Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 23.11.2001

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 305/98   

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https://dejure.org/2003,11342
FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 305/98 (https://dejure.org/2003,11342)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.2003 - 10 K 305/98 (https://dejure.org/2003,11342)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 10 K 305/98 (https://dejure.org/2003,11342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zufluss von Zinsboni auf einem gesondert geführten Bonuskonto

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ; § 11 Abs. 1 S. 1 EStG ; § 607 Abs. 2 BGB
    Zeitpunkt der Versteuerung von Zinsen auf Bausparkonto; Vertraglich vereinbarte Verfügungsbeschränkung; Auswirkungen einer Novation; Bestehen freier Dispositionsbefugnis der Parteien

  • IWW

    BGB § 607 Abs. 2, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 607 Abs. 2; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1
    Zuflussprinzip; Zinsbonus; Bausparvertrag - Zufluss von Zinsboni, die bei ihrer Fälligkeit einem gesonderten, neben dem Bausparkonto geführten sog. Bonuskonto gutgeschrieben werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss von Zinsboni, die bei ihrer Fälligkeit einem gesonderten, neben dem Bausparkonto geführten sog. Bonuskonto gutgeschrieben werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Versteuerung von Zinsen auf Bausparkonto; Vertraglich vereinbarte Verfügungsbeschränkung; Auswirkungen einer Novation; Bestehen freier Dispositionsbefugnis der Parteien

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1772
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.03.1993 - X R 55/91

    Versicherungsprovisionen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 305/98
    Allerdings führt nicht jede Novation auch zum Zufluss, sondern nur dann, wenn sie sich auch als Ausdruck der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Voraussetzung des Zuflusses darstellt, was regelmäßig zu bejahen ist, wenn die Schuldumschaffung im Interesse des Gläubigers und nicht des Schuldners liegt (vgl. BFH-Urteile vom 14.02.1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 24.03.1993 X R 55/91, BFHE 171, 499, BStBl II 1993, 499; vom 07.12.1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825).

    Es kommt dann lediglich darauf an, ob die Novation Ausdruck der freien Dispositionsbefugnis der Vertragsbeteiligten über den geschuldeten Geldbetrag ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.03.1993 X R 55/91 und vom 07.12.1999 VIII R 8/98, a.a.O.).

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 305/98
    Allerdings führt nicht jede Novation auch zum Zufluss, sondern nur dann, wenn sie sich auch als Ausdruck der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Voraussetzung des Zuflusses darstellt, was regelmäßig zu bejahen ist, wenn die Schuldumschaffung im Interesse des Gläubigers und nicht des Schuldners liegt (vgl. BFH-Urteile vom 14.02.1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 24.03.1993 X R 55/91, BFHE 171, 499, BStBl II 1993, 499; vom 07.12.1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825).

    Es kommt dann lediglich darauf an, ob die Novation Ausdruck der freien Dispositionsbefugnis der Vertragsbeteiligten über den geschuldeten Geldbetrag ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.03.1993 X R 55/91 und vom 07.12.1999 VIII R 8/98, a.a.O.).

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 305/98
    Allerdings führt nicht jede Novation auch zum Zufluss, sondern nur dann, wenn sie sich auch als Ausdruck der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Voraussetzung des Zuflusses darstellt, was regelmäßig zu bejahen ist, wenn die Schuldumschaffung im Interesse des Gläubigers und nicht des Schuldners liegt (vgl. BFH-Urteile vom 14.02.1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 24.03.1993 X R 55/91, BFHE 171, 499, BStBl II 1993, 499; vom 07.12.1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79

    Vorschußweise geleistete Honorare sind auch zugeflossen, wenn im Zeitpunkt der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 305/98
    Stellt sich später heraus, dass der Empfänger den ihm zunächst zugegangenen Wert nicht endgültig behalten darf, sondern in einem späteren Veranlagungszeitraum zurückgewähren muss, so ist dieser Vorgang einkommensteuerrechtlich nach § 11 EStG erst in dem späteren Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 29.04.1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593).
  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 78/89

    Verrechnung von Schuldzinsen mit Guthabenzinsen aus Bausparguthaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 305/98
    Dies gilt jedenfalls bei einer vertraglich vorab vereinbarten Verfügungsbeschränkung als Folge der im Interesse des Steuerpflichtigen liegenden Umwandlung der Zinsen in Kapital (BFH-Urteil vom 08.12.1992 VIII R 78/89, BFHE 169, 442, BStBl II 1993, 301).
  • FG Niedersachsen, 03.06.2020 - 4 K 242/18

    Zeitpunkt des Zuflusses von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag

    Entsprechend habe auch der 10. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts mit Urteil vom 17. Juli 2003 (10 K 305/98, EFG 2003, 1772) in einem gleichgelagerten Sachverhalt entschieden.

    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des 10. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Juli 2003 - 10 K 305/98, EFG 2003, 1772, zugelassen.

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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 3771/00 E   

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https://dejure.org/2001,6915
FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 3771/00 E (https://dejure.org/2001,6915)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2001 - 18 K 3771/00 E (https://dejure.org/2001,6915)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2001 - 18 K 3771/00 E (https://dejure.org/2001,6915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages in Bezug auf die Beschränkung des Sonderausgabenzuges für Schulgeld; Beeinträchtigung des Grundrechts der freien Schulwahl durch die Nichtabziehbarkeit des Schulgeldes als Sonderausgabe

  • rechtsportal.de

    Sonderausgabenabzug; Schulgeld; Deutscher Versorgungsempfänger; Übersiedlung; Spanien; Auslandsschule; Diskriminierungsverbot; Wohnsitzwahl - Nichtberücksichtigung von Schulgeld für Auslandsschulen

  • rechtsportal.de

    Sonderausgabenabzug; Schulgeld; Deutscher Versorgungsempfänger; Übersiedlung; Spanien; Auslandsschule; Diskriminierungsverbot; Wohnsitzwahl - Nichtberücksichtigung von Schulgeld für Auslandsschulen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung von Schulgeld für Auslandsschulen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 3771/00
    Wie der Bundesfinanzhof entschieden habe (Urteil vom 11. Juni 1997 X R 74/95, BStBl II 1997, 617), sei das Grundrecht der freien Schulwahl durch die Nichtabziehbarkeit des Schulgeldes als Sonderausgabe nicht beeinträchtigt.

    Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs auf bestimmte staatlich anerkannte inländische Schulen, u. a. mit der Folge, dass Schulgeld für den Besuch einer Schule im Ausland nicht als Sonderausgabe abziehbar ist, stellt keinen Verfassungsverstoß dar (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 74/95, BStBl II 1997, 617 [618 unter II. 4.] und vom 23. Juli 1997 X R 162/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1998, 163).

    Die einschränkende Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG verstößt auch nicht gegen Art. 59, 60 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bzw. (ab 1993) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft bzw. gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 7 EWGV/Art. 6 EGV (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 617 [619 unter III.] und vom 16. Dezember 1998 X R 3/98, BFH/NV 1999, 918).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 3/98

    SA; Schulgeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 3771/00
    Die einschränkende Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG verstößt auch nicht gegen Art. 59, 60 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bzw. (ab 1993) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft bzw. gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 7 EWGV/Art. 6 EGV (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 617 [619 unter III.] und vom 16. Dezember 1998 X R 3/98, BFH/NV 1999, 918).
  • BFH, 17.09.1998 - X B 83/98

    Sonderausgabenabzug für Schulgeld an Ergänzungsschulen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 3771/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen mit Beschluss vom 10. Dezember 1998 2 BvR 1924/98 (StE 1999, 98) die Verfassungsbeschwerde gegen den den Sonderausgabenabzugs von Schulgeld verneinenden BFH-Beschluss vom 17. September 1998 X B 83/98 (BFH/NV 1999, 178) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 23.07.1997 - X R 162/95
    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 3771/00
    Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs auf bestimmte staatlich anerkannte inländische Schulen, u. a. mit der Folge, dass Schulgeld für den Besuch einer Schule im Ausland nicht als Sonderausgabe abziehbar ist, stellt keinen Verfassungsverstoß dar (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 74/95, BStBl II 1997, 617 [618 unter II. 4.] und vom 23. Juli 1997 X R 162/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1998, 163).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1924/98
    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 3771/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen mit Beschluss vom 10. Dezember 1998 2 BvR 1924/98 (StE 1999, 98) die Verfassungsbeschwerde gegen den den Sonderausgabenabzugs von Schulgeld verneinenden BFH-Beschluss vom 17. September 1998 X B 83/98 (BFH/NV 1999, 178) nicht zur Entscheidung angenommen.
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