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   FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 5022/03   

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https://dejure.org/2007,7541
FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 5022/03 (https://dejure.org/2007,7541)
FG Köln, Entscheidung vom 09.08.2007 - 10 K 5022/03 (https://dejure.org/2007,7541)
FG Köln, Entscheidung vom 09. August 2007 - 10 K 5022/03 (https://dejure.org/2007,7541)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung einer Übertragung von Grundstücken als Entnahme und damit als steuerpflichtigen laufenden Gewinn; Kriterien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers im steuerrechtlichen Sinn; Minderung von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Berücksichtigung der ...

  • Judicialis

    AO § 39 Abs. 1; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96; AO § 39
    Grundstücksnießbraucher kein wirtschaftlicher Eigentümer - Prozessverschleppung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: - Grundstücksnießbraucher kein wirtschaftlicher Eigentümer - Prozessverschleppung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 5022/03
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl.z. B. Urteil vom 24.06.2004 III R 50/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 80).
  • BFH, 16.05.1989 - VIII R 196/84

    Keine Mitunternehmerstellung bei schenkweiser Übertragung von Kommanditanteilen

    Auszug aus FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 5022/03
    Eine frei widerrufliche Schenkung, bei der man die Annahme des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums verneinen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 16.05.1989 VIII R 196/84, BStBl II 1989, 877) liegt gerade nicht vor.
  • BFH, 29.09.2008 - X B 203/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör: Absicht der Prozessverschleppung

    Durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 98 veröffentlichte Urteil vom 9. August 2007 wurde der Entnahmegewinn wegen des auf den Grundstücken lastenden Nießbrauchsrechts der Mutter des Klägers gemindert.
  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 577/11

    Zurechnung, Nießbrauch, Surrogat

    Dies gilt erst recht für die Zeit nach dem Ableben des/der Nießbaucher, d.h. nach dem Erlöschen des Nießbrauchs, (vgl. FG Köln Urteil vom 17.03.2010 7 K 3890/08, EFG 2010, 1007; FG Münster Urteil vom 26.08.2008 1 K 3132/04 Ez, EFG 2008, 1937 mit Anm. von Müller, beide zu Eigenheimzulage; FG Köln Urteil vom 09.08.2007 10 K 5022/03 EFG 2008, 98 zu Betriebsgrundstück; BFH-Urteil vom 24.01.2012 IX R 51/10, BStBl. II 2012, 308 und FG Münster Urteil vom 14.01.2003 7 K 2638/00 E, EFG 2003, 690 mit Anm. von Braun, zu GmbH-Anteil).
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