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   FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 9281/02   

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https://dejure.org/2003,14147
FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 9281/02 (https://dejure.org/2003,14147)
FG Berlin, Entscheidung vom 26.06.2003 - 1 K 9281/02 (https://dejure.org/2003,14147)
FG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 1 K 9281/02 (https://dejure.org/2003,14147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Sachliche Unbilligkeit bei Versteuerung von Einnahmen, die dem Nutzungsherausgabeanspruch nach § 7 Abs. 7 VermG unterliegen.; Verhältnis von § 163 AO zu § 11 EStG; Einkommensbesteuerung nach der Leistungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163; EStG § 11; VermG § 7 Abs. 7
    Nutzungsherausgabe nach § 7 Abs. 7 VermG rechtfertigt abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nutzungsherausgabe nach § 7 Abs. 7 VermG rechtfertigt abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 9281/02
    Er hat dies verneint im Hinblick auf § 11 EStG (s. etwa Urt. vom 1. Dezember 1992 VI R 333/97, BStBl II 1994, 12; vom 23. März 1993 IX R 67/88, BStBl II 1993, 748; vom 22. September 1994 IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499), aber die Möglichkeit einer Prüfung von Billigkeitsmaßnahmen angesprochen, über die er in dem Verfahren wegen Einkommensteuerfestsetzung nicht zu befinden hatte (Urteil vom 1. Dezember 1992 a. a. O.).

    Zutreffend hat der BFH in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1992 VI R 333/97, BStBl II 1994, 12 hierzu festgestellt, dass das in den Einkommensteuer-Richtlinien verankerte Wahlrecht auf Billigkeitserwägungen "zur Vermeidung von Nachteilen in der Einkommensteuerprogression" beruht.

  • BFH, 23.11.1994 - X R 124/92

    Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der

    Auszug aus FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 9281/02
    Sachliche Billigkeitsgründe sind dann gegeben, wenn nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte oder wenn angenommen werden kann, dass die Besteuerung bzw. die Einziehung der Steuer den Wertungen des Gesetzgebers widerspricht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92, BStBl II 1995, 824 sowie Tipke/Kruse/Loose a. a. O. Tz. 40 und die dort zitierte weitere Rechtsprechung).

    Im Übrigen ist die zitierte Verwaltungsverfügung nach Auffassung des Senats insoweit nicht schlüssig begründet, als sie sich auf eine sinngemäße Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils X R 124/92 vom 23. November 1994, BStBl II 1995, 824 beruft.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 9281/02
    Bei den laufend veranlagten Steuern wie der Einkommensteuer sind die auf Grund des Eintritts neuer Ereignisse materiell-rechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, indem sich der maßgebende Sachverhalt ändert (siehe BFH, GrS, Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897, 900).
  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG

    Auszug aus FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 9281/02
    Er hat dies verneint im Hinblick auf § 11 EStG (s. etwa Urt. vom 1. Dezember 1992 VI R 333/97, BStBl II 1994, 12; vom 23. März 1993 IX R 67/88, BStBl II 1993, 748; vom 22. September 1994 IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499), aber die Möglichkeit einer Prüfung von Billigkeitsmaßnahmen angesprochen, über die er in dem Verfahren wegen Einkommensteuerfestsetzung nicht zu befinden hatte (Urteil vom 1. Dezember 1992 a. a. O.).
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 84/86

    Nachträgliche Herabsetzung des Veräußerungspreises als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 9281/02
    Zum dritten werden derartige Rückabwicklungen oder Teilrückabwicklungen teils schon nach dem Gesetzestatbestand rückbezogen (so bei späterer Minderung eines Kaufpreises im Falle der Betriebsveräußerung, siehe BFH, Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 154, 85 und BStBl II 1989, 41).
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 6/93

    Ersatz von Werbungskosetn als steuerpflichtige Einnahmen

    Auszug aus FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 9281/02
    Er hat dies verneint im Hinblick auf § 11 EStG (s. etwa Urt. vom 1. Dezember 1992 VI R 333/97, BStBl II 1994, 12; vom 23. März 1993 IX R 67/88, BStBl II 1993, 748; vom 22. September 1994 IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499), aber die Möglichkeit einer Prüfung von Billigkeitsmaßnahmen angesprochen, über die er in dem Verfahren wegen Einkommensteuerfestsetzung nicht zu befinden hatte (Urteil vom 1. Dezember 1992 a. a. O.).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 50/03

    Steuerrechtlichen Behandlung von nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herauszugebenden

    Das Finanzgericht (FG) verpflichtete in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1517 veröffentlichten Urteil das FA dazu, die bisher bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr zugrunde gelegten Beteiligungseinkünfte in Höhe von 7 918 DM bei der Steuerfestsetzung für das Streitjahr nach § 163 AO 1977 unberücksichtigt zu lassen.
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