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   EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05   

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EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05 (https://dejure.org/2007,28775)
EuGöD, Entscheidung vom 16.01.2007 - F-92/05 (https://dejure.org/2007,28775)
EuGöD, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - F-92/05 (https://dejure.org/2007,28775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Genette / Kommission

    Beamte - Ruhegehälter - Vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften - Rücknahme des Übertragungsantrags mit dem Ziel, sich auf neue, günstigere Bestimmungen zu berufen

  • EU-Kommission PDF

    Genette / Kommission

    Beamte - Ruhegehälter - Vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften - Rücknahme des Übertragungsantrags mit dem Ziel, sich auf neue, günstigere Bestimmungen zu berufen

  • EU-Kommission

    Emmanuel Genette gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 17.10.2000 - T-27/99

    Humbert Drabbe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Auch bezweckt und bewirkt Art. 26 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts, dass Beamten, denen eine Übertragung auf der Grundlage von Art. 11 Abs. 2 Anhang VIII des Statuts in der vor Inkrafttreten der Verordnung vom 22. März 2004 geltenden Fassung bestandskräftig verweigert worden war (vgl. hierzu Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2000, Drabbe/Kommission, T-27/99, Slg. ÖD 2000, I-A-213 und II-955), einen neuen Antrag nach den geänderten Bestimmungen des Art. 11 Abs. 2 stellen können, während der Vorgang des Klägers bis heute nicht nach den Modalitäten bearbeitet worden ist, die in Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII in der vor wie der nach dem 1. Mai 2004 geltenden Fassung vorgesehen sind.

    Zum einen ermöglicht dieser Artikel den letztgenannten Beamten, eine zum Zeitpunkt ihrer Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit getroffene Entscheidung rückgängig zu machen, die nach Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts in der vor Inkrafttreten der Verordnung vom 22. März 2004 geltenden Fassung endgültig war (vgl. Urteil Drabbe/Kommission).

    Das Gericht erster Instanz hat im Urteil Drabbe/Kommission entschieden, dass diese Bestimmung in der Fassung, die zu dem Zeitpunkt galt, als sich der Kläger seine Ruhegehaltsansprüche übertragen ließ, dem Beamten nur bei seiner Ernennung auf Lebenszeit ermöglicht, seine vorher erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf die Gemeinschaften übertragen zu lassen.

  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Die von den Gemeinschaftsgerichten herausgearbeiteten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verlangen, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bestimmt und ihre Anwendung für die Rechtsunterworfenen vorhersehbar sind (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, Slg. 2000, I-3367, Randnr. 66; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1999, Partex/Kommission, T-182/96, Slg. 1999, II-2673, Randnr. 191).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-107/97

    Rombi und Arkopharma

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Die von den Gemeinschaftsgerichten herausgearbeiteten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verlangen, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bestimmt und ihre Anwendung für die Rechtsunterworfenen vorhersehbar sind (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, Slg. 2000, I-3367, Randnr. 66; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1999, Partex/Kommission, T-182/96, Slg. 1999, II-2673, Randnr. 191).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-389/98

    Gevaert / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Aus der Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen vom 6. Oktober 1982, Williams/Rechnungshof (9/81, Slg. 1982, 3301, Randnr. 14), und vom 11. Januar 2001, Gevaert/Kommission (C-389/98 P, Slg. 2001, I-65, Randnr. 49), die der Gerichtshof in Bezug auf allgemeine Entscheidungen zur Änderung der Regeln für die Einstufung des Personals erlassen hat, ergibt sich jedoch, dass der Erlass einer neuen Regelung eine wesentliche neue Tatsache ist, und zwar auch für Beamte, die nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, falls diese Regelung zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen zwischen diesen Beamten und den von der Regelung Begünstigten führt.
  • EuG, 30.09.1998 - T-154/96

    Chvatal u.a. / Gerichtshof

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Das Gericht erster Instanz sei nämlich im Urteil vom 30. September 1998, Chvatal u. a./Gerichtshof (T-154/96, Slg. ÖD 1998, I-A-527 und II-1579, Randnr. 52), davon ausgegangen, dass die Ausübung des nach Art. 90 Abs. 1 des Statuts jeder Person, auf die dieses Anwendung finde, zustehenden Rechts, einen Antrag auf Erlass einer sie betreffenden Maßnahme an die Anstellungsbehörde zu richten, weder vom Vorliegen einer Rechtsgrundlage, die der Verwaltung den Erlass der beantragten Entscheidung erlaube, abhängig noch dadurch eingeschränkt sei, dass der Erlass nicht im Ermessen der Verwaltung stehe.
  • EuGH, 06.10.1982 - 9/81

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Aus der Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen vom 6. Oktober 1982, Williams/Rechnungshof (9/81, Slg. 1982, 3301, Randnr. 14), und vom 11. Januar 2001, Gevaert/Kommission (C-389/98 P, Slg. 2001, I-65, Randnr. 49), die der Gerichtshof in Bezug auf allgemeine Entscheidungen zur Änderung der Regeln für die Einstufung des Personals erlassen hat, ergibt sich jedoch, dass der Erlass einer neuen Regelung eine wesentliche neue Tatsache ist, und zwar auch für Beamte, die nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, falls diese Regelung zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen zwischen diesen Beamten und den von der Regelung Begünstigten führt.
  • EuG, 16.09.1999 - T-182/96

    Partex / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Die von den Gemeinschaftsgerichten herausgearbeiteten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verlangen, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bestimmt und ihre Anwendung für die Rechtsunterworfenen vorhersehbar sind (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und vom 18. Mai 2000, Rombi und Arkopharma, C-107/97, Slg. 2000, I-3367, Randnr. 66; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1999, Partex/Kommission, T-182/96, Slg. 1999, II-2673, Randnr. 191).
  • EuGöD, 26.04.2006 - F-16/05

    Falcione / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Wie das Gericht im Urteil vom 26. April 2006, Falcione/Kommission (F-16/05, Slg. ÖD 2006, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnrn. 77 bis 86), entschieden hat, ist, solange die Verfahrensordnung des Gerichts und insbesondere die speziellen Vorschriften über die Kosten nicht in Kraft getreten sind, nur die Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz anzuwenden.
  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Nach ständiger Rechtsprechung bewirken gegen die Zurückweisung einer Beschwerde gerichtete Anträge, dass das Gericht mit dem Rechtsakt befasst wird, gegen den die Beschwerde erhoben wurde, und haben als solche keinen eigenständigen Inhalt (Urteil des Gerichtshofs vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, Slg. 1989, 23, Randnr. 8).
  • EuG, 07.02.2001 - T-186/98

    Inpesca / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 16.01.2007 - F-92/05
    Nach den in der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernissen muss die betreffende Tatsache geeignet sein, die Lage desjenigen, der die Überprüfung einer bestandskräftig gewordenen Entscheidung erreichen möchte, wesentlich zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1986, Becker/Kommission, 232/85, Slg. 1986, 3401, Randnr. 10, Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2001, 1npesca/Kommission, T-186/98, Slg. 2001, II-557, Randnr. 51).
  • EuG, 06.03.2001 - T-192/99

    Dunnett u.a. / EIB

  • EuGH, 09.11.1989 - 75/88

    Bonazzi-Bertottilli, u.a. / Kommission

  • EuGH, 13.11.1986 - 232/85

    Becker / Kommission

  • EuGH, 26.09.1985 - 231/84

    Valentini / Kommission

  • EuG, 23.03.2004 - T-310/02

    Theodorakis / Rat

  • EuG, 25.03.1998 - T-202/97

    Koopman / Kommission

  • EuG, 14.07.1998 - T-42/97

    Lebedef / Kommission

  • EuG, 22.09.1994 - T-495/93
  • EuG - T-361/05

    Genette / Kommission

  • EuG, 18.12.2008 - T-90/07

    Belgien / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Das Königreich Belgien und die Kommission beantragen mit ihren nach Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs eingelegten Rechtsmitteln die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die ablehnende Entscheidung der Kommission vom 25. Januar 2005 über den Antrag von Herrn Genette vom 31. Oktober 2004 aufgehoben hat.

    Die Klage wurde in das Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst unter dem Aktenzeichen F-92/05 eingetragen.

    Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000), wird aufgehoben.

    Die von Herrn Genette beim Gericht für den öffentlichen Dienst erhobene Klage in der Rechtssache F-92/05 wird als unzulässig abgewiesen.

  • EuG, 18.12.2008 - T-99/07

    Kommission / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Das Königreich Belgien und die Kommission beantragen mit ihren nach Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs eingelegten Rechtsmitteln die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die ablehnende Entscheidung der Kommission vom 25. Januar 2005 über den Antrag von Herrn Genette vom 31. Oktober 2004 aufgehoben hat.

    Die Klage wurde in das Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst unter dem Aktenzeichen F-92/05 eingetragen.

    Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 16. Januar 2007, Genette/Kommission (F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000), wird aufgehoben.

    Die von Herrn Genette beim Gericht für den öffentlichen Dienst erhobene Klage in der Rechtssache F-92/05 wird als unzulässig abgewiesen.

  • EuGöD, 11.06.2009 - F-81/08

    Ketselidou / Kommission

    Gericht für den öffentlichen Dienst: 16. Januar 2007, Genette/Kommission, F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnr. 62.
  • EuG, 25.02.2008 - T-85/07

    Ana Anselmo und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    Gericht für den öffentlichen Dienst: 16. Januar 2007, Genette/Kommission, F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-1 und II-A-1-1, Randnr. 61.
  • EuGöD, 16.01.2007 - F-115/05

    Vienne u.a. / Parlament

    Gericht für den öffentlichen Dienst: 16. Januar 2007, Genette/Kommission, F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000.
  • EuGöD, 11.06.2009 - F-72/08

    Ketselidis / Kommission

    Gericht für den öffentlichen Dienst: 16. Januar 2007, Genette/Kommission, F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnr. 62.
  • EuGöD, 25.02.2008 - F-85/07

    Anselmo u.a. / Rat

    Gericht für den öffentlichen Dienst: 16. Januar 2007, Genette/Kommission, F-92/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-1 und II-A-1-1, Randnr. 61.
  • EuGH, 05.02.2009 - C-21/09

    Überprüfung des Urteils affaires jointes T-90/07 P et T-99/07 P

    La proposition de réexamen faite par le premier avocat général concerne l'arrêt du Tribunal de première instance des Communautés européennes (chambre des pourvois) du 18 décembre 2008, Belgique et Commission/Genette (T-90/07 P et T-99/07 P, non encore publié au Recueil), par lequel celui-ci a annulé l'arrêt du Tribunal de la fonction publique de l'Union européenne (première chambre) du 16 janvier 2007, Genette/Commission (F-92/05, non encore publié au Recueil).
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   EuGöD, 29.06.2006 - F-92/05   

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EuGöD, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - F-92/05 (https://dejure.org/2006,47668)
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  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der diese ihr Einverständnis mit der Rücknahme des Antrags des Klägers auf Übertragung seiner in Belgien erworbenen Ruhegehaltsansprüche, damit er einen neuen Antrag auf der Grundlage neuer, günstigerer ...

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