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   FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 1 K 3489/05 U   

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FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 1 K 3489/05 U (https://dejure.org/2007,9977)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2007 - 1 K 3489/05 U (https://dejure.org/2007,9977)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2007 - 1 K 3489/05 U (https://dejure.org/2007,9977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Verpflichtung der Verwaltung zur Anwendung einer derartigen Billigkeitsmaßnahme im Rahmen der Abgabenordnung (AO); Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für Pferdepensionsleistungen; Auslegung des Merkmals "Halten von Vieh" als für den Einsatz in ...

  • Judicialis

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 101 S. 1; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163; FGO § 101 § 102; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 3
    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf sog. Pensionspferdehaltung bis Ende 2004 - Ermäßigter Steuersatz; Ermäßigte Umsatzsteuer; Auslegung von Verwaltungsanweisungen; Ermessen; Übergangsregelung; Pferdepflege; Pferdehaltung; Einstellen von Pferden; Halten von Vieh

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf sog. Pensionspferdehaltung bis Ende 2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1650
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.01.2004 - V R 41/02

    Kein ermäßigter Steuersatz für Betreuung von Pferden, die dem Freizeitsport

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 1 K 3489/05
    In der Folgezeit entschied der BFH mit Urteil vom 22.01.2004 V R 41/02, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht unter den Begriff "Halten von Vieh" i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG falle und deshalb nicht mit dem ermäßigten, sondern mit dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern sei.

    Insofern seien die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auch schon nach der vor Ergehen des BFH-Urteils vom 22.01.2004 V R 41/02 bestehenden Rechtslage nicht erfüllt gewesen, so dass eine Anwendung der Übergangsregelung ausscheide.

    Gemessen an der vor Ergehen des BFH-Urteils vom 22.01.2004 V R 41/02 bestehenden Rechtslage erfülle sie die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG.

    Das BMF-Schreiben vom 09.08.2004 betrifft die Auswirkungen des BFH-Urteils vom 22.01.2004 V R 41/02 (BStBl II 2004, 757).

    Dabei ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob der Unternehmer (Pensionswirt) in diesem Rahmen sämtliche Leistungen erbringt, für die nach den bis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 22.01.2004 V R 41/02 maßgeblichen Grundsätzen die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden konnte.

    Dieser Umstand findet seine Rechtfertigung jedoch darin, dass der BFH den Begriff des Haltens von Vieh in dem Urteil vom 22.01.2004 V R 41/02 zwar einerseits enger gefasst hat, indem er ihn auf in der Regel für den Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmte Dienstleistungen beschränkt hat, andererseits aber auch erweitert hat, indem er das "Pflegen" nicht als Tatbestandsmerkmal des "Haltens" beurteilt hat.

  • BFH, 24.11.2005 - V R 37/04

    Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 1 K 3489/05
    Die Entscheidung über den Erlass von Steuern i. S. des § 163 AO ist eine Ermessensentscheidung (BFH, Urteil vom 24.11.2005 V R 37/04, BStBl II 2006, 466).

    Maßgeblich für die Auslegung einer solchen Verwaltungsvorschrift ist nicht, wie das Gericht eine solche Verwaltungsanweisung verstehen würde, wenn sie Gesetz wäre, sondern wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte (BFH, Urteil vom 24.11.2005 V R 37/04, BStBl II 2006, 466).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 1 K 3489/05
    Derartige Verwaltungsanweisungen sind grundsätzlich auch von den Finanzgerichten zu beachten (z. B. BFH, Urteil vom 26.02.1991 IX R 95/88, BStBl II 1991, 572, Beschluss vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 757).
  • BFH, 26.02.1991 - IX R 95/88

    Anwendung der Übergangsregelung beim Nießbrauch; Beachtung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 1 K 3489/05
    Derartige Verwaltungsanweisungen sind grundsätzlich auch von den Finanzgerichten zu beachten (z. B. BFH, Urteil vom 26.02.1991 IX R 95/88, BStBl II 1991, 572, Beschluss vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 757).
  • FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 4264/04

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter; Zulässigkeit der

    Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 16. März 2007 1 K 3489/05 U, EFG 2007, 1650 zugunsten des dort klagenden Pferdepensionsbetriebes aus dem BMF-Schreiben eine Billigkeitsentscheidung auch dann abgeleitet, wenn dieser die Pflege der Pflege der Pferde nicht selbst übernommen habe.

    Der erkennende Senat schließt sich in dieser Frage dem rechtskräftig gewordenen Urteil des FG Düsseldorf vom Urteil (vom 16. März 2007 1 K 3489/05 U, EFG 2007, 1650) an, das den Beteiligten bekannt ist und auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

  • FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 1053/08

    Keine ermäßigte Besteuerung der Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung

    Für die im Streitfall allein maßgeblichen Umsätze aus der Aufzucht und dem Halten von Vieh haben der BFH und die Finanzgerichte in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die nicht für Zwecke der Landwirtschaft, sondern im Rahmen von Sport und Freizeit genutzt werden, nicht unter diese Begriffe fallen (vgl. BFH-Urteile vom 22.01.2004 V R 41/02, BStBl. II 2004, 757 , vom 19.02.2004 V R 38/02, BFH/NV 2004, 1298 und vom 19.02.2004 V R 39/02, BStBl. II 2004, 672; FG Münster - Beschluss vom 31.10.2005, Az. 15 V 3498/05 U, EFG 2006, 459; FG Düsseldorf - Urteil vom 16.03.2007, Az. 1 K 3489/05 U, EFG 2007, 1650; FG Köln - Urteil vom 22.01.2008, Az. 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829).
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