitgliedstaaten nicht, Maßnahmen wie z. B. ein Pfand- und Rücknahmesystem von Leerverpackungen einzuführen, mit denen die Wiederverwendung von Verpackungen gefördert werden solle.

    In seinem Urteil vom 14.12.2004 (Rs. C-309/02, Slg. 2004, I-11763 = DVBl 2005, 171 = NVwZ 2005, 190 = EuZW 2005, 81) hat der EuGH "das deutsche Zwangspfand für Einweggetränkeverpackungen als prinzipiell europarechtskonform anerkannt" (so in seiner Urteilsanmerkung K. Fischer, EuZW 2005, 85, 86).

    Europarechtlich ergebe sich dies unschwer aus dem Urteil des EuGH vom 14.12.2004 in der Rs. C-309/02 ("Radlberger"), indem im Tenor der Entscheidung in Ziffer 2 und 3 das Wort "wenn" durch das Wort "weil" ersetzt werde.

    Mit ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung postulieren die Klägerinnen einen Anspruch darauf, an einem bestimmten System der Bewirtschaftung von Verpackungsabfall teilzunehmen; einen solchen Anspruch kennt das EG-Recht indessen nicht (EuGH, Rs. C-309/02, aaO., Tz. 43).

    Diese Einschätzung deckt sich nahtlos mit den Erkenntnissen des EuGH, die diesen veranlasst haben, eine Behinderung des Inverkehrbringens von aus anderen EG-Mitgliedstaaten auf dem deutschen Markt eingeführten Getränken durch Gründe des Umweltschutzes als gerechtfertigt anzusehen (EuGH, Rs. C-309/02, aaO., Tz. 77 f.; ebenso EuGH, Rs. C-463/01, aaO., Tz. 76 f.).

    Deshalb hat der EuGH in der Rs. C-309/02 ("Radlberger") eine Beeinträchtigung der Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 EGV) durch die Schaffung staatlicher Anreize im Markt zur Erhöhung des Anteils der Mehrwegverpackungen als gerechtfertigt angesehen (EuGH, aaO., Tz. 78), vorausgesetzt, der Übergang in ein arbeitsfähiges und diskriminierungsfreies Pfand- und Rücknahmesystem ist - jedenfalls wie nach der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung - bruchlos möglich.

  • VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04

    Vereinbarkeit des Dosenpfandes mit Gemeinschaftsrecht in Bezug aus ausländische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07
    Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 - werden zurückgewiesen.

    Die Klägerinnen haben beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 - zu ändern und festzustellen, dass die von ihr hergestellten und in Baden-Württemberg in PET-Einwegverpackungen in den Verkehr gebrachten Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure und Wässer bei Beteiligung an einem gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV festgestellten Dualen System in Baden-Württemberg nicht mit einem Zwangspfand vertrieben werden müssen und die gebrauchten Verpackungen nicht gegen Erstattung des Zwangspfands zurückgenommen und nicht gegen Nachweis verwertet werden müssen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 - zu ändern und festzustellen, dass die von ihnen hergestellten und in Baden-Württemberg in PET-Einwegverpackungen in den Verkehr gebrachten Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure und Wässer bei Beteiligung an einem gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV festgestellten Dualen System in Baden-Württemberg nicht mit einem Zwangspfand vertrieben werden müssen und die gebrauchten Verpackungen nicht gegen Erstattung des Zwangspfands zurückgenommen und nicht gegen Nachweis verwertet werden müssen.

  • EuGH, 14.12.2004 - C-463/01

    DIE IN DEUTSCHLAND FÜR GETRÄNKE-EINWEGVERPACKUNGEN EINGEFÜHRTEN PFAND- UND

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07
    Der Senat kann unentschieden lassen, ob die vom EuGH in der Parallelentscheidung vom 14.12.2004 für den Handel mit natürlichen Mineralwässern, die an der Quelle abzufüllen sind, getroffene Feststellung, dass eine Frist von sechs Monaten für die Hersteller natürlicher Mineralwässer zur Systemumstellung (von der Produktion und Bewirtschaftung der Einwegverpackungsabfälle auf ein Pfand- und Rücknahmesystem) nicht ausreiche (EuGH, Urt. v. 14.12.2004 - Rs. C-463/01 - Slg. 2004, I-11705 = NVwZ 2005, 194 = EuZW 2005, 49 Tz. 80), auf die hier in Rede stehenden Getränke(verpackungen) zu übertragen ist (so OLG Köln, aaO.).

    Diese Einschätzung deckt sich nahtlos mit den Erkenntnissen des EuGH, die diesen veranlasst haben, eine Behinderung des Inverkehrbringens von aus anderen EG-Mitgliedstaaten auf dem deutschen Markt eingeführten Getränken durch Gründe des Umweltschutzes als gerechtfertigt anzusehen (EuGH, Rs. C-309/02, aaO., Tz. 77 f.; ebenso EuGH, Rs. C-463/01, aaO., Tz. 76 f.).

  • BGH, 06.03.2007 - KZR 6/06

    PETCYCLE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07
    Zweck des Pfandes ist es, wie § 24 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG deutlich macht, die Rückgabe der Verpackung zu sichern, damit diese dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden kann (BGH, Urt. v. 06.03.2007 - KZR 6/06 - NVwZ 2007, 1219, 1220).
  • OLG Köln, 09.08.2007 - 7 U 147/06

    Vereinbarkeit der deutschen Pfanderhebungspflicht und Rücknahmepflicht mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07
    aa) Der Verordnungsgeber hat die 3. Novelle zur Verpackungsverordnung genutzt, um die früheren "Insellösungen", die auch in der Rechtsprechung auf europarechtliche Kritik gestoßen sind (OLG Köln, Urt. v. 09.08.2007 - 7 U 147/06 - NVwZ 2008, 468, 469), zu beseitigen (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 7 VerpackV); damit wird ausdrücklich vormaligen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung getragen (vgl. die Amtliche Begründung zu § 8 Abs. 1 VerpackV, BT-Drucks. 15/4107, S. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1557/05

    Getränkeeinwegverpackung - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07
    Der Senat sieht sich nicht veranlasst, von seiner früher in diesem Verfahren geäußerten Rechtsauffassung abzurücken (vgl. auch zu dem damaligen Parallelverfahren VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2006 - 10 S 1557/05 - VBlBW 2007, 191, 192).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07
    Mit Urteil vom 23.08.2007 (7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199) hat das Bundesverwaltungsgericht der Revision stattgegeben und das Urteil des Senats vom 25.10.2006 aufgehoben, soweit die beantragte Feststellung den Zeitraum ab 28. Mai 2005 erfasst und insoweit die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im

    Im weiteren Verfahrensablauf hat sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 129, 199) nur noch mit der Vereinbarkeit der Vorschriften der Verpackungsverordnung in der seit dem 28. Mai 2005 geltenden Fassung mit den Regelungen des Gemeinschaftsrechts befassen müssen und insoweit die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2008 (DVBl. 2008, 1386) abgewiesen.
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