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   FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11   

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FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11 (https://dejure.org/2014,6672)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2014 - 6 K 6209/11 (https://dejure.org/2014,6672)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 6 K 6209/11 (https://dejure.org/2014,6672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Sanierungsgewinns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehensrückzahlung als Sanierungsgewinn Beurteilung eines Gewinns als Sanierungsgewinn im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung Verstoß des Sanierungserlasses gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Darlehensrückzahlung als Sanierungsgewinn - Beurteilung eines Gewinns als Sanierungsgewinn im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung - Verstoß des Sanierungserlasses gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 975
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Die Klägerin hat allein aus diesem Grund einen Anspruch auf Neubescheidung; denn der Mangel ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht mehr heilbar, weil es für die Beurteilung von Ermessensentscheidungen gemäß § 102 FGO allein auf die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (erkennbar) gegebenen Umstände und die hierauf bezogenen Erwägungen der Finanzbehörde ankommt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 11. Juni 1997, X R 14/95, BStBl II 1997, 642, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1988 - III R 257/84

    Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsgewinn - Steuerfreiheit der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Die Sanierungsabsicht des Gläubigers erlaubt auch eigennützige Erwägungen des Gläubigers, wenn diese nicht derart überwiegen, dass sein eigenes bestmögliches Ergebnis derart im Vordergrund steht und ihm das weitere Schicksal des Unternehmens des Schuldners letztlich gleichgültig ist (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 1988, III R 257/84, BFH/NV 1989, 436, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Eine solche Verwaltungspraxis kann nach dieser Ansicht auch nicht mit einem Zielkonflikt mit dem "neueren" Insolvenzrecht gerechtfertigt werden; vielmehr ist der Konflikt zwischen Wertungen des Insolvenzrechts und dem materiellen Steuerrecht so zu lösen, dass vorrangig die des Insolvenzrechts gelten (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. April 2013, 1 K 759/12, juris, Revision anhängig beim BFH, Az: X R 23/13; ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2007, 1 K 4487/06, EFG 2008, 615; im Ergebnis durch den BFH als "nicht von vornherein abzulehnen" offen gelassen durch Beschluss vom 28. Februar 2012, VIII R 2/08, DStR 2012, 989).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Vielmehr zeigt nach dieser Ansicht die Gesetzesbegründung, dass die Steuerbefreiung einen Ausgleich für nicht abziehbare Verluste habe bewirken sollen und dieser Ausgleich seit Einführung eines unbegrenzten Verlustvortrags nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2010, X R 34/08, BStBl II 2010, 916; dem folgt das Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. März 2011, 7 K 3831/10 AO, EFG 2011, 1685; der BFH hat in dem dagegen geführten Revisionsverfahren die Frage offen gelassen, ob der Sanierungserlass den Erfordernissen des allgemeinen Gesetzesvorbehalts genügt, vgl. BFH, Urteil vom 25. April 2012, I R 24/11, BFH/NV 2012, 1516).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Das Gericht darf daher Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (BFH, Urteil vom 13. Januar 2005, V R 35/03, BStBl II 2005, 460).
  • BFH, 28.02.2012 - VIII R 2/08

    Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Eine solche Verwaltungspraxis kann nach dieser Ansicht auch nicht mit einem Zielkonflikt mit dem "neueren" Insolvenzrecht gerechtfertigt werden; vielmehr ist der Konflikt zwischen Wertungen des Insolvenzrechts und dem materiellen Steuerrecht so zu lösen, dass vorrangig die des Insolvenzrechts gelten (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. April 2013, 1 K 759/12, juris, Revision anhängig beim BFH, Az: X R 23/13; ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2007, 1 K 4487/06, EFG 2008, 615; im Ergebnis durch den BFH als "nicht von vornherein abzulehnen" offen gelassen durch Beschluss vom 28. Februar 2012, VIII R 2/08, DStR 2012, 989).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 759/12

    Nach dem Wegfall von § 3 Nr. 66 EStG a. F. keine Rechtsgrundlage mehr für die

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Eine solche Verwaltungspraxis kann nach dieser Ansicht auch nicht mit einem Zielkonflikt mit dem "neueren" Insolvenzrecht gerechtfertigt werden; vielmehr ist der Konflikt zwischen Wertungen des Insolvenzrechts und dem materiellen Steuerrecht so zu lösen, dass vorrangig die des Insolvenzrechts gelten (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. April 2013, 1 K 759/12, juris, Revision anhängig beim BFH, Az: X R 23/13; ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2007, 1 K 4487/06, EFG 2008, 615; im Ergebnis durch den BFH als "nicht von vornherein abzulehnen" offen gelassen durch Beschluss vom 28. Februar 2012, VIII R 2/08, DStR 2012, 989).
  • BFH, 25.04.2012 - I R 24/11

    Sanierungserlass: Zuständigkeit für die abweichende Festsetzung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Vielmehr zeigt nach dieser Ansicht die Gesetzesbegründung, dass die Steuerbefreiung einen Ausgleich für nicht abziehbare Verluste habe bewirken sollen und dieser Ausgleich seit Einführung eines unbegrenzten Verlustvortrags nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2010, X R 34/08, BStBl II 2010, 916; dem folgt das Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. März 2011, 7 K 3831/10 AO, EFG 2011, 1685; der BFH hat in dem dagegen geführten Revisionsverfahren die Frage offen gelassen, ob der Sanierungserlass den Erfordernissen des allgemeinen Gesetzesvorbehalts genügt, vgl. BFH, Urteil vom 25. April 2012, I R 24/11, BFH/NV 2012, 1516).
  • FG München, 12.12.2007 - 1 K 4487/06

    Anspruch auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer mit der Folge der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Eine solche Verwaltungspraxis kann nach dieser Ansicht auch nicht mit einem Zielkonflikt mit dem "neueren" Insolvenzrecht gerechtfertigt werden; vielmehr ist der Konflikt zwischen Wertungen des Insolvenzrechts und dem materiellen Steuerrecht so zu lösen, dass vorrangig die des Insolvenzrechts gelten (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. April 2013, 1 K 759/12, juris, Revision anhängig beim BFH, Az: X R 23/13; ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2007, 1 K 4487/06, EFG 2008, 615; im Ergebnis durch den BFH als "nicht von vornherein abzulehnen" offen gelassen durch Beschluss vom 28. Februar 2012, VIII R 2/08, DStR 2012, 989).
  • BFH, 16.06.1994 - IV R 48/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Vermietung an andere Personengesellschaften

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11
    Verwaltungsanweisungen, in denen tatbestandliche Voraussetzungen für eine einheitliche Ausübung des Verwaltungsermessens enthalten sind, stellen eine sachgerechte Maßnahme dar (BFH, Urteil vom 16. Juni 1994, IV R 48/93, BStBl II 1996, 82).
  • BFH, 04.09.1996 - XI R 50/96

    Feststellung der Art der Steuerermäßigung im Grundlagenbescheid ist für die

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 31/96

    Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

  • BFH, 28.02.1989 - VIII R 303/84

    Keine Sanierungsabsicht bei Schulderlaß wegen eines besonderen Interesses an der

  • BFH, 08.06.2011 - X B 209/10

    Kein Billigkeitserlass bei Verzicht von Gläubigern auf erst künftig entstehende

  • FG Düsseldorf, 16.03.2011 - 7 K 3831/10

    Für die abweichende Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages sind nach dem

  • BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung,

  • BFH, 11.07.1985 - IV R 61/83

    Feststellungsbescheid - Einkünfte - Wissenschaftliche Tätigkeit

  • BFH, 24.02.1994 - IV R 71/92

    Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei verlorenem Zuschuß

  • BFH, 09.11.1978 - IV R 185/74

    Gewerbebetrieb - Besteuerungsverfahren - Gewinnfeststellung

  • RFH, 21.12.1937 - I 326/37
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    In gleicher Weise wird diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen vom FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 7. Januar 2014 6 K 6209/11, EFG 2014, 975), vom FG Hamburg (Urteil vom 8. August 2012  2 K 104/11, juris), vom Hessischen FG (Urteil vom 11. Februar 2010  3 K 351/06, Steuerrecht kurzgefasst 2010, 345) sowie vom 13. Senat des FG Köln (Urteil vom 16. Juni 2016  13 K 984/11, EFG 2016, 1756).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    l) Im Urteil vom 7. Januar 2014  6 K 6209/11 (EFG 2014, 975) hat das FG Berlin-Brandenburg offengelassen, ob der Sanierungserlass gegen den Vorrang des Gesetzes verstößt (Revisionsverfahren nach Zulassung durch den IV. Senat des BFH IV R 6/15).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6207/11

    Gewerbesteuermessbetrag 2008 und vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den

    Die hiergegen erhobene Klage auf Feststellung als Sanierungsgewinn (Aktenzeichen 6 K 6209/11) hatte nur zum Teil Erfolg, da das Gericht mit Urteil vom 07. Januar 2014 die Sache zur weiteren Sachaufklärung und neuen Entscheidung an den Beklagten zurückverwiesen hat (§ 102 Satz 1 Finanzgerichtsordnung -FGO-).
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