Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 28.02.2006

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 07.07.2005 - 11 K 6674/04 BG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12103
FG Düsseldorf, 07.07.2005 - 11 K 6674/04 BG (https://dejure.org/2005,12103)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2005 - 11 K 6674/04 BG (https://dejure.org/2005,12103)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 11 K 6674/04 BG (https://dejure.org/2005,12103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarfsbewertung; Braunkohletagebau auf früherem Ackerland; Abgrenzung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und unbebautem Grundstück - Steuerliche Bewertung eines Grundstücks, auf dem Braunkohle abgebaut wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Bewertung eines Grundstücks, auf dem Braunkohle abgebaut wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedarfsbewertung eines Grundstücks zur Festsetzung der Erbschaftssteuer bei bergbaulicher Verwendung; Unterscheidung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und einem unbebautem Grundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1562
  • EFG 2006, 1565
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 09.04.2008 - II R 24/06

    Nutzungsüberlassung eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1562 abgedruckt.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13819
FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03 (https://dejure.org/2006,13819)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2006 - VI 351/03 (https://dejure.org/2006,13819)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - VI 351/03 (https://dejure.org/2006,13819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    EStG § 1 § 49
    Beschränkte/unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; vorweggenommene Werbungskosten als Einkünfte i.S. von § 49 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkte/unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; vorweggenommene Werbungskosten als Einkünfte i.S. von § 49 EStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    (Beschränkte) Steuerpflichtigkeit eines sich im Ausland aufhaltenden Steuerpflichtigen; Begründung eines Wohnsitzes im Inland bei tatsächlichem Aufenthalt im Ausland zwecks Ergänzungsstudiums; Kriterien für die Bestimmung des Wohnsitzes; Bestimmung des gewöhnlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1565
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.04.2005 - I R 112/04

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsstudium

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03
    Bei ihnen unterliegt deshalb das Welteinkommen der Einkommensteuer, mit der Folge, dass unter anderem alle Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1756; vom 19.12.2001, I R 63/00, BStBl II 2003, 302 ).

    Sie können nur die diesen Einkünften zuzuordnenden Werbungskosten abziehen (BFH-Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1736).

    Deshalb wird mit der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthaltes immer der bisherige aufgegeben (z.B. BFH-Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1756).

    Aber auch wenn Einkünfte im Zusammenhang mit einer zukünftigen Tätigkeit "inländische" Einkünfte sein könnten, setzt dies jedenfalls nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1756), der der erkennende Senat folgt, einen konkreten Bezug der Einkünfte zu einer bestimmten Tätigkeit im Inland voraus.

    Dies gilt gleichermaßen für positive wie für negative Einkünfte und mithin auch für Werbungskosten (BFH-Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, a.a.O.).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03
    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthalt nehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99, BStBl II 2001, 294 m.w.N.).

    Der Inlandswohnsitz wird in solchen Fällen nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat - keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslands-Aufenthaltes - oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse, d.h. zwei Wohnsitze verfügt, von denen einer am bisherigen Wohnort liegt (BFH-Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99, a.a.O.).

  • BFH, 19.12.2001 - I R 63/00

    Anwendung des Progressionsvorbehaltes bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03
    Bei ihnen unterliegt deshalb das Welteinkommen der Einkommensteuer, mit der Folge, dass unter anderem alle Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1756; vom 19.12.2001, I R 63/00, BStBl II 2003, 302 ).
  • BFH, 14.11.1969 - III R 95/68

    Unbeschränkte Vermögensteuerpflicht - Amerikanische Natotruppen - Deutsche

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03
    Auch die polizeiliche Meldung im August 1996 ist rechtlich für die Beurteilung einer Wohnsitznahme unerheblich (BFH-Urteil vom 14.11.1969, III R 95/68, BStBl II 1970, 153; Tipke/Kruse AO § 8 Rz. 12 m.w.N.).
  • FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05

    Möglichkeit der Vorwegnahme von Werbungskosten; Notwendigkeit der Steuerpflicht

    Das Finanzamt wird daher bei der Einkommensteuerveranlagung 2003, die ggf. gem. § 174 Abs. 3 Abgabenordnung zu ändern ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 158), zu überprüfen haben, ob alle vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen unter Beachtung der Grundsätze in dem Urteil des BFH vom 27. April 2005 I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756) auch als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind (vgl. die Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 351/03, EFG 2006, 1565 und vom 09. März 2007 6 K 96/05, StE 2007, 355) und zu einem entsprechend hohen Verlustvortrag geführt haben.
  • FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05

    Berücksichtigung von mit einer im EU-Ausland durchgeführten Ausbildung

    Nach Maßgabe des Veranlassungsprinzips - § 4 Abs. 4 EStG (vgl. Gosch in Kirchhof, EStG, 5. Aufl., § 50 Rz. 5) - ist dieser Zusammenhang aber nicht schon dann gegeben, wenn eine Ausgabe in einem subjektiv-objektiven Förderungszusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit an sich steht; ebenso wenig reicht es aus, dass im Anschluss an die Ausbildung - und der damit verbundenen Erzielung negativer Einkünfte - tatsächlich eine nichtselbständige Tätigkeit im Inland aufgenommen worden ist oder dass allgemein die Absicht bestand, später im Inland tätig zu werden BFH-Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, HFR 2005, 1177; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006, VI 351/03, EFG 2006, 1565 rkr.).

    Der wirtschaftliche Zusammenhang der Verluste mit inländischen Einkünften verlangt vielmehr, dass die Entscheidung des Steuerpflichtigen im Moment der Erwerbshandlung konkret auf die Erzielung steuerbarer Inlandseinkünfte gerichtet und die betreffende Tätigkeit bestimmt ins Auge gefasst ist und die zu beurteilenden Einkünfte sich speziell auf diese Tätigkeit beziehen BFH-Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, HFR 2005, 1177; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006, VI 351/03, EFG 2006, 1565 rkr.).

  • FG München, 10.09.2007 - 8 K 3952/05

    Möglichkeit der Vorwegnahme von Werbungskosten; Notwendigkeit der Steuerpflicht

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