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   FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13   

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FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13 (https://dejure.org/2014,11206)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.04.2014 - 6 K 1796/13 (https://dejure.org/2014,11206)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. April 2014 - 6 K 1796/13 (https://dejure.org/2014,11206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EGRL 112/2006, § 4 Nr 16 Buchst e UStG 2005, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006
    Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen aus Pflegeverträgen nach Art. 13 Teil A Abs 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EG

  • IWW

    § 1 Abs. 1a UStG; § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus 24-Stunden-Pflege

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus 24-Stunden-Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umsätze eines Krankenpflegers aus Pflegeverträgen können steuerfrei sein

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer auf Leistungen der 24-Stunden-Pflege?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Bei den Umsätzen des Klägers aus der 24-Stunden-Pflege gegenüber den pflegebedürftigen Vertragspartnern handelt es sich ebenso wie im Fall Zimmermann unzweifelhaft um eng mit der Sozialfürsorge verbundene Dienstleistungen (Urteil des EuGH vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann, UR 2013, 35, Tz. 24; BFH, Urteil vom 19. März 2013 - XI R 47/07 -, BFHE 240, 439, Tz. 29).

    Zwar hat der EuGH die 40%-Schwelle im Urteil vom 08.06.2006 Rs. C-106/05 L.u.P. (a.a.O.) für grundsätzlich gemeinschaftsrechtskonform erklärt und dies vom rechtlichen Ausgangspunkt her im Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann bestätigt (dort Tz. 37).

    Im Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann hat er die Anwendung jedoch in der Weise eingeschränkt, dass diese nur dann nicht gegen den Neutralitätsgrundsatz verstößt, wenn sie geeignet ist, für Zwecke der Anerkennung des sozialen Charakters der Einrichtung die Gleichbehandlung zu gewährleisten.

    Der Grundsatz der Neutralität besagt, dass gleichartige und deshalb miteinander im Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen (EuGH, Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann, Tz. 48).

    In Bezug auf die unter Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g der 6. EGRL fallenden Dienstleistungen gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung im Hinblick auf alle nicht öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (EuGH, Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann, Tz. 53).

    Eine Schwelle, die für bestimmte nicht öffentlich-rechtliche Einrichtungen gilt, für andere hingegen nicht, ist damit nicht gemeinschaftsrechtskonform (EuGH, Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann, Tz. 59).

    In der Literatur (z.B. Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann in UVR 2013, 5; Weber in UVR 2013, 240) wurde im Anschluss an das Ergehen des EuGH-Urteils Zimmermann die Auffassung geäußert, dass aufgrund der nicht gemeinschaftsrechtskonformen Ausgestaltung des § 4 Nr. 18 UStG nicht unter diese Vorschrift fallende Unternehmer mit unter § 4 Nr. 16 lit. e UStG fallenden Umsätzen sich darauf berufen könnten, dass aufgrund der Ungleichbehandlung die 40%-Grenze für sie nicht mehr gelte.

    Dies folge aus den Ausführungen des EuGH, wonach alle nicht öffentlich-rechtlichen Einrichtungen in Bezug auf ihre Anerkennung bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen gleich zu behandeln sind (EuGH, Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann, Tz. 58).

    Das FG Münster begründet seine Entscheidung damit, dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (z.B. Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann) ein gewichtiger Gesichtspunkt für die Anerkennung die Kostenübernahme durch eine Einrichtung der sozialen Sicherheit ist.

  • BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Der BFH habe mit Urteilen vom 19.03.2013 - XI R 45/10 und vom 25.04.2013 - V R 7/11 festgelegt:.

    Die Befreiungsvorschrift dürfe also nicht bei im Wesentlichen gleichen Leistungen nur auf bestimmte unter das Privatrecht fallende Einrichtungen angewendet werden, auf andere aber nicht (Rz. 57 des BFH-Urteils XI R 45/10).

    Falls demnach die 40%-Grenze nicht anwendbar sei, folge daraus nur dann eine Umsatzsteuerfreiheit der in Rede stehenden Leistungen, wenn es sich hierbei dem Grunde nach um Leistungen der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit, bzw. mit diesen eng verbundene Dienstleistungen handele (Rz. 60 des BFH-Urteils XI R 45/10).

    Falle hierfür die 40%-Grenze weg, so sei dieses Tatbestandsmerkmal anhand anderer Kriterien zu prüfen (Rz. 61 und 62 des BFH-Urteils XI R 45/10).

    Letztlich kämen auch Leistungen in Betracht, die von der Steuerbefreiung ausgeschlossen seien (Rz. 63 und 64 des BFH-Urteils XI R 45/10).

  • BFH, 08.08.2013 - V R 18/13

    Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Mit Urteil vom 08.08.2013 - V R 18/13 - (BFHE 242, 433; Juris) hat der BFH zur Frage der Beendigung einer Organschaft bei vorläufiger Insolvenzverwaltung entschieden, dass, wenn das Insolvenzgericht für die Organgesellschaft einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und es zugleich gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO anordnet, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, die organisatorische Eingliederung endet.

    Folge ist, dass die im Anschluss an die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgeführten Umsätze nicht mehr vom Kläger zu versteuern sind (BFH Urteil vom 08.08.2013 - V R 18/13 -, Rz. 38).

    Hinsichtlich der sich daraus ergebenden Reduzierung der festzusetzenden Umsatzsteuer für 2006 in Höhe von 18.265,94 EUR ist die Klage bereits aufgrund des BFH-Urteils vom 08.08.2013 - V R 18/13 - begründet.

  • EuGH, 10.11.2011 - C-444/10

    Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Der Annahme der Übertragung von Vermögensgegenständen als hinreichendes Ganzes zur Ermöglichung der Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn im Rahmen der Übertragung eines Ladenlokals nur die beweglichen Gegenstände übertragen werden, das Ladenlokal jedoch an den Erwerber vermietet wird (EuGH Urteil vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 Schriever, UR 2011, 937).

    Die Grundsätze des EuGH Urteils vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 Schriever sind auf die im Streitfall gegebene Arbeitnehmer-Überlassung nicht übertragbar.

    Der EuGH hat im Urteil vom 10.11.2011 Rs. C-444/10 Schriever darauf abgestellt, dass - wenn man nicht die Vermietung des Ladenlokals ausreichen ließe - eine willkürliche Differenzierung danach vorliege, ob der Veräußerer Eigentümer des Geschäftslokals oder lediglich Mieter sei.

  • BFH, 25.04.2013 - V R 7/11

    Steuerfreiheit für Berufsbetreuer - Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Der BFH habe mit Urteilen vom 19.03.2013 - XI R 45/10 und vom 25.04.2013 - V R 7/11 festgelegt:.

    U. a. müsse aber hinsichtlich der Vergleichbarkeit der fraglichen Leistungen auch eine Identität des Rechtsrahmens und der Vergütungsregeln bestehen (Rz. 26 des BFH-Urteils V R 7/11).

    Auch in seinem Urteil vom 25.04.2013 - V R 7/11 - ( BFHE 241, 475; BStBl II 2013, 976) hat der BFH für den Fall eines Berufsbetreuers allein darauf abgestellt, dass dieser gerichtlich zur Erbringung von Betreuungsleistungen bestellt worden war; nicht entscheidend war hingegen, dass die betreuten Personen die Kosten selbst getragen hatten.

  • EuGH, 08.06.2006 - C-106/05

    L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    In seinem zu § 4 Nr. 16 c UStG ergangenen Urteil vom 08.06.2006 Rs. C-106/05 "L+P GmbH" habe der EuGH auf den begünstigten Personenkreis und damit die Herkunft der Mittel abgestellt.

    Die in § 4 Nr. 16 lit. e UStG aufgestellte 40%-Grenze wurde sowohl als gemeinschaftsrechtskonform (EuGH-Urteil vom 08.06.2006 Rs. C-106/05 L.u.P. Slg 2006, I-5123, Juris ), als auch als verfassungskonform (Beschluss des BVerfG vom 31.05.2007 Az. 1 BvR 1316/04, BFH/NV 2007, Beilage 4, 449, UR 2007, 737 ) erachtet.

    Zwar hat der EuGH die 40%-Schwelle im Urteil vom 08.06.2006 Rs. C-106/05 L.u.P. (a.a.O.) für grundsätzlich gemeinschaftsrechtskonform erklärt und dies vom rechtlichen Ausgangspunkt her im Urteil vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann bestätigt (dort Tz. 37).

  • BFH, 19.03.2013 - XI R 47/07

    Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Bei den Umsätzen des Klägers aus der 24-Stunden-Pflege gegenüber den pflegebedürftigen Vertragspartnern handelt es sich ebenso wie im Fall Zimmermann unzweifelhaft um eng mit der Sozialfürsorge verbundene Dienstleistungen (Urteil des EuGH vom 15.11.2012 Rs. C-174/11 Zimmermann, UR 2013, 35, Tz. 24; BFH, Urteil vom 19. März 2013 - XI R 47/07 -, BFHE 240, 439, Tz. 29).

    In seinem Urteil vom 19.03.2013 - XI R 47/07 - ( BFHE 240, 439) führt der BFH aus, dass - wenn ein Steuerpflichtiger die Nichtanerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter i.S. von Art. 13 Teil A Ab.s 1 lit. g der 6. EGRL anficht - die nationalen Gerichte die Entscheidung über die Anerkennung unter Berücksichtigung des Neutralitätsgrundsatzes zu prüfen haben; die Kriterien für die Anerkennung sind also unter diesem Gesichtspunkt zu würdigen.

  • BFH, 15.03.2007 - V R 55/03

    Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Analysen einer Labor-GmbH

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Der BFH habe in der Nachfolgeentscheidung vom 15.03.2007 - V R 55/03 maßgeblich auf den Grundsatz der steuerlichen Neutralität abgestellt und klar gestellt, dass die Differenzierung nicht davon abhängen könne, ob die Bezahlung bei gleichem Leistungsspektrum von den Krankenkassen erfolge oder nicht.

    Der BFH habe mit Urteil vom 15.03.2007 - V R 55/03 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4 Nr. 16 UStG geäußert.

  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Das Merkmal der finanziellen Eingliederung liegt beim Alleingesellschafter als Organträger unzweifelhaft vor, auch unter Berücksichtigung der Änderung der Rechtsprechung durch die BFH-Urteile vom 22. April 2010 - V R 9/09 - (BFHE 229, 433, BStBl II 2011, 597) und vom 10.06.2010 - V R 62/09 - (Juris) bezüglich der mittelbaren finanziellen Eingliederung bei Gesellschafteridentität von Personen- und Kapitalgesellschaft.
  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
    Der EuGH hat im Urteil vom 27.11.2003 Rs C-497/01 Zita Modes ( UR 2005, 375) darauf hingewiesen, dass der Grundsatz der Nicht-Lieferung nach Art. 5 Abs. 8 der 6. EGRL (ab 2007: Art. 19 MwStSystRL ) ein autonomer gemeinschaftlicher Begriff ist.
  • EuGH, 12.03.2015 - C-594/13

    "go fair" Zeitarbeit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

  • BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des

  • BVerfG, 31.05.2007 - 1 BvR 1316/04

    Anwendung von § 4 Nr 16 Buchst b UStG 1980 anstatt § 4 Nr 14 S 1 UStG 1980

  • BFH, 08.08.2013 - V R 13/12

    Richtlinienkonforme enge Auslegung des § 4 Nr. 18 UStG - Betrieb eines

  • BFH, 21.08.2013 - V R 20/12

    EuGH-Vorlage zur Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und

  • BFH, 18.03.2015 - XI R 38/13

    Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber ab 2009

  • FG München, 13.03.2013 - 3 K 235/10

    Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers

  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

  • FG Münster, 14.01.2014 - 15 K 4674/10

    Frage der Steuerbefreiung von Leistungen einer Pflegehelferin

  • BFH, 10.06.2010 - V R 62/09

    Mittelbare finanzielle Eingliederung bei Organschaft

  • FG Schleswig-Holstein, 17.07.2013 - 4 K 104/12

    Steuerbefreiung von Privatkliniken ohne sozialrechtliche Zulassung als

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

  • EuGH, 28.06.2007 - C-363/05

    JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06

    Marks & Spencer - Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2008 - 6 V 2395/07

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit von mit dem Betrieb von Einrichtungen zur

  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. April 2014  6 K 1796/13 aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1336 veröffentlicht.

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