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   OLG Hamburg, 11.12.1998 - 1 U 169/96   

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OLG Hamburg, 11.12.1998 - 1 U 169/96 (https://dejure.org/1998,18818)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.1998 - 1 U 169/96 (https://dejure.org/1998,18818)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 1 U 169/96 (https://dejure.org/1998,18818)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 1999, 1223
  • EWiR 1999, 511
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZR 239/04

    Verjährung des Anfechtungsanspruchs in Übergangsfällen

    aa) Sie wird allerdings auch im Schrifttum vertreten (so von Kübler/Prütting/Paulus, InsO § 129 Rn. 57; Zeuner, Die Anfechtung in der Insolvenz 1999 Rn. 8; Johlke/Schröder EWiR 1999, 511, 512).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 23 U 12/00

    Konkursanfechtung: Wahrung der Anfechtungsfrist bei Anspruchsgeltendmachung im

    Der BGH hat in der vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 04.03.1993 (NJW 1993, 1585 (1586)) explizit ausgeführt, dass § 693 Abs. 2 ZPO auch nicht isoliert in der Weise eingreife, dass die Anfechtungsfrist des § 41 KO uneingeschränkt und in jeder Beziehung durch die bloße Zustellung eines Mahnbescheides gewahrt werden könnte (ebenso OLG Hamburg WM 1999, 1223 (1225)), und zwar selbst dann nicht, wenn die Angaben im Mahnbescheidsantrag die durch § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO geforderte hinreichende Individualisierung des Anspruchs und dessen Abgrenzung von anderen in Betracht kommenden Ansprüchen ermöglichen (OLG Hamburg a.a.O.).
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