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   FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07   

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FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07 (https://dejure.org/2009,18081)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.08.2009 - 6 K 231/07 (https://dejure.org/2009,18081)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. August 2009 - 6 K 231/07 (https://dejure.org/2009,18081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 1 Nr 1 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG, § 7 Abs 4 EStG, § 7i EStG, § 8 Abs 1 EStG
    Einkommensteuerliche Behandlung einer zunächst als zinsloses und tilgungsfreies Darlehen gewährten Leistung der Gemeinde im Zusammenhang mit der Modernisierung eines denkmalgeschützten Vermietungsobjekts - nachträgliche Umwandlung in einen verlorenen Baukostenzuschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7i; EStG § 9; EStG § 11; EStG § 21
    Zuflusszeitpunkt bei Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss; Denkmalschutz; Vermietung und Verpachtung; Zufluss; Instandhaltung; Negative Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuflusszeitpunkt bei Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Von der öffentlichen Hand gezahlte Baukostenzuschüsse mindern im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die vom Vermieter getätigten Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung des Gebäudes stehen und daher nicht als zusätzlich durch die Vermietungstätigkeit veranlasste Einnahmen von dritter Seite zu werten sind (BFH vom 26.03.1991 - IX R 104/86, BStBl. II 1992, 999; BFH vom 14.10.2003 - IX R 60/02, BStBl. II 2004, 14; Kulosa in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG-Kommenter, Stand 7/2005, § 21 Anm. 83; Drenseck in L. Schmidt, EStG-Kommentar, 28. Auflage 2009, § 21 Rn. 65 "Baukostenzuschüsse").

    Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Veranlagungszeiträume 1988 bis 1997 wäre daher allenfalls eine Berücksichtigung der Vorauszahlungsmittel durch Minderung der Bemessungsgrundlage der Absetzungen i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i.V.m. §§ 7 ff. EStG, nicht jedoch durch Ansatz einer von dritter Seite erlangten Einnahme i.S.v. § 8 EStG in Betracht gekommen (BFH vom 26.03.1991 a.a.O.).

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze, die auch im Zeitpunkt der Auszahlung zu beachten waren (BFH vom 26.03.1991 - IX R 104/86, BStBl. II 1992, 999).

    Hierbei handelt es sich um die Rechtsfolge, die das endgültige Behaltendürfen eines verlorenen Baukostenzuschusses nach der Rechtsprechung (BFH vom 26.03.1991 a.a.O.) im Rahmen einer Überschusseinkunftsart grundsätzlich auslöst.

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 5/92

    Modernisierungsmaßnahme - Landesförderprogramm Berlin

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Dieser Umstand (d.h. der hinsichtlich des Behaltendürfens der Fördermittel eingetretene Schwebezustand) führte dazu, dass die Vorauszahlungsmittel nicht von der Bemessungsgrundlage der Absetzungen abgezogen werden durften (BFH vom 14.02.1995 - IX R 5/92, BStBl. II 1995, 380).

    Die Erklärung der Stadt vom 12.10.2004 entfaltete insoweit auch keine steuerlich nachzuvollziehende Rückwirkung (BFH vom 14.02.1995 a.a.O.).

    Daher hat bereits der BFH in seiner Entscheidung vom 14.02.1995 darauf hingewiesen, dass nach § 39 Abs. 5 StBauFG endgültig belassene Vorauszahlungsmittel als nachträglich gewährter Zuschuss zu behandeln sind (BFH vom 14.02.1995 - IX R 5/92, BStBl. II 1995, 380).

  • FG München, 18.11.2008 - 12 K 2715/08

    Nachträgliche Kaufpreisminderung ist im Hinblick auf bereits geltend gemachte

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich des nicht mit der Bemessungsgrundlage der Absetzungen verrechenbaren Restbetrages der in einen verlorenen Baukostenzuschusses umgewandelten Vorauszahlung i.H.v. 201.784,- Euro erfüllt (vgl. bereits den Beschluss des Senats vom 28.01.2009 - 6 V 3404/08, Juris sowie FG München vom 18.11.2008 - 12 K 2715/08, EFG 2009, 305).

    Insoweit erscheint die Verwendung des Begriffs der außerhalb des regulären Einnahmebegriffs stehenden "negativen Werbungskosten" sinnvoll (vgl. Niedersächsisches FG vom 09.02.1966 - IV 184/65, EFG 1966, 368; FG Baden-Württemberg vom 05.02.1976 - VI 238/74, EFG 1976, 278; FG Berlin vom 13.04.1967 - V 78/65, EFG 1967, 619; FG München vom 18.11.2008 - 12 K 2715/08, EFG 2009, 305; a.A. Kreft in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG-Kommentar, Stand 10/2004, § 9 Anm. 85 m.w.N.).

  • FG Hessen, 28.01.2009 - 6 V 3404/08

    Nachträgliche Umwandlung eines Darlehens in einen Baukostenzuschuss

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich des nicht mit der Bemessungsgrundlage der Absetzungen verrechenbaren Restbetrages der in einen verlorenen Baukostenzuschusses umgewandelten Vorauszahlung i.H.v. 201.784,- Euro erfüllt (vgl. bereits den Beschluss des Senats vom 28.01.2009 - 6 V 3404/08, Juris sowie FG München vom 18.11.2008 - 12 K 2715/08, EFG 2009, 305).

    Eine solche Sichtweise widerspräche dem Sinn und Zweck der §§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, 7 ff. EStG und würde zu nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlungen führen, da Steuerpflichtigen, die von vornherein einen verlorenen Zuschuss erhalten haben, durch Minderung der Absetzungsbemessungsgrundlage ein entsprechend geringerer Werbungskostenabzug zustünde, während Steuerpflichtigen, bei denen die Vorauszahlung erst nachträglich in einen Zuschuss umgewandelt wird, dauerhaft die ungeminderte Bemessungsgrundlage belassen würde (vgl. den Beschluss des Senats vom 28.01.2009 - 6 V 3404/08, Juris).

  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Zwar hindert der Umstand, dass ein ausgezahlter Geldbetrag wegen der zunächst nur darlehensweisen Hingabe nicht behalten werden darf, nach allgemeinen Grundsätzen nicht dessen Zufluss (BFH vom 01.10.1993 - III R 32/92, BStBl. II 1994, 179; BFH vom 14.12.1999 - IX R 69/98, BStBl. II 2000, 197), so dass der tatsächliche Zufluss der von der Stadt gewährten Mittel nach allgemeinen Regeln bereits im Zeitpunkt der Auszahlung an die Klägerin anzunehmen ist.
  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Zwar hindert der Umstand, dass ein ausgezahlter Geldbetrag wegen der zunächst nur darlehensweisen Hingabe nicht behalten werden darf, nach allgemeinen Grundsätzen nicht dessen Zufluss (BFH vom 01.10.1993 - III R 32/92, BStBl. II 1994, 179; BFH vom 14.12.1999 - IX R 69/98, BStBl. II 2000, 197), so dass der tatsächliche Zufluss der von der Stadt gewährten Mittel nach allgemeinen Regeln bereits im Zeitpunkt der Auszahlung an die Klägerin anzunehmen ist.
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Von der öffentlichen Hand gezahlte Baukostenzuschüsse mindern im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die vom Vermieter getätigten Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung des Gebäudes stehen und daher nicht als zusätzlich durch die Vermietungstätigkeit veranlasste Einnahmen von dritter Seite zu werten sind (BFH vom 26.03.1991 - IX R 104/86, BStBl. II 1992, 999; BFH vom 14.10.2003 - IX R 60/02, BStBl. II 2004, 14; Kulosa in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG-Kommenter, Stand 7/2005, § 21 Anm. 83; Drenseck in L. Schmidt, EStG-Kommentar, 28. Auflage 2009, § 21 Rn. 65 "Baukostenzuschüsse").
  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind von dritter Seite erbrachte (Geld-) Leistungen, die die vom Steuerpflichtigen getätigten Aufwendungen ersetzen sollen, im Jahr des Zuflusses als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkunftsart zu berücksichtigen, in der sie als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht wurden (BFH vom 01.12.1992 - IX R 189/85, BStBl. II 1994, 11; BFH vom 23.03.1993 - IX R 67/88, BStBl. II 1993, 748; BFH vom 13.07.2000 - VI R 184/99, BFH/NV 2000, 1470; Kreft in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG-Kommentar, Stand 10/2004, § 9 Anm. 85; Drenseck in L. Schmidt, EStG-Kommentar, 28. Auflage 2009, § 9 Rn. 66; Wüllenkemper , Rückfluss von Aufwendungen im Einkommensteuerrecht, Diss.
  • BFH, 13.07.2000 - VI B 184/99

    Negative WK

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind von dritter Seite erbrachte (Geld-) Leistungen, die die vom Steuerpflichtigen getätigten Aufwendungen ersetzen sollen, im Jahr des Zuflusses als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkunftsart zu berücksichtigen, in der sie als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht wurden (BFH vom 01.12.1992 - IX R 189/85, BStBl. II 1994, 11; BFH vom 23.03.1993 - IX R 67/88, BStBl. II 1993, 748; BFH vom 13.07.2000 - VI R 184/99, BFH/NV 2000, 1470; Kreft in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG-Kommentar, Stand 10/2004, § 9 Anm. 85; Drenseck in L. Schmidt, EStG-Kommentar, 28. Auflage 2009, § 9 Rn. 66; Wüllenkemper , Rückfluss von Aufwendungen im Einkommensteuerrecht, Diss.
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2009 - 6 K 231/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind von dritter Seite erbrachte (Geld-) Leistungen, die die vom Steuerpflichtigen getätigten Aufwendungen ersetzen sollen, im Jahr des Zuflusses als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkunftsart zu berücksichtigen, in der sie als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht wurden (BFH vom 01.12.1992 - IX R 189/85, BStBl. II 1994, 11; BFH vom 23.03.1993 - IX R 67/88, BStBl. II 1993, 748; BFH vom 13.07.2000 - VI R 184/99, BFH/NV 2000, 1470; Kreft in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG-Kommentar, Stand 10/2004, § 9 Anm. 85; Drenseck in L. Schmidt, EStG-Kommentar, 28. Auflage 2009, § 9 Rn. 66; Wüllenkemper , Rückfluss von Aufwendungen im Einkommensteuerrecht, Diss.
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.1976 - VI 238/74
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 46 veröffentlichten Urteil, dass das FA im Streitjahr zu Recht keine weitere AfA zugelassen und zusätzliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 201.784 EUR zu Grunde gelegt habe.
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