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   VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94   

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VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94 (https://dejure.org/1994,2067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.09.1994 - 10 UE 548/94 (https://dejure.org/1994,2067)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. September 1994 - 10 UE 548/94 (https://dejure.org/1994,2067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 GG, § 10 AuslG, § 16 AuslG, § 28 AuslG, § 29 AuslG
    (Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat; außergewöhnliche Härte iSv AuslG 1990 § 30 Abs 2 Nr 2; Aufenthaltsrecht von Kindern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Bestehen von öffentlichem Interesse an der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Auswirkungen der Mitgliedschaft in einem Ausländerbeirat auf das Bestehen von öffentlichem Interesse; Abhängigkeit des Aufenthaltsrechts der Kinder von der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 157 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 163
  • FamRZ 1995, 735 (Ls.)
  • DVBl 1995, 582 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94
    Sind somit für die im Falle des Klägers in Betracht kommenden Aufenthaltsgründe die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen einem Ausländer ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung verliehen bzw. der Ausländerbehörde erlaubt wird, dem Ausländer nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, nicht erfüllt, ist für eine allgemeine Ermessensentscheidung über den Aufenthaltsgenehmigungsantrag gemäß § 7 AuslG kein Raum (vgl. Hess. VGH, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87 -, EZAR 025 Nr. 1 = InfAuslR 1991, 333).
  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94
    Es ist vielmehr ein überwiegendes öffentliches Interesse daran anzuerkennen, daß ein Ausländer, dem - wie dem Kläger - über einen längeren Zeitraum befristete Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten erteilt worden sind, nach Abschluß der Ausbildung in sein Heimatland zurückkehrt, um die hier erworbenen Fachkenntnisse dort anwenden zu können (BVerwG, 04.11.1991, EZAR 025 Nr. 2 = BayVBl. 1992, 313 = DVBl. 1992, 295).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94
    Bei Nachprüfung des Ermessens ist hingegen auf die bei Erlaß der Widerspruchsentscheidung gegebene Tatsachenlage abzustellen (vgl. Hess. VGH, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7, m.w.N.).
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94
    Ein Ausländer, der - wie der Kläger - zu jeder Zeit um die Begrenztheit des Zwecks und der Dauer seines Aufenthalts in der Bundesrepublik wußte, sich aber dennoch zu Unrecht auf einen Daueraufenthalt einrichtet, muß die daraus - auch für seine Familie - entstehenden Härten selbst tragen und kann dies nicht gegen eine Aufenthaltsbeendigung einwenden (BVerfG - Richterausschuß -, 27.11.1984, NVwZ 1985, 259 f.).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    b) Ob die Regelung des § 30 Abs. 5 AuslG auch dem Begehren des Klägers entgegensteht, der seinen Asylantrag zurückgenommen, aber später eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat (vgl. dazu z.B. Dienelt, in: GK-AuslR, § 30 AuslG Rn. 141 f.; VGH Kassel, Urteil vom 21. September 1994 - VGH 10 UE 548/94 - NVwZ-RR 1995, 163 ), kann auf sich beruhen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Daran zeigt sich, dass der Gesetzgeber auch beim Aufenthaltsgesetz an der Konzeption festgehalten hat, wonach das Aufenthaltsrecht von Kindern bis zum 16. Lebensjahr dem der Eltern folgt; damit wird im übrigen auch ihre Integrationsfähigkeit in andere Lebensverhältnisse generell unterstellt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 21.9.1994 - 10 UE 548/94 -, NVwZ-RR 1995, 163).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 4504/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Zwar folgt nach der Konzeption des Ausländerrechts das Aufenthaltsrecht der Kinder bis zum 16. Lebensjahr dem der Eltern (vgl. §§ 35 Abs. 1 und 80 Abs. 1 AufenthG), womit auch die Integrationsfähigkeit der Kinder in andere Lebensverhältnisse generell unterstellt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2006, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 21. September 1994 - 10 UE 548/94 - NVwZ-RR 1995, 163).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 1 LB 181/05

    Recht der Ausländerbehörde zur nachträglichen Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

    Diese Auffassung ist im Instanzenzug zu Recht korrigiert worden (vgl. HessVGH, Urt. v. 21.9.1994 - 10 UE 548/94 -, ESVGH 45, 157 = NVwZ-RR 1995, 163 = AuAS 1995, 2) und Mindermeinung geblieben (vgl. zum Folgenden z. B. GK-AuslG/ Dienelt, Stand Juli 2001, § 30 Rdnr. 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 13 S 1896/01

    Frage der Aufenthaltsbefugnis für Libanesin mit Kindern nach langjährigem

    Dementsprechend wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass § 30 Abs. 5 AuslG nicht anwendbar ist, wenn dem Ausländer nach unanfechtbarer Ablehnung oder Zurücknahme des Asylantrags eine "asylverfahrensunabhängige" Aufenthaltsgenehmigung erteilt worden ist (Hess. VGH, Urteil vom 21.9.1994, NVwZ-RR 1995, 163; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 12.3.1999, InfAuslR 1999, 446; GK-AuslR II § 30 AuslG RdNr. 141; offengelassen von Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21).
  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 3207/95

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine äthiopische Staatsangehörige, die

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  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - 11 S 3238/98

    Bestimmung der Ausreisefrist - Verletzung des Ausländers in eigenen Interessen

    Eine außergewöhnliche Härte i.S.v. § 30 Abs. 2 AuslG liegt nur dann vor, wenn die Beendigung des Aufenthalts in der Bundesrepublik als regelmäßige Folge des Ablaufs bisheriger Aufenthaltsgenehmigungen gänzlich unvertretbar wäre (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 21.9.1994, NVwZ-RR 1995, 163 = ESVGH 45, 157 und Sächs. OVG, Urt. v. 17.10.1995, SächsVBl 1996, 120; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4 zum Begriff der außergewöhnlichen Härte nach § 22 AuslG: "... wenn die Ablehnung der Erlaubnis schlechthin unvertretbar ist"; vgl. auch Hailbronner, AuslG, Stand Mai 1998, § 30 RdNr. 31).
  • OVG Bremen, 09.06.2000 - 1 B 122/00

    Verbot der Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis bei Wegfall des

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 985/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2076
VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 985/94 (https://dejure.org/1994,2076)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.09.1994 - 10 UE 985/94 (https://dejure.org/1994,2076)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. September 1994 - 10 UE 985/94 (https://dejure.org/1994,2076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 Abs 4 AuslG, § 421 BGB
    Inanspruchnahme des Arbeitgebers für Abschiebungskosten; Beschäftigungsverhältnis; Erkundigungspflicht des Arbeitgebers; mehrere Arbeitgeber als Gesamtschuldner

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers hinsichtlich der Abschiebekosten eines illegal beschäftigten Ausländers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 82 Ausländergesetz (AuslG); Pflicht zur Erstattung von Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber; Sinn und Zweck von § 82 Abs. 4 AuslG; Sorgfaltsanforderungen an den Arbeitgeber bei der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 157 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 111
  • NZA 1995, 1043 (Ls.)
  • DVBl 1995, 582 (Ls.)
  • DB 1995, 1770
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 985/94
    Dabei können die Zahlungsfähigkeit und die Realisierbarkeit der Kostenpflicht zulässige Auswahlkriterien darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1979, BVerwGE 59, 13, 18 f.).
  • VG Meiningen, 22.05.1996 - 2 K 629/95

    Kosten einer Abschiebung; Komplexkontrolle eines Schnellimbisses durch die

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  • VG Lüneburg, 21.05.2003 - 1 A 295/00

    Abschiebungskosten; geringfügig Beschäftigte; persönliche Abhängigkeit

    Unerheblich ist dabei insbesondere die Dauer und der sonstige Umfang der Beschäftigung (VGH Kassel, Urt. v. 21.9.1994 - 10 UE 985/94 -, NVwZ-RR 1995, 111; Funke-Kaiser, in: GK-AuslG, Stand: März 2002, § 82 AuslG Rdnr. 13 m. w. N.).

    Ein Arbeitgeber lässt bei der Beschäftigung eines Ausländers die im Verkehr erforderliche Sorgfalt dann außer acht, wenn er sich vor der Einstellung nicht über dessen Aufenthaltsstatus und den Umfang der diesem erlaubten Erwerbstätigkeit, z. B. durch Vorlage des Passes, informiert (VG Darmstadt, Urt. v. 20.3.1996 - 5 E 1243/92 (3) -, a. a. O.; VGH Kassel, Urt. v. 21.9.1994 - 10 UE 985/94 -, NVwZ-RR 1995, 111 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1997 - 18 B 3365/95

    Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für eine Abschiebung ; Ausübung einer

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, EZAR 137 Nr. 11; Beschluß vom 22. Juli 1987, aaO; VGH Kassel, Urteil vom 21. September 1994 - 10 UE 985/94 -, NVwZ-RR 1995, 111.
  • VG Braunschweig, 09.09.2004 - 3 A 235/03

    Abschiebungskosten; Arbeitgeber; Beweislast; eigene Verantwortung; objektiv

    Da § 82 AuslG auch eine Kostenvorschrift darstellt, die auf die Sicherung des gegenüber dem illegal beschäftigten Ausländer selbst zumeist nicht zu realisierenden Kostenersatzes abstellt, kommt es entscheidend darauf an, ob der als Kostenschuldner herangezogene Arbeitgeber den illegalen Aufenthalt des Ausländers durch Vergabe der illegalen Beschäftigung in vorwerfbarer Weise veranlasst oder gefördert hat (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 21.09.1994 - 10 UE 985/94 -, NVwZ-RR 1995, 111 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 04.05.2006 - 1 E 5534/05

    Frage der Haftung eines vermeintlichen Arbeitgebers für entstandene

    Dabei ist nicht auf die formale Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse abzustellen, sondern maßgeblich ist vielmehr die Verkehrsanschauung, wobei den sich hinter den Rechtsverhältnissen verbergenden wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnissen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. HessVGH, Urt. v. 06.10.1994 auAs 1995 S. 16; HessVGH, Urt. v. 21.09.1995 NVwZ-RR 1995, S. 111).
  • VG Frankfurt/Main, 29.05.2001 - 1 E 1723/01
    Dabei ist nicht auf die formelle Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses abzustellen, sondern maßgeblich ist vielmehr die Verkehrsanschauung, wobei den sich hinter den Rechtsverhältnissen verbergenden wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnissen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.10.1994 - 10 UE 2754/93 -, AuAs 1995 Seite 16; Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1995 - 10 UE 985/94 -, NVwZ-RR. 1995 Seite 111).
  • VG Frankfurt/Main, 11.09.2000 - 1 E 3951/99
    Dabei ist nicht auf die formelle Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses abzustellen, sondern maßgeblich ist vielmehr die Verkehrsanschauung, wobei den sich hinter den Rechtsverhältnissen verbergenden wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnissen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 06.10.1994 - 10 UE 2754/93, AuAs 1995, S. 16; Hess. VGH, Urt. v. 21.09.1994 - 10 UE 985/94, NVwZ-RR 1995, S. 111).
  • VG Darmstadt, 20.03.1996 - 5 E 1243/92

    Übernahme der Kosten einer Abschiebung; Beschäftigung eines Ausländers als

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