Rechtsprechung
FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 1024/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klagebefugnis bei einer Klage gegen einen gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Steuerschuldnerin gerichteten Gewerbesteuermessbetragsbescheid
- Wolters Kluwer
- Judicialis
FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 35b; ; AO § 179 Abs. 2 S. 2; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klagebefugnis nach Auflösung einer GbR; keine Auswirkungen der Änderung der Einkunftsart im Einkünftefeststellungsbescheid der GbR auf einen bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheid der GbR; einheitlichem Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1997, gesonderter Feststellung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Klagebefugnis nach Auflösung einer GbR - Keine Auswirkungen der Änderung der Einkunftsart im Einkünftefeststellungsbescheid der GbR auf einen bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheid der GbR - Einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1997. Gesonderte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH - IV R 36/05
- FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 1024/02
- BFH, 15.06.2005 - IV B 124/03
- BFH, 04.07.2007 - VIII R 77/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1408
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.03.1999 - XI R 28/98
Aufhebung eines Gewerbesteuermeßbescheides
Auszug aus FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 1024/02
Denn das Umqualifizieren einer Tätigkeit unter eine bestimmte Einkunftsart in einem Einkommensteuer- oder vergleichbaren Feststellungsbescheid rechtfertigt nicht die Änderung des betreffenden Gewerbesteuermessbescheides (ebenso: BFH, Urteil vom 10.03.1999 - XI R 28/98, BStBl. II 1999, 475 [476]). - BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99
Fehlerhafte Bescheidaufhebung durch FG i.S.v. § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO
Auszug aus FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 1024/02
Richtet sich aber ein Gewerbesteuermessbetragsbescheid gegen eine GbR als Steuerschuldnerin, erweist sich nach der zutreffenden Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur die Gesellschaft als klagebefugt; demgegenüber kommt eine Klagebefugnis der Gesellschafter persönlich nicht in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 25.07.2000 - VIII R 32/99, BFH/NV 2001, 178 [179]).
- BFH, 04.07.2007 - VIII R 77/05
Freiberufliche Tätigkeit bei Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte; …
Das FG wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1408 veröffentlichtem Urteil als unzulässig ab, und zwar hinsichtlich der angefochtenen geänderten Gewinnfeststellungsbescheide wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses.