Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 13.10.1995 - VII 116/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,22991
FG Nürnberg, 13.10.1995 - VII 116/94 (https://dejure.org/1995,22991)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13.10.1995 - VII 116/94 (https://dejure.org/1995,22991)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1995 - VII 116/94 (https://dejure.org/1995,22991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,22991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1996, 1954
  • EFG 1996, 626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 K 1190/89
    Auszug aus FG Nürnberg, 13.10.1995 - VII 116/94
    Ob eine Haftung nach § 69 AO in Betracht käme, braucht der Senat nicht zu entscheiden, da sich der Beklagte nicht auf diese Vorschrift berufen hat und es sich bei der Haftung nach § 71 AO und § 69 AO um zwei getrennte, rechtlich selbständige Haftungsfälle handelt, die im Rechtsmittelverfahren nicht gegeneinander ausgetauscht werden können ( Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 06.02.1990 5 K 1190/89 , EFG 1991, 4 und Klein/Orlopp, o.a., § 71 Anm. 5).
  • FG Münster, 10.06.1985 - XII (XIII) 161/82
    Auszug aus FG Nürnberg, 13.10.1995 - VII 116/94
    Ein betrügerisches Verhalten begründet aber keine Haftung nach § 71 AO (Klein/Orlopp, AO, 5. Auflage, § 71 Randnummer 4 und Finanzgericht München vom 10.06.1985 XII (XIII) 161/82 AO , EFG 1986, 266).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 626 veröffentlichten Urteil im wesentlichen aus: Der Kläger hafte nicht nach § 71 AO 1977 für die Zinsen, da § 71 AO 1977 lediglich eine Haftung des Steuerhinterziehers für die verkürzten Steuern und die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO 1977 normiere, jedoch nicht Subventionserschleichungen erfasse.
  • FG Düsseldorf, 14.03.2001 - 17 K 2973/97

    Lohnsteuerhaftung; Entsendung; GmbH-Geschäftsführer; Organstellung;

    Es handelt sich bei der Inanspruchnahme des Entleihers eines Arbeitnehmers um einen anderen Haftungstatbestand, dem ein anderer Lebenssachverhalt zu Grunde liegt, bei dem andere Ermessenserwägungen als in § 42 d Abs. 1 EStG anzustellen sind und der nicht Gegenstand des angefochtenen Verwaltungsakts in Gestalt der Einspruchsentscheidung ist (siehe Urteil des BFH vom 09.11.1994, XI R 61/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 659 und Beschluss vom 12.08.1997, VII B 212/96 BFH/NV 1998, 433 ; Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 1. Aufl. 1999, 500 Klein/Rüsken, AO , Kommentar, § 71 Rz. 18; FG Nürnberg, Urteil vom 13.10.1995, VII 116/94, EFG 1996, 626).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht