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   EuG, 08.05.2017 - T-680/15   

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https://dejure.org/2017,13674
EuG, 08.05.2017 - T-680/15 (https://dejure.org/2017,13674)
EuG, Entscheidung vom 08.05.2017 - T-680/15 (https://dejure.org/2017,13674)
EuG, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - T-680/15 (https://dejure.org/2017,13674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Les Éclaires / EUIPO - L'éclaireur International (L'ECLAIREUR)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Les Éclaires / EUIPO - L'éclaireur International (L'ECLAIREUR)

    Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionswortmarke L'ECLAIREUR - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 15 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Regel 22 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Vermeintliche Abweichung von ...

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuG, 03.10.2019 - T-668/18

    6Minutes Media/ EUIPO - ad pepper media International (ADPepper) - Unionsmarke -

    Wird eine Gesellschaftsbezeichnung, ein Handelsname oder ein Firmenzeichen nur für die nähere Bestimmung einer Gesellschaft oder die Bezeichnung eines Geschäfts benutzt, kann diese Benutzung daher nicht als eine solche "für Waren oder Dienstleistungen" angesehen werden (vgl. Urteile vom 11. September 2007, Céline, C-17/06, EU:C:2007:497, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem liegt auch ohne Anbringung eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" vor, wenn das Zeichen in der Weise benutzt wird, dass eine Verbindung zwischen dem Zeichen, das die Gesellschaftsbezeichnung, den Handelsnamen oder das Firmenzeichen bildet, und den vertriebenen Waren oder den erbrachten Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. Urteil vom 8. Mai 2017, L'ECLAIREUR, T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. September 2007, Céline, C-17/06, EU:C:2007:497, Rn. 22 und 23).

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung, sein Adressat und die Frage, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. Urteil vom 8. Mai 2017, L'ECLAIREUR, T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 03.10.2019 - T-666/18

    6Minutes Media/ EUIPO - ad pepper media International (ad pepper) - Unionsmarke -

    Wird eine Gesellschaftsbezeichnung, ein Handelsname oder ein Firmenzeichen nur für die nähere Bestimmung einer Gesellschaft oder die Bezeichnung eines Geschäfts benutzt, kann diese Benutzung daher nicht als eine solche "für Waren oder Dienstleistungen" angesehen werden (vgl. Urteile vom 11. September 2007, Céline, C-17/06, EU:C:2007:497, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem liegt auch ohne Anbringung eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" vor, wenn das Zeichen in der Weise benutzt wird, dass eine Verbindung zwischen dem Zeichen, das die Gesellschaftsbezeichnung, den Handelsnamen oder das Firmenzeichen bildet, und den vertriebenen Waren oder den erbrachten Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. Urteil vom 8. Mai 2017, L'ECLAIREUR, T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. September 2007, Céline, C-17/06, EU:C:2007:497, Rn. 22 und 23).

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung, sein Adressat und die Frage, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. Urteil vom 8. Mai 2017, L'ECLAIREUR, T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.03.2020 - T-321/19

    Maternus/ EUIPO - adp Gauselmann (Jokers WILD Casino) - Unionsmarke -

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände, unter denen es erstellt wurde, und die Person, an die es gerichtet war, sowie die Frage, ob es aufgrund seines Inhalts sinnvoll und zuverlässig erscheint (vgl. Urteil vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.10.2021 - T-823/19

    JMS Sports/ EUIPO - Inter-Vion (Élastique pour cheveux en spirale)

    Der Grundsatz der Waffengleichheit ist entsprechend auch auf ein Verfahren inter partes vor den Instanzen des EUIPO wie das hier vorliegende anwendbar (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Mai 2012, Rubinstein und L'Oréal/HABM, C-100/11 P, EU:C:2012:285, Rn. 102, vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 23, und vom 10. Juni 2020, Louis Vuitton Malletier/EUIPO - Wisniewski [Darstellung eines Schachbrettmusters], T-105/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:258, Rn. 50).
  • EuG, 07.09.2022 - T-521/21

    6Minutes Media/ EUIPO - ad pepper media International (ad pepper the

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung, sein Adressat und die Frage, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. Urteil vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.12.2019 - T-383/18

    Sta*Ware EDV Beratung/ EUIPO - Accelerate IT Consulting (businessNavi) -

    Des Gleichen ist festzustellen, dass aus den von der Klägerin in Rn. 16 der Klageschrift angeführten Verweisen auf die Rechtsprechung (Urteile vom 27. März 2014, 1ntesa Sanpaolo/HABM - equinet Bank [EQUITER], T-47/12, EU:T:2014:159, Rn. 27, vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 31, vom 17. November 2017, Endoceutics/EUIPO - Merck [FEMIBION)] T-802/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:818, Rn. 19, und vom 17. Januar 2018, Darstellung eines Kreuzes an der Seite eines Sportschuhs, T-68/16, EU:T:2018:7, Rn. 27) keine Pflicht der Beschwerdekammer hervorgeht, eine Prüfung der ernsthaften Benutzung der Marke für jede betreffende Dienstleistung getrennt vorzunehmen.
  • EuG, 16.12.2020 - T-3/20

    Forbo Financial Services/ EUIPO - Windmöller (Canoleum) - Unionsmarke -

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände, unter denen es erstellt wurde, und die Person, an die es gerichtet war, sowie die Frage, ob es aufgrund seines Inhalts sinnvoll und zuverlässig erscheint (vgl. Urteil vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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