Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.12.1998 - 1 U 169/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Wahrung der Anfechtungsfrist durch Mahnbescheid
Papierfundstellen
- WM 1999, 1223
- EWiR 1999, 511
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.11.2006 - IX ZR 239/04
Verjährung des Anfechtungsanspruchs in Übergangsfällen
- OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 23 U 12/00
Konkursanfechtung: Wahrung der Anfechtungsfrist bei Anspruchsgeltendmachung im …
Der BGH hat in der vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 04.03.1993 (NJW 1993, 1585 (1586)) explizit ausgeführt, dass § 693 Abs. 2 ZPO auch nicht isoliert in der Weise eingreife, dass die Anfechtungsfrist des § 41 KO uneingeschränkt und in jeder Beziehung durch die bloße Zustellung eines Mahnbescheides gewahrt werden könnte (ebenso OLG Hamburg WM 1999, 1223 (1225)), und zwar selbst dann nicht, wenn die Angaben im Mahnbescheidsantrag die durch § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO geforderte hinreichende Individualisierung des Anspruchs und dessen Abgrenzung von anderen in Betracht kommenden Ansprüchen ermöglichen (…OLG Hamburg a.a.O.).