Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung eines gesondert festgestellten Gewinnanteils an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft bei der Festsetzung der Einkommensteuer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines gesondert festgestellten Gewinnanteils an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft bei der Festsetzung der Einkommensteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 124 Abs. 1, § 122 Abs. 1; AStG 18 Abs. 1
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
- BFH, 28.06.2000 - I R 50/00
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 773
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
Der Inhaltsadressat eines Steuerbescheides muss sich klar und eindeutig aus dem Verwaltungsakt ergeben (BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88, BStBl. II 1991, 120).Auch dieser ist durch Auslegung zu ermitteln (BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88, BStBl II 1991, 120).
- BFH, 18.07.1994 - X R 33/91
Entstehung von Aussetzungszinsen nach - 1. Vollziehungsaussetzung sowohl des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
Der Inhalt eines Verwaltungsaktes kann als öffentlich-rechtliche Willenserklärung durch Auslegung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 133 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ermittelt werden (BFH-Urteil vom 18. Juli 1994 X R 33/91, BStBl. II 1995, 4). - BFH, 06.12.1983 - VIII R 203/81
Feststellungsbescheid - Klage - Gesellschaft
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
Bei der Auslegung ist der Gesamtinhalt des Bescheides zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 203/81, BStBl II 1984, 318).
- BFH, 05.06.1997 - III R 218/94
Bildung einer Rücklage für den Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
Bei der Auslegung kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter die Erklärung der Behörde auffassen musste; entscheidend ist vielmehr, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 30. September 1988 III R 218/94, BFH/NV 1989, 749). - BFH, 30.09.1988 - III R 218/84
Erfordernis jeweils einer Prüfungsanordnung zur Durchführung einer Außenprüfung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
Bei der Auslegung kommt es nicht darauf an, wie ein außenstehender Dritter die Erklärung der Behörde auffassen musste; entscheidend ist vielmehr, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 30. September 1988 III R 218/94, BFH/NV 1989, 749). - BFH, 19.02.1992 - II B 100/91
Ermittlung des Inhalts eines Steuerbescheides bei Zweifeln bezüglich des Inhalts
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
Zweifel, wer Inhaltsadressat des Steuerbescheides sein soll, haben die nicht hinreichende Bestimmtheit des Steuerbescheides zur Folge (BFH-Beschluss vom 19. Februar 1992 II B 100/91, BFH/NV 1992, 784). - BFH, 26.09.1974 - IV R 24/71
GbR - BGB-Gesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Feststellungsbescheid …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
Diese Angabe behandelte der BFH als Sammel- oder Kurzbezeichnung der Gesellschafter und verlangte nur, dass den Anlagen zum Bescheid die weiteren Angaben über die Gesellschafter entnommen werden konnten (z.B. BFH-Urteil vom 26. September 1974 IV R 24/71, BStBl II 1975, 311). - BFH, 29.08.1984 - I R 21/80
Adressat eines Bescheides - Organgesellschaft - Dem Organträger zuzurechnendes …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 52/96
Ein gesonderter Feststellungsbescheid, der einen Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG feststellt, ist nach § 18 Abs. 1 AStG an den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter der ausländischen Gesellschaft zu richten (BFH-Urteil vom 29. August 1984 I R 21/80, BStBl. II 1985, 119).
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 773 veröffentlicht. - BFH, 18.06.2003 - I B 172/02
"Nicht mit Gründen versehenes" Urteil
Die anders lautende, vom Kläger zitierte Entscheidung des Niedersächsischen FG (Urteil vom 23. Februar 2000 9 K 52/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 773) hat der Senat mit seinem vorbezeichneten Urteil aufgehoben.