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   FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92   

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FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92 (https://dejure.org/1999,5211)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.1999 - III 532/92 (https://dejure.org/1999,5211)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 1999 - III 532/92 (https://dejure.org/1999,5211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 507
  • EFG 2000, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 20.05.1981 - II R 11/81

    Dienstvertrag - Erbschaft - Witwenrente - Geschäftsführer - GmbH - Rente

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Seit jeher besteht Einigkeit darüber, dass gesetzlich (im Beamtenverhältnis oder in der gesetzlichen Sozialversicherung) begründete Hinterbliebenenrenten nicht auf vertraglicher Grundlage beruhen und damit keiner Steuerpflicht aus § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 unterliegen ( BFH-Urteile v. 20. Mai 1981 II R 11/81 , BStBl II 1981 S. 715 ; v. 27. November 1985 II R 148/82 , BStBl 1986 S. 265; v. 13. Dezember 1989 II R 23/85 BStBl 1990 S. 322; R 8 ErbStR ; Meincke, Kommentar zum ErbStG 11 .

    Der BFH (Urteil v. 20. Mai 1981 a.a.O.) hält überdies unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und des Gleichheitssatzes (A rt. 3 GG ) eine teleologische Reduktion des Wortlauts des § 3 Abs. Nr. 4 ErbStG 1974 insofern für geboten, als diese Vorschrift gleichermaßen nicht anwendbar ist auf eine Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes, Tarifvertrags , Betriebsvereinbarung, Ruhegeldordnung, betrieblicher Übung, (arbeitsrechtlichem) Gleichbehandlungsgrundsatz oder Einzelvertrag.

    Insbesondere kann aus Gründen der Gleichbehandlung für befreiende Lebensversicherungen nichts anderes gelten als für Ansprüche der Hinterbliebenen aus einer freiwilligen Sozialversicherung oder einer Pflichtversicherung auf Antrag, die ebenfalls nicht § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 unterfallen (BFH-Urteil v. 20. Mai 1981, a.a.O.).

    Ein entgegenstehender gesetzgeberischer Wille läßt sich entgegen der Regierungsbegründung zum ErbStG 1974 (BT - Drs VI/3418, S. 71) auch nicht der dort befürworteten Erbschaftsteuerpflicht privat vereinbarter Hinterbliebenenbezüge entnehmen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 1981, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Als tauglichen Anhalt für diesen Nachlasswert bezeichnet das BVerfG (a.a.O.) den in seinem Vermögensteuerbeschluss (vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 BStBl 1995 II S. 655) bezeichneten Wert des persönlichen Gebrauchsvermögens.

    Vielmehr steht das persönliche Gebrauchsvermögen - als besonderes verfassungsrechtliches Schutzobjekt gegenüber einer der erbschaftsteuerlichen Belastung - neben der u.a. durch Sozialversicherungsansprüche gewährten Sicherheit (vgl. BVerfG - Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 a.a.O. S. 662 unter 5. a).

  • BFH, 17.04.1985 - II R 147/82

    Freigiebige Zuwendung im Valutaverhältnis - Erbschaftssteuer für eine freigiebige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Der - zeitlich vor den vorzitierten BVerfG-Beschlüssen ergangenen - gegenteiligen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17. April 1985 II R 147/82 BFH/NV 1986 S. 96), wonach Erwerbe mit Versorgungscharakter ausschließlich nach Maßgabe der günstigen Freibeträge und Steuersätze der Steuerklasse I begünstigt werden sollen, vermag der Senat daher nicht zu folgen.

    Der Senat vermag in diesem Zusammenhang nicht dem BFH-Urteil vom 17. April 1985 (a.a.O.) zu folgen, das mit Blick auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG 1959 den eherechtlich geschuldeten Ehegattenunterhalt nicht als einen die Anwendung der vorgenannten Vorschrift ausschließenden vermögensrechtlichen Leistungsanspruch qualifiziert.

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehenden Verpflichtung liegt in der aus § 1360 BGB folgenden ehelichen Unterhaltspflicht ( BGH-Beschl. v. 21. März 1979 IV ZB 142/78 NJW 1979 S. 1289 ; BGH-Urteil vom 27. November 1991 IV ZR 164/90 NJW 1992 S. 564).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Das BVerfG (Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 BStBl 1995 II S. 671) entnimmt Art. 6 Abs. 1 GG eine Grenze für das Maß der Steuerbelastung dahingehend, dass Familienangehörigen der ihnen jeweils überkommene Nachlass je nach dessen Größe zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommen muß.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Auch die befreiende Lebensversicherung hat damit letztlich eine Unterhaltsersatzfunktion, wie sie der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu eigen ist ( BVerfG-Beschluss v. 18.2.1998 - 1 BvR 1318/86 und 1 BvR 1448/86, NJW 1998 S. 3109 m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Der Senat folgt im Ergebnis der Auffassung des FG Köln (Beschluss vom 25. November 1997, 9 V 3238/97 , EFG 1998 S. 490 ; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. August 1998 II B 25/98 , DStR 1998 S. 1599), dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 nicht für Vermögensvorteile aus einer befreienden Lebensversicherung gilt, die einem Hinterbliebenen als gleichwertiger Ersatz für Ansprüche eingeräumt werden, die sonst kraft Gesetzes entstanden wären und ihrerseits nicht der Erbschaftsteuer unterlägen hätten.
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehenden Verpflichtung liegt in der aus § 1360 BGB folgenden ehelichen Unterhaltspflicht ( BGH-Beschl. v. 21. März 1979 IV ZB 142/78 NJW 1979 S. 1289 ; BGH-Urteil vom 27. November 1991 IV ZR 164/90 NJW 1992 S. 564).
  • BFH, 05.12.1990 - II R 109/86

    Zur Frage, wann eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt; Bereicherung und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Vielmehr dürfte insoweit schon grundsätzlich nichts anderes gelten als für Schenkungen auf den Todesfall ( § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ), die die Merkmale einer freigebigen Zuwendung erfüllen müssen ( BFH Urteil vom 5. Dezember 1990 II R 109/86 BStBl II 1991 S. 181).
  • BFH, 27.11.1985 - II R 148/82

    Erbschaftsteuer - Persönlich haftender Gesellschafter - Tod des Gesellschafters -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
    Seit jeher besteht Einigkeit darüber, dass gesetzlich (im Beamtenverhältnis oder in der gesetzlichen Sozialversicherung) begründete Hinterbliebenenrenten nicht auf vertraglicher Grundlage beruhen und damit keiner Steuerpflicht aus § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 unterliegen ( BFH-Urteile v. 20. Mai 1981 II R 11/81 , BStBl II 1981 S. 715 ; v. 27. November 1985 II R 148/82 , BStBl 1986 S. 265; v. 13. Dezember 1989 II R 23/85 BStBl 1990 S. 322; R 8 ErbStR ; Meincke, Kommentar zum ErbStG 11 .
  • BFH, 13.12.1989 - II R 23/85

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines

  • BFH, 02.07.1997 - II R 43/94

    Der besondere Versorgungsfreibetrag ist auch um eine nicht steuerbare

  • FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97

    Erbschaftsteuer auf befreiende Lebensversicherungen

  • FG Münster, 02.06.1987 - III 8787/86
  • BFH, 24.10.2001 - II R 10/00

    Steuerpflicht - Leistungsbezug aus einer befreienden Lebensversicherung

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 509 veröffentlicht.
  • BFH, 24.10.2001 - II R 11/00

    Befreiende Lebensversicherung

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 507 veröffentlicht.

    Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 29. September 1999 III 532/92 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 11.12.2001 - II R 11/00

    Befreiende Lebensversicherung - Steuerpflichtigkeit - Hinterbliebener -

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 507 veröffentlicht.

    Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 29. September 1999 III 532/92 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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