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   Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99   

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https://dejure.org/2000,18390
Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99 (https://dejure.org/2000,18390)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.11.2000 - C-325/99 (https://dejure.org/2000,18390)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. November 2000 - C-325/99 (https://dejure.org/2000,18390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Van de Water

  • EU-Kommission PDF

    G. van de Water gegen Staatssecretaris van Financiën.

    Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Entstehung des Steueranspruchs - Begriff der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Bloßer Besitz einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99
    3: - Der Gerichtshof hat sich in den Urteilen vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-408/95 (Eurotunnel u. a., Slg. 1997, I-6315), vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605), vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache C-434/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1129), vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (Evangelischer Krankenhausverein Wien u. a., Slg. 2000, I-1157) und vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache C-455/98 (Tullihallitus, Slg. 2000, I-4993) zu verschiedenen Aspekten der Richtlinie geäußert.

    Vgl. in diesem Sinn Artikel 4 Buchstabe c der Richtlinie und meine Schlussanträge vom 17. April 1997 in der Rechtssache, die zum Urteil EMU Tabac u. a. (zitiert in Fußnote 2) führte (Slg. 1998, I-1607), insbesondere S. 1611, Nummer 13, Fußnote 2).

    21: - Zitiert in Fußnote 2.22: - Die erste Begründungserwägung der Richtlinie lautet: "Die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes setzt den freien Verkehr der Waren einschließlich der verbrauchsteuerpflichtigen Waren voraus." 23: - Urteil EMU Tabac u. a. (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 22.24: - In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache EMU Tabac u. a., zitiert in Fußnote 2, habe ich bereits erklärt, dass die "Richtlinie ..., wie es in ihren Begründungserwägungen heißt, zwei zwingende Erfordernisse miteinander verbinden [soll]: Einerseits darf der .Übergang von dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats in das eines anderen ... nicht zu Kontrollen führen, die den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft beeinträchtigen können'; zum anderen soll jedem Mitgliedstaat die Durchsetzung des Anspruchs auf die Verbrauchsteuern zu dem von ihm verabschiedeten Satz gewährleistet werden, was .eine Kenntnis der Bewegungen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren voraus[setzt]'." 25: - Siehe Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie.

  • EuGH, 24.02.2000 - C-434/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99
    Diese Dualität der Ziele kommt in der Richtlinie selbst zum Ausdruck(20) und ist vom Gerichtshof hervorgehoben worden, der im Urteil Kommission/Frankreich(21) ausgeführt hat, dass sie es den Mitgliedstaaten erlauben solle, andere indirekte Steuern mit besonderer Zielsetzung, d. h. zu anderen als Haushaltszwecken, einzuführen.

    3: - Der Gerichtshof hat sich in den Urteilen vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-408/95 (Eurotunnel u. a., Slg. 1997, I-6315), vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605), vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache C-434/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1129), vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (Evangelischer Krankenhausverein Wien u. a., Slg. 2000, I-1157) und vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache C-455/98 (Tullihallitus, Slg. 2000, I-4993) zu verschiedenen Aspekten der Richtlinie geäußert.

  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99
    Die Verbrauchsteuer wird nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bestimmungen erhoben und eingezogen ..." 48: - In Bezug auf Alkohol und alkoholische Getränke sind das die Richtlinien 92/84 und 92/83, zitiert in Fußnote 6.49: - Nicht zu vergessen ist, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des befassten nationalen Gerichts, das in dem Rechtsstreit zu entscheiden hat, ist, im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151, Randnr. 13, und vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-302/98, Manfred Sehrer, Slg. 2000, I-4585, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-30/17

    Kompania Piwowarska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuervorschriften -

    12 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 25), und von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache Heintz van Landewijck (C-494/04, EU:C:2006:110, Nr. 2).

    13 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 26) sowie den ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 92/12, der lautet: "Die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes setzt den freien Verkehr der Waren einschließlich der verbrauchsteuerpflichtigen Waren voraus.".

    15 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19

    Silcompa

    22 Zu den Grundsätzen, die der Richtlinie 92/12 zugrunde liegen, vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614).

    33 Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent)

    10 Vgl. Urteil vom 5. April 2001 (C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 41) und Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 27).
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