Rechtsprechung
EuGH, 07.05.1991 - C-229/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität unter Berücksichtigung des Familienunterhalts und des Einkommens der unterhaltsberechtigten Personen - ... - EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; RL Nr. 79/7/EWG Art. 8 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 169; RL Nr. 79/7/EWG Art. 8 Abs. 1
Richtlinie 79/7 Art. 4 Abs. 1 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität; Berücksichtigung der Existenz von Personen, die dem Empfänger gegenüber unterhaltsberechtigt sind
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Bestimmung der Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und der Invaliditätsentschädigungen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1990 - C-229/89
- EuGH, 07.05.1991 - C-229/89
Papierfundstellen
- EuGHE I 1991, 2205
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.06.1987 - 30/85
Teuling / Bedrijfsvereniging voor de Chemische Industrie
Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-229/89
14 Ausserdem ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof insbesondere ausgeführt hat, daß ein System von Leistungen, das Zuschläge vorsieht, die nicht unmittelbar an das Geschlecht der Anspruchsberechtigten anknüpfen, sondern ihren Ehe- und Familienstand berücksichtigen, und nach dem wesentlich weniger Frauen als Männer Anspruch auf diese Zuschläge haben, Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie zuwiderliefe, wenn es sich nicht aus Gründen rechtfertigen ließe, die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ausschließen (Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 30/85, Teuling, Slg. 1987, 2497, Randnr. 13).Denn der Gerichtshof hat ausgeführt, daß die Richtlinie 79/7 einem Gesetz nicht entgegensteht, nach dem die zuvor allen arbeitsunfähigen Arbeitnehmern mit einem Einkommen etwa in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gegebene Garantie, daß eine (Netto-)Leistung mindestens dem gesetzlichen (Netto-)Mindestlohn entspricht, nur noch für Personen gilt, die einen unterhaltsberechtigten Ehegatten oder einen Ehegatten, der nur ein sehr niedriges Einkommen bezieht, oder ein unterhaltsberechtigtes Kind haben (Urteil vom 11. Juni 1987, a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-229/89
19 Wenn das Königreich Belgien dagegen darlegen kann, daß die gewählten Mittel einem notwendigen Ziel seiner Sozialpolitik dienen und für die Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind, so kann in dem blossen Umstand, daß das Leistungssystem eine viel grössere Anzahl von männlichen Arbeitnehmern begünstigt, keine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung gesehen werden (Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 14). - EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-229/89
herausstellt, daß diese aus einer viel grösseren Anzahl von Angehörigen des einen oder anderen Geschlechts besteht, es sei denn, daß die fragliche Maßnahme "durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben" (Urteil vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 16). - EuGH, 12.07.1984 - 184/83
Hofmann / Barmer Ersatzkasse
Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-229/89
Diese Grundsätze und Ziele gehören zu einer Sozialpolitik, für die beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts die Mitgliedstaaten zuständig sind, die hinsichtlich der Art der sozialen Schutzmaßnahmen und der konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung über einen sachgerechten Ermessensspielraum verfügen (Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 27).
- BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an …
Letzteres ist der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik des betreffenden Mitgliedstaats dienen und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind (…EuGHE I 1995, 4741 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 mwN; vgl auch EuGHE I 1991, 2205 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3;… EuGHE I 1995, 4625 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11;… EuGHE I 1996, 179 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 13). - BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung
- BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei …
Europarechtlich gerechtfertigt kann es zB sein, dass einer Familie durch eine bestimmte rechtliche Ausgestaltung im nationalen Recht ein Mindestmaß an Einkünften gesichert werden soll (EuGH, Urteil vom 7. Mai 1991, Rs C-229/89, EuGHE 1991, I-2205, RdNr 19 ff = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3 - Kommission gegen Belgien ).Die Absicherung des laufenden Existenzbedarfs hat auch der EuGH als Rechtfertigungsgrund für Durchbrechungen des Gleichbehandlungsgebots anerkannt (vgl EuGH, Urteil vom 7. Mai 1991, Rs C-229/89, EuGHE 1991, I-2205, RdNr 19 ff = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3 - Kommission gegen Belgien).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93
INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.
(47) - Vgl. z. B. Urteil Ruzius-Wilbrink, zitiert in Fußnote 16, Randnr. 15, und Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 13).(51) - Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fußnote 47, Randnr. 19, Hervorhebung von mir.
(54) - Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fußnote 47, Randnr. 22.
(57) - Siehe für den Bereich der Steuerpolitik das Urteil Kommission/Belgien, zitiert in Fußnote 47, Randnr. 21.
- BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der …
Letzteres ist der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik des betreffenden Mitgliedstaats dienen und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind (…EuGHE I 1995, 4741 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 12 mwN; vgl auch EuGHE I 1991, 2205 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3;… EuGHE I 1995, 4625 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11;… EuGHE I 1996, 179 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 13). - EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
29 Beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts sind die Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik zuständig (vgl. Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 22). - BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg
Ebenso hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1991 (Rs C-229/89 - Kommission/Belgien - Slg. 1991, I - 2223, 2228) bei der Prüfung, ob eine mittelbare Diskriminierung vorliegt, ausdrücklich darauf abgestellt, wie sich die Geschlechterverteilung innerhalb der von einer Regelung begünstigten Gruppe zur Geschlechterverteilung innerhalb der von dieser Regelung benachteiligten Gruppe verhält. - EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover
33 Beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts sind die Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik zuständig (vgl. Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 22). - EuGH, 06.04.2000 - C-226/98
Jørgensen
Beim gegenwertigen Stand des Gemeinschaftsrechts fällt die Sozialpolitik nämlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die hinsichtlich der Art der sozialen Schutzmaßnahmen und der konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung über einen sachgerechten Gestaltungsspielraum verfügen (Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 22, und vom 19. November 1992 in der Rechtssache C-226/91, Molenbroek, Slg. 1992, I-5943, Randnr. 15).Derartige Maßnahmen verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sie einem legitimen sozialpolitischen Ziel dienen, für die Erreichung dieses Zieles geeignet und erforderlich sind und deshalb aus Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt sind (Urteile Kommission/Belgien, Randnrn.
- BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95
Krankenversicherung - Ehegatteneinkommen - Geringfügige Beschäftigung - …
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies für eine vergleichbare Regelung des belgischen Rechts bestätigt (Rechtssache C/229/89, Urteil vom 7. Mai 1991, EuGHE 1991 I, 2205 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 3). - Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1994 - C-408/92
Constance Christina Ellen Smith und andere gegen Avdel Systems Ltd. - Gleiches …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE …
- EuGH, 24.02.1994 - C-343/92
Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-226/98
Jørgensen
- EuGH, 19.11.1992 - C-226/91
Molenbroek / Sociale Verzekeringsbank
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-226/91
Jan Molenbroek gegen Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank. - Gleichheit von …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es …
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93
Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97
Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von …
- BSG, 26.03.1996 - 12 RK 8/94
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
Kutz-Bauer
- BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1993 - C-343/92
M. A. Roks, verheiratete De Weerd und andere gegen Bestuur van de …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1999 - C-196/98
Hepple u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-77/02
Steinicke
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-337/91
A. M. van Gemert-Derks gegen Nieuwe Industriële Bedrijfsvereniging. - …
- EuGH, 08.02.1996 - C-8/94
Laperre / Bestuurscommissie beroepszaken in de provincie Zuid-Holland
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1993 - C-328/91
Secretary of State for Social Security gegen Evelyn Thomas und andere.