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   FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14 E   

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https://dejure.org/2016,24852
FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14 E (https://dejure.org/2016,24852)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2016 - 7 K 1699/14 E (https://dejure.org/2016,24852)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 7 K 1699/14 E (https://dejure.org/2016,24852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Gesellschafterdarlehen und verdeckten Einlagen als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Ermittlung eines Veräußerungsverlustes

  • rechtsportal.de

    EStG § 17 ; KWG § 18
    Geltendmachung von Gesellschafterdarlehen und verdeckten Einlagen als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Ermittlung eines Veräußerungsverlustes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Bankfinanzierung eines eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1776
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93

    Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, ist der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen (BFH Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/93 BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234, m.w.N.).

    Als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung sind u.a. solche Aufwendungen des Gesellschafters anzusetzen, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlagen zu werten sind (BFH Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/93 a.a.O., m.w.N.).

    Dabei kann Gegenstand der verdeckten Einlage jedes bilanzierbare Wirtschaftsgut sein, das in der Bilanz der Kapitalgesellschaft zu einer Vermögensmehrung führt, sei es durch die Entstehung oder Vermehrung eines Aktivpostens, sei es durch Wegfall oder Minderung eines Passivpostens (BFH Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/93 a.a.O., m.w.N).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Vielmehr sind sie als Werbungskosten bei der Muttergesellschaft sofort abzugsfähig (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 26.10.1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 2348).
  • BFH, 14.03.1989 - I R 8/85

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Diese Rechtsprechung ist nach dem Urteil des BFH vom 14.3.1989 (Az.: I R 8/85; BFHE 156, 452, BStBl II 1989, 633) auf - wie hier - unentgeltliche Dienstleistungen entsprechend anzuwenden, da auch solche Leistungen keine bilanzierbaren Wirtschaftsgüter sind.
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Veräußerungsverlust i.S. von § 17 Abs. 1, 2, 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile vom Steuerpflichtigen (persönlich) getragenen Kosten (Veräußerungskosten entsprechend § 17 Abs. 2 EStG) und seine Anschaffungskosten den Veräußerungspreis übersteigen (vgl. BFH Urteile vom 3.6.1993 VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459; vom 12.12.2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen Vermögensgegenstände zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH-Urteil vom 15.10.1997 I R 80/96, BFH/NV 1998, 624).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH Urteil vom 4.3.2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575 m.w.N.).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende andere Rechtshandlung ausführt (§ 32a Abs. 1 und 3 GmbHG; BFH Urteile vom 6.7.1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817 und vom 24.1.2012 IX R 34/10, DStR 2012, 854).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93

    GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der im Streitfall anzuwendenden Fassung, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 50/98

    Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb --unter weiteren hier nicht problematischen Voraussetzungen-- auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft; Entsprechendes gilt für aus der Veräußerung der Anteile einer Kapitalgesellschaft entstehende Verluste (vgl. BFH vom 26.1.1999 VIII R 50/98, BFHE 188, 295, BStBl II 1999, 559, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 34/10

    Darlehensgewährung in der Krise

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.01.2016 - 7 K 1699/14
    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende andere Rechtshandlung ausführt (§ 32a Abs. 1 und 3 GmbHG; BFH Urteile vom 6.7.1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817 und vom 24.1.2012 IX R 34/10, DStR 2012, 854).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 23/92

    Entstehung des Auflösungsgewinns beim wesentlich beteiligten Gesellschafter einer

  • FG Hamburg, 03.08.2001 - II 447/00

    Eigenkapitalersetzende Darlehen als nachträgliche

  • BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG - Verzicht

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2016 7 K 1699/14 E aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der gegen den Einkommensteuerbescheid vom 7. Oktober 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 2014 gerichteten Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1776 veröffentlichten Urteil insoweit statt, als der Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG auf 161.478,27 EUR herabgesetzt wurde.

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