Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.1983 - 263/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1438
EuGH, 27.01.1983 - 263/81 (https://dejure.org/1983,1438)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.1983 - 263/81 (https://dejure.org/1983,1438)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 1983 - 263/81 (https://dejure.org/1983,1438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    List / Kommission

    1 . BEAMTE - DIENSTPOSTEN - ENTSPRECHUNG ZWISCHEN AUFGABEN SOWIE BESOLDUNGSGRUPPE UND DIENSTPOSTEN - ZUWEISUNG VON ÜBERSETZUNGS- UND ÜBERPRÜFUNGSARBEITEN AN BEAMTE DER SONDERLAUFBAHN SPRACHENDIENST - ERMESSENSSPIELRAUM DER VERWALTUNG

  • EU-Kommission

    List / Kommission

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 25; ; Beamtenstatut Art. 5; ; Beamtenstatut Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - DIENSTPOSTEN - ENTSPRECHUNG ZWISCHEN AUFGABEN SOWIE BESOLDUNGSGRUPPE UND DIENSTPOSTEN - ZUWEISUNG VON ÜBERSETZUNGS- UND ÜBERPRÜFUNGSARBEITEN AN BEAMTE DER SONDERLAUFBAHN SPRACHENDIENST - ERMESSENSSPIELRAUM DER VERWALTUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.06.1980 - 24/79

    Oberthur / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1983 - 263/81
    Wie der Gerichtshof bereits unter anderem in seinem Urteil vom 5. Juni 1980 (Rechtssache 24/79, Oberthur/Kommission, Slg. 1980, 1743) betont hat, stellt die Beurteilung ein unentbehrliches Bewertungskriterium stets dann dar, wenn der Dienstherr die Laufbahn des Beamten zu berücksichtigen hat.
  • EuGH, 18.12.1980 - 156/79

    Gratreau / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1983 - 263/81
    Außerdem ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in einer Rechtssache, in der es um eine große Zahl von Ernennungen ging (Zwischenurteil vom 18.12.1980, Rechtssachen 156/79 und 51/80, Grateau/Kommission, Slg. 1980, 3943), ausgeführt hat, daß es für die Aufhebung dieser Ernennungen nicht ausreicht, daß die Personalakte eines einzigen der Bewerber nicht ordnungsgemäß geführt und unvollständig ist, sofern nicht feststeht, daß dieser Umstand sich auf das Ernennungsverfahren entscheidend auswirken konnte.
  • EuGH, 12.07.1979 - 124/78

    List / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1983 - 263/81
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 (Rechtssache 124/78, Slg. 1979, 2499) eine vom Kläger eingereichte Klage unter anderem auf Aufhebung einiger der genannten Maßnahmen abgewiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 155/85

    Dieter Strack gegen Europäisches Parlament. - Weigerung, einem Bewerber die

    (Umgekehrt gilt dies nicht unbedingt: Die Aufhebung einer als rechtswidrig angesehenen Entscheidung führt nicht automatisch zur Gewährung von Schadensersatz, siehe das Urteil in der Rechtssache 263/81, Slg. 1983, 103, 116, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe.) Da im vorliegenden Fall die Zulässigkeit des Aufhebungsantrags nicht bestritten werden kann, kann ich erst nach der Prüfung der Begründetheit zum Schadensersatzantrag Stellung nehmen.

    - Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, namentlich Randnr. 11 der Entscheidungsgründe; in demselben Sinne vgl. das Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, namentlich Randnr. 29 der Entscheidungsgründe, und das Urteil vom 5. April 1984 in der Rechtssache 347/82, Slg. 1984, 1847, namentlich Randnr. 17 der EntscheidungsgrUnde (in anderen Urteilen hat der Gerichtshof allerdings nach Zurückweisung des Aufhebungsantrags ausdrücklich festgestellt, daß das Organ keinen Amtsfehler begangen hatte und nicht haftbar war, und auch den Schadensersatzantrag zurückgewiesen, siehe das Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, namentlich Randnr. 10 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79, Kohll/ Kommission, Slg. 1980, 2601, namentlich Randnr. 15 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, namentlich Randnr. 27 der EntscheidungsgrUnde.

    20 und 21 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, namentlich die Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1988 - 346/87

    Giancarlo Bossi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    - Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List, Slg. 1983, 103, Randnr. 27, und Urteil vom 27. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent, Slg. 1987, 2473, Randnr. 17.

    Die Verspätung, die Sie im Urteil List als "erheblich und unerklärlich" 21.

    - Rechtssache 263/81, a. a. O., Randnr. 28.22 - Verbundene Rechtssachen 156/79 und 51/80, a. a. O., Slg. 1983, 3943.

  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    67 Es ist ferner daran zu erinnern, daß ein Verstoß gegen diese Vorschrift nur dann zur Aufhebung einer Handlung führt, wenn feststeht, daß sich die betreffenden Schriftstücke entscheidend auf die streitige Entscheidung auswirken konnten (Urteile vom 3. Februar 1971 in der Rechtssache 21/70, Rittweger/Kommission, Slg. 1971, 7, Randnr. 35, vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnr. 27, und Bonino/Kommission, a. a. O., Randnr. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht