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   EuGH, 24.06.2015 - C-263/13 P   

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https://dejure.org/2015,14694
EuGH, 24.06.2015 - C-263/13 P (https://dejure.org/2015,14694)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.2015 - C-263/13 P (https://dejure.org/2015,14694)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - C-263/13 P (https://dejure.org/2015,14694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Berechnungsmethode der Extrapolation - Verfahren zum Erlass der Entscheidung durch die Europäische Kommission - Nichteinhaltung der Frist - Folgen

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Berechnungsmethode der Extrapolation - Verfahren zum Erlass der Entscheidung durch die Europäische Kommission - Nichteinhaltung der Frist - Folgen

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung an verschiedenen operationellen Programmen; Fristversäumnis bei Erlass von Kommissionsentscheidungen zur finanziellen Berichtigung nach Anhörung; Rechtsmittel des Königreichs Spanien gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Berechnungsmethode der Extrapolation - Verfahren zum Erlass der Entscheidung durch die Europäische Kommission - Nichteinhaltung der Frist - Folgen

  • rechtsportal.de

    Kürzung der Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung an verschiedenen operationellen Programmen ; Fristversäumnis bei Erlass von Kommissionsentscheidungen zur finanziellen Berichtigung nach Anhörung; Rechtsmittel des Königreichs Spanien gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Spanien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 26. Februar 2013, Spanien/Kommission (T"65/10, T"113/10 und T"138/10), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission C(2009) 9270 vom 30. November 2009, C(2009) 10678 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.12.2014 - C-513/13

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Das Urteil Spanien/Kommission (T-65/10, T-113/10 und T-138/10, EU:T:2013:93) des Gerichts der Europäischen Union wird aufgehoben.

    Aus den in den Rn. 56 bis 89 sowie den Rn. 93 und 94 der Urteile Spanien/Kommission (C-192/13 P, EU:C:2014:2156) und Spanien/Kommission (C-197/13 P, EU:C:2014:2157) angeführten Gründen ergibt sich jedoch, dass die Kommission seit dem Jahr 2000 verpflichtet ist, beim Erlass einer Entscheidung über eine Finanzkorrektur eine gesetzliche Frist einzuhalten, und dass die Dauer dieser Frist in Abhängigkeit von der geltenden Regelung schwankt.

    Was die Frage anbelangt, innerhalb welcher Frist ein Finanzkorrekturbeschluss zu ergehen hat, ist darauf hinzuweisen, dass das Königreich Spanien und die Kommission in den Rechtssachen, in denen die Urteile Spanien/Kommission (C-192/13 P, EU:C:2014:2156) und Spanien/Kommission (C-197/13 P, EU:C:2014:2157) - die sich im Wesentlichen auf die gleichen Sach- und Rechtsfragen bezogen - ergangen sind, bereits Gelegenheit hatten, sich zu dieser Frage zu äußern.

    Darüber hinaus ist diese Rechtsprechung seitdem vom Gerichtshof wiederholt bestätigt worden (vgl. Urteile Spanien/Kommission, C-429/13 P, EU:C:2014:2310, und Spanien/Kommission, C-513/13 P, EU:C:2014:2412).

    Das Urteil Spanien/Kommission (T-65/10, T-113/10 und T-138/10, EU:T:2013:93) des Gerichts der Europäischen Union wird aufgehoben.

  • EuG, 26.02.2013 - T-65/10

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Das Urteil Spanien/Kommission (T-65/10, T-113/10 und T-138/10, EU:T:2013:93) des Gerichts der Europäischen Union wird aufgehoben.

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Königreich Spanien die Aufhebung des Urteils Spanien/Kommission (T-65/10, T-113/10 und T-138/10, EU:T:2013:93, im Folgenden: angefochtenes Urteil) des Gerichts der Europäischen Union, mit dem das Gericht seine Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission C (2009) 9270 vom 30. November 2009, C (2009) 10678 vom 23. Dezember 2009 und C (2010) 337 vom 28. Januar 2010 (im Folgenden zusammen: streitige Entscheidungen) über die Kürzung der Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die im Rahmen des operationellen Programms "Andalusien" des Ziels 1 (1994-1999) gemäß der Entscheidung C (94) 3456 der Kommission vom 9. Dezember 1994, im Rahmen des operationellen Programms "Baskenland" des Ziels 2 (1997-1999) gemäß der Entscheidung C (1998) 121 der Kommission vom 5. Februar 1998 und im Rahmen des operationellen Programms "Gemeinschaft Valencia" des Ziels 1 (1994-1999) gemäß der Entscheidung C (1994) 3043/6 der Kommission vom 25. November 1994 gewährt worden war, abgewiesen hat.

    Mit Klageschriften, die am 11. Februar 2010 (Rechtssache T-65/10), 8. März 2010 (Rechtssache T-113/10) und 24. März 2010 (Rechtssache T-138/10) bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhob das Königreich Spanien Klagen auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidungen.

    Das Urteil Spanien/Kommission (T-65/10, T-113/10 und T-138/10, EU:T:2013:93) des Gerichts der Europäischen Union wird aufgehoben.

  • EuGH, 04.09.2014 - C-197/13

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses -

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Aus den in den Rn. 56 bis 89 sowie den Rn. 93 und 94 der Urteile Spanien/Kommission (C-192/13 P, EU:C:2014:2156) und Spanien/Kommission (C-197/13 P, EU:C:2014:2157) angeführten Gründen ergibt sich jedoch, dass die Kommission seit dem Jahr 2000 verpflichtet ist, beim Erlass einer Entscheidung über eine Finanzkorrektur eine gesetzliche Frist einzuhalten, und dass die Dauer dieser Frist in Abhängigkeit von der geltenden Regelung schwankt.

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen, dass die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass einer beschwerenden Maßnahme -wenn z. B. die Kommission die streitige Entscheidung nicht innerhalb der vom Unionsgesetzgeber festgelegten Frist erlassen hat - eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt (vgl. Urteile Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, EU:C:1988:85, Rn. 48 und 49, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103), und zum anderen, dass der Unionsrichter, wenn er bei der Untersuchung des betreffenden Rechtsakts zu dem Ergebnis kommt, dass dieser nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und folglich den mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakt für nichtig zu erklären hat (vgl. Urteile Kommission/ICI, C-286/95 P, EU:C:2000:188, Rn. 51, Kommission/Solvay, C-287/95 P und C-288/95 P, EU:C:2000:189, Rn. 55, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103).

    Was die Frage anbelangt, innerhalb welcher Frist ein Finanzkorrekturbeschluss zu ergehen hat, ist darauf hinzuweisen, dass das Königreich Spanien und die Kommission in den Rechtssachen, in denen die Urteile Spanien/Kommission (C-192/13 P, EU:C:2014:2156) und Spanien/Kommission (C-197/13 P, EU:C:2014:2157) - die sich im Wesentlichen auf die gleichen Sach- und Rechtsfragen bezogen - ergangen sind, bereits Gelegenheit hatten, sich zu dieser Frage zu äußern.

  • EuGH, 04.09.2014 - C-192/13

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses -

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Aus den in den Rn. 56 bis 89 sowie den Rn. 93 und 94 der Urteile Spanien/Kommission (C-192/13 P, EU:C:2014:2156) und Spanien/Kommission (C-197/13 P, EU:C:2014:2157) angeführten Gründen ergibt sich jedoch, dass die Kommission seit dem Jahr 2000 verpflichtet ist, beim Erlass einer Entscheidung über eine Finanzkorrektur eine gesetzliche Frist einzuhalten, und dass die Dauer dieser Frist in Abhängigkeit von der geltenden Regelung schwankt.

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen, dass die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass einer beschwerenden Maßnahme -wenn z. B. die Kommission die streitige Entscheidung nicht innerhalb der vom Unionsgesetzgeber festgelegten Frist erlassen hat - eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt (vgl. Urteile Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, EU:C:1988:85, Rn. 48 und 49, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103), und zum anderen, dass der Unionsrichter, wenn er bei der Untersuchung des betreffenden Rechtsakts zu dem Ergebnis kommt, dass dieser nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und folglich den mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakt für nichtig zu erklären hat (vgl. Urteile Kommission/ICI, C-286/95 P, EU:C:2000:188, Rn. 51, Kommission/Solvay, C-287/95 P und C-288/95 P, EU:C:2000:189, Rn. 55, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103).

    Was die Frage anbelangt, innerhalb welcher Frist ein Finanzkorrekturbeschluss zu ergehen hat, ist darauf hinzuweisen, dass das Königreich Spanien und die Kommission in den Rechtssachen, in denen die Urteile Spanien/Kommission (C-192/13 P, EU:C:2014:2156) und Spanien/Kommission (C-197/13 P, EU:C:2014:2157) - die sich im Wesentlichen auf die gleichen Sach- und Rechtsfragen bezogen - ergangen sind, bereits Gelegenheit hatten, sich zu dieser Frage zu äußern.

  • EuGH, 22.10.2014 - C-429/13

    Spanien / Kommission - 'Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses -

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Darüber hinaus ist diese Rechtsprechung seitdem vom Gerichtshof wiederholt bestätigt worden (vgl. Urteile Spanien/Kommission, C-429/13 P, EU:C:2014:2310, und Spanien/Kommission, C-513/13 P, EU:C:2014:2412).
  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Unionsrichter, außer in besonderen Fällen wie denen, die u. a. in den Verfahrensordnungen der Unionsgerichte vorgesehen sind, seine Entscheidung nicht auf einen von Amts wegen geprüften Rechtsgrund stützen, sei er auch zwingenden Rechts, ohne die Parteien zuvor aufgefordert zu haben, sich dazu zu äußern (vgl. Urteile Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 57, und HABM/National Lottery Commission, C-530/12 P, EU:C:2014:186, Rn. 54).
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen, dass die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass einer beschwerenden Maßnahme -wenn z. B. die Kommission die streitige Entscheidung nicht innerhalb der vom Unionsgesetzgeber festgelegten Frist erlassen hat - eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt (vgl. Urteile Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, EU:C:1988:85, Rn. 48 und 49, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103), und zum anderen, dass der Unionsrichter, wenn er bei der Untersuchung des betreffenden Rechtsakts zu dem Ergebnis kommt, dass dieser nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und folglich den mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakt für nichtig zu erklären hat (vgl. Urteile Kommission/ICI, C-286/95 P, EU:C:2000:188, Rn. 51, Kommission/Solvay, C-287/95 P und C-288/95 P, EU:C:2000:189, Rn. 55, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-286/95

    Kommission / ICI

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen, dass die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass einer beschwerenden Maßnahme -wenn z. B. die Kommission die streitige Entscheidung nicht innerhalb der vom Unionsgesetzgeber festgelegten Frist erlassen hat - eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt (vgl. Urteile Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, EU:C:1988:85, Rn. 48 und 49, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103), und zum anderen, dass der Unionsrichter, wenn er bei der Untersuchung des betreffenden Rechtsakts zu dem Ergebnis kommt, dass dieser nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und folglich den mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakt für nichtig zu erklären hat (vgl. Urteile Kommission/ICI, C-286/95 P, EU:C:2000:188, Rn. 51, Kommission/Solvay, C-287/95 P und C-288/95 P, EU:C:2000:189, Rn. 55, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103).
  • EuGH, 27.03.2014 - C-530/12

    BHIM/National Lottery Commission - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Unionsrichter, außer in besonderen Fällen wie denen, die u. a. in den Verfahrensordnungen der Unionsgerichte vorgesehen sind, seine Entscheidung nicht auf einen von Amts wegen geprüften Rechtsgrund stützen, sei er auch zwingenden Rechts, ohne die Parteien zuvor aufgefordert zu haben, sich dazu zu äußern (vgl. Urteile Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 57, und HABM/National Lottery Commission, C-530/12 P, EU:C:2014:186, Rn. 54).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-287/95

    Kommission / Solvay

    Auszug aus EuGH, 24.06.2015 - C-263/13
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen, dass die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass einer beschwerenden Maßnahme -wenn z. B. die Kommission die streitige Entscheidung nicht innerhalb der vom Unionsgesetzgeber festgelegten Frist erlassen hat - eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt (vgl. Urteile Vereinigtes Königreich/Rat, 68/86, EU:C:1988:85, Rn. 48 und 49, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103), und zum anderen, dass der Unionsrichter, wenn er bei der Untersuchung des betreffenden Rechtsakts zu dem Ergebnis kommt, dass dieser nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und folglich den mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakt für nichtig zu erklären hat (vgl. Urteile Kommission/ICI, C-286/95 P, EU:C:2000:188, Rn. 51, Kommission/Solvay, C-287/95 P und C-288/95 P, EU:C:2000:189, Rn. 55, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 103, und Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103).
  • EuGH, 14.03.2024 - C-291/22

    D & A Pharma/ Kommission und EMA

    Insoweit stellt nach gefestigter Rechtsprechung die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass eines beschwerenden Rechtsakts eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 Abs. 2 AEUV dar, so dass die Unionsgerichte, wenn sie feststellen, dass der angefochtene Rechtsakt nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und diesen Rechtsakt somit für nichtig zu erklären haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 115).
  • EuGH, 20.09.2017 - C-183/16

    Der Gerichtshof erklärt die Verordnung der Kommission, mit der sie die

    Insbesondere hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Nichtbeachtung der Verfahrensvorschriften über den Erlass einer beschwerenden Maßnahme eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt und dass der Unionsrichter, wenn er bei der Untersuchung des betreffenden Rechtsakts zu dem Ergebnis kommt, dass dieser nicht ordnungsgemäß erlassen wurde, die Konsequenzen aus der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift zu ziehen und folglich den mit einem solchen Fehler behafteten Rechtsakt für nichtig zu erklären hat (Urteile vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 103, und vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56).

    Ohne dass es einer Äußerung zu dem Einwand der Kommission bedarf, dass Tilly-Sabco nicht befugt ist, sich auf einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 182/2011 zu berufen, genügt die Feststellung, dass der Unionsrichter, wenn er einen derartigen Verstoß feststellt, diesen von Amts wegen zu prüfen hat (Urteil vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56).

  • EuG, 28.11.2019 - T-365/16

    Portigon / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Die Nichtbeachtung solcher Verfahrensregeln, die für die Äußerung der Zustimmung erforderlich sind, stellt eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften dar, die der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann (Urteile vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 116).
  • EuG, 28.11.2019 - T-377/16

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Die Nichtbeachtung solcher Verfahrensregeln, die für die Äußerung der Zustimmung erforderlich sind, stellt eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften dar, die der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann (Urteile vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 116).
  • EuG, 04.09.2019 - T-308/18

    Hamas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen Personen,

    Da die Unterzeichnung der Rechtsakte des Rates durch seinen Präsidenten und seinen Generalsekretär eine wesentliche Formvorschrift darstellt, muss der Verstoß dagegen nach der Rechtsprechung zur Nichtigerklärung der angefochtenen Rechtsakte führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.09.2017 - T-21/10

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Ferner ist Art. 100 der Verordnung Nr. 1083/2006 auch auf Programme vor dem Zeitraum 2007-2013 anwendbar, und zwar im Einklang mit dem Grundsatz, dass Verfahrensvorschriften unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden sind (Urteile vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 98, vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 98, vom 22. Oktober 2014, Spanien/Kommission, C-429/13 P, EU:C:2014:2310, Rn. 31, vom 4. Dezember 2014, Spanien/Kommission, C-513/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2412, Rn. 48, und vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 53; vgl. in diesem Sinne auch Rechtsmittelurteil, Rn. 84).
  • EuG, 28.11.2019 - T-323/16

    Banco Cooperativo Español / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Die Nichtbeachtung solcher Verfahrensregeln, die für die Äußerung der Zustimmung erforderlich sind, stellt eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften dar, die der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann (Urteile vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 56, und vom 20. September 2017, Tilly-Sabco/Kommission, C-183/16 P, EU:C:2017:704, Rn. 116).
  • EuG, 13.09.2017 - T-97/09

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Ferner ist Art. 100 der Verordnung Nr. 1083/2006 auch auf Programme vor dem Zeitraum 2007-2013 anwendbar, und zwar im Einklang mit dem Grundsatz, dass Verfahrensvorschriften unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden sind (Urteile vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 98, vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 98, vom 22. Oktober 2014, Spanien/Kommission, C-429/13 P, EU:C:2014:2310, Rn. 31, vom 4. Dezember 2014, Spanien/Kommission, C-513/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2412, Rn. 48, und vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 53; vgl. in diesem Sinne auch Rechtsmittelurteil, Rn. 84).
  • EuG, 13.09.2017 - T-119/10

    Niederlande / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Ferner ist Art. 100 der Verordnung Nr. 1083/2006 auch auf Programme vor dem Zeitraum 2007-2013 anwendbar, und zwar im Einklang mit dem Grundsatz, dass Verfahrensvorschriften unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden sind (Urteile vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 98, vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 98, vom 22. Oktober 2014, Spanien/Kommission, C-429/13 P, EU:C:2014:2310, Rn. 31, vom 4. Dezember 2014, Spanien/Kommission, C-513/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2412, Rn. 48, und vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 53; vgl. in diesem Sinne auch Rechtsmittelurteil, Rn. 84).
  • EuG, 13.09.2017 - T-104/10

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Ferner ist Art. 100 der Verordnung Nr. 1083/2006 auch auf Programme vor dem Zeitraum 2007-2013 anwendbar, und zwar im Einklang mit dem Grundsatz, dass Verfahrensvorschriften unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden sind (Urteile vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 98, vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 98, vom 22. Oktober 2014, Spanien/Kommission, C-429/13 P, EU:C:2014:2310, Rn. 31, vom 4. Dezember 2014, Spanien/Kommission, C-513/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2412, Rn. 48, und vom 24. Juni 2015, Spanien/Kommission, C-263/13 P, EU:C:2015:415, Rn. 53; vgl. in diesem Sinne auch Rechtsmittelurteil, Rn. 84).
  • EuG, 13.09.2017 - T-109/10

    Luxemburg / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2018 - C-670/17

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 13.09.2017 - T-114/10

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

  • EuG, 13.09.2017 - T-116/10

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

  • EuG, 28.01.2016 - T-674/13

    Gugler France / OHMI - Gugler (GUGLER)

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