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   EuGH, 06.05.2021 - C-142/20   

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https://dejure.org/2021,11714
EuGH, 06.05.2021 - C-142/20 (https://dejure.org/2021,11714)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.2021 - C-142/20 (https://dejure.org/2021,11714)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - C-142/20 (https://dejure.org/2021,11714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Analisi G. Caracciolo

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 765/2008 - Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten - Einzige nationale Akkreditierungsstelle - Ausstellung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 765/2008 - Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten - Einzige nationale Akkreditierungsstelle - Ausstellung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • EuZW 2021, 714
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs haben Tätigkeiten, die in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erfolgen, keinen wirtschaftlichen Charakter, der die Anwendung der Wettbewerbsregeln des AEU-Vertrags rechtfertigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der möglichen Auswirkung des Umstands, dass mit der Akkreditierungstätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird, auf die Einstufung der betreffenden Einrichtung als Unternehmen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof ausgeführt hat, dass hierbei die Tatsache ausschlaggebend ist, dass das Angebot an Gütern oder Dienstleistungen mit dem von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, nicht konkurriert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 27).

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der unionsrechtlich gewährleistete Rechtsschutz in den Fällen, in denen die verwaltungsmäßige Durchführung von Unionsverordnungen nationalen Stellen obliegt, das Recht der Bürger umfasst, die Rechtmäßigkeit dieser Verordnungen vor dem nationalen Gericht inzident zu bestreiten und dieses zur Befassung des Gerichtshofs mit Vorlagefragen zu veranlassen (Urteile vom 21. Februar 1991, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, C-143/88 und C-92/89, EU:C:1991:65, Rn. 16 sowie vom 9. November 1995, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. (I), C-465/93, EU:C:1995:369, Rn. 20).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-288/11

    Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig-Halle / Kommission - Rechtsmittel

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung umfasst und dass eine wirtschaftliche Tätigkeit jede Tätigkeit ist, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (Urteil vom 19. Dezember 2012, Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig-Halle/Kommission, C-288/11 P, EU:C:2012:821, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der unionsrechtlich gewährleistete Rechtsschutz in den Fällen, in denen die verwaltungsmäßige Durchführung von Unionsverordnungen nationalen Stellen obliegt, das Recht der Bürger umfasst, die Rechtmäßigkeit dieser Verordnungen vor dem nationalen Gericht inzident zu bestreiten und dieses zur Befassung des Gerichtshofs mit Vorlagefragen zu veranlassen (Urteile vom 21. Februar 1991, Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, C-143/88 und C-92/89, EU:C:1991:65, Rn. 16 sowie vom 9. November 1995, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. (I), C-465/93, EU:C:1995:369, Rn. 20).
  • EuGH, 28.01.2016 - C-375/14

    Eine nationale Regelung über Glücksspiele kann gegen den Grundsatz der

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Als Zweites kann eine solche Beschränkung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gleichwohl im Rahmen von Ausnahmeregelungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit, die in den nach Art. 62 AEUV auch auf dem Gebiet des freien Dienstleistungsverkehrs anwendbaren Art. 51 und 52 AEUV ausdrücklich vorgesehen sind, zulässig sein oder, wenn sie ohne Diskriminierung angewandt wird, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein (Urteil vom 28. Januar 2016, Laezza, C-375/14, EU:C:2016:60, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.05.2020 - C-641/18

    Die Opfer des Untergangs eines unter panamaischer Flagge fahrenden Schiffes

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Desgleichen ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Akkreditierungsstellen, wie sich aus Art. 5 der Verordnung Nr. 765/2008 ergibt, über eine Entscheidungsbefugnis sowie eine Kontroll- und Sanktionsbefugnis verfügen, die zu den Gesichtspunkten gehören, die bei der Feststellung, ob eine Tätigkeit mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse zusammenhängt, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 2020, Rina, C-641/18, EU:C:2020:349, Rn. 45 bis 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Somit ist die Akkreditierungstätigkeit unmittelbar und spezifisch im Sinne von Art. 51 AEUV mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden, die nicht in den Anwendungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, SOA Nazionale Costruttori, C-327/12, EU:C:2013:827, Rn. 50 und 51).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-555/18

    K.H.K. (Saisie conservatoire des comptes bancaires) - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2019, K. H. K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2019 - C-87/19

    TV Play Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische

    Auszug aus EuGH, 06.05.2021 - C-142/20
    Zunächst ist in Bezug auf die Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr als Erstes darauf hinzuweisen, dass Art. 56 AEUV nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten - verlangt, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 11. Dezember 2019, TV Play Baltic, C-87/19, EU:C:2019:1063, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2024 - C-128/21

    Lietuvos notarų rumai u.a.

    Nach ständiger Rechtsprechung haben Tätigkeiten, die in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erfolgen, keinen wirtschaftlichen Charakter, der die Anwendung der im AEU-Vertrag vorgesehenen Wettbewerbsregeln rechtfertigen würde (Urteile vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank, C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Mai 2021, Analisi G. Caracciolo, C-142/20, EU:C:2021:368, Rn. 56).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10341/21

    Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig

    Der freie Dienstleistungsverkehr verlangt nach Art. 56 Abs. 1 AEUV zwar nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Mai 2021 - Rs. C-142/20, Analisi G. Caracciolo Srl -, juris Rn. 47, vom 26. Februar 2020, a.a.O., juris Rn. 17, vom 28. Januar 2016 - Rs. C-375/14, Laezza -, juris Rn. 21, vom 11. Juni 2015 - Rs. C-98/14, Berlington Hungary u.a. -, juris Rn. 35, und vom 22. Oktober 2014 - Rs. C-344/13 und C-367/13, Blanco und Fabretti -, juris Rn. 26).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-721/19

    Sisal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Freier

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Mai 2021, Analisi G. Caracciolo, C-142/20, EU:C:2021:368, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.2021 - C-948/19

    Manpower Lit

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Kontext des Wettbewerbsrechts zum einen den Begriff "Unternehmen" so definiert hat, dass er jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung umfasst, und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (Urteile vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien, C-35/96, EU:C:1998:303, Rn. 36, und vom 6. Mai 2021, Analisi G. Caracciolo, C-142/20, EU:C:2021:368, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-372/21

    Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland - Vorlage zur

    50 Urteil vom 6. Mai 2021 (C-142/20, EU:C:2021:368).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-583/21

    NC (Transfert d'une étude notariale espagnole) - Vorabentscheidungsersuchen -

    20 Vgl. Urteile vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank (C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 6. Mai 2021, Analisi G. Caracciolo (C-142/20, EU:C:2021:368, Rn. 56).
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