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   BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91   

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BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91 (https://dejure.org/1993,319)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 5 C 7.91 (https://dejure.org/1993,319)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 5 C 7.91 (https://dejure.org/1993,319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen - Überleitungsanzeige - Drittschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 281
  • NJW 1994, 64
  • FamRZ 1994, 31
  • DVBl 1993, 1269
  • DÖV 1994, 175
  • FEVS 44, 229
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    Eine Überleitung ist nämlich nicht schon deshalb rechtswidrig, weil der übergeleitete Anspruch nicht besteht (BVerwGE 34, 219 ).

    Der Sozialhilfeträger hat das ihm in § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG eingeräumte Ermessen ("kann") nicht nur im Sozialhilferechtsverhältnis zum Hilfeempfänger (vgl. dazu BVerwGE 34, 219 ), sondern auch im Verhältnis zum (vermeintlichen) Drittschuldner auszuüben.

  • BVerwG, 13.10.1982 - 5 B 61.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    Vertragliche Unterhaltspflichten, die nicht nur von einer symbolischen Gegenleistung abhängig, sondern Gegenstand eines wirtschaftlichen Austauschvertrages sind, fallen nicht unter § 91 Abs. 1 Satz 1 BSHG (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1982 - BVerwG 5 B 61.82 - ).

    Solchen Unterhaltspflichten fehlt die "Einseitigkeit", die die gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Verwandten prägt und Ausdruck sittlicher Bindung und Familienzusammengehörigkeit ist (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 37.88

    Überleitung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 BGB auf den

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    Denn die überleitungsanzeige, die den Übergang eines Anspruchs auf den Sozialhilfeträger bewirken soll, greift als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt in das zwischen dem Drittschuldner und dem Hilfeempfänger bestehende Rechtsverhältnis ein (BVerwGE 90, 245 ).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88

    Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    Sollte sich die Regelung auf Fälle der vertraglich begründeten Unterhaltspflicht erstrecken lassen, so wäre ihrer Anwendung mit Rücksicht auf den in § 2 Abs. 1 BSHG festgelegten Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, dessen Durchsetzung das Instrument der Überleitung dient (s. z.B. BVerwGE 85, 136 ), Grenzen zu setzen.
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1992 - BVerwG 5 C 57.88 - ).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein angefochtener Verwaltungsakt trotz unterlassener Ermessensbetätigung dann Bestand haben, wenn die gebotene Ermessensbetätigung nicht zu einem anderen rechtlich vertretbaren Ergebnis hätte führen können, d.h. wenn jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Inhalt fehlerhaft gewesen wäre (vgl. Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 40.74 - ; BVerwGE 57, 1 ).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 15.86

    Begrenzung auf bürgerlich-rechtliche Unterhaltsansprüche - Nichteheliches Kind -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    § 91 BSHG enthält Sonderregelungen für den Fall der Überleitung eines bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 15.86 - ).
  • BVerwG, 23.01.1975 - III C 40.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein angefochtener Verwaltungsakt trotz unterlassener Ermessensbetätigung dann Bestand haben, wenn die gebotene Ermessensbetätigung nicht zu einem anderen rechtlich vertretbaren Ergebnis hätte führen können, d.h. wenn jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Inhalt fehlerhaft gewesen wäre (vgl. Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 40.74 - ; BVerwGE 57, 1 ).
  • BVerwG, 03.06.1966 - V C 34.65

    Forderungsübergang eines Unterhaltsanspruchs durch Überleitungsanzeige - Recht

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG 5 C 34.65 - (FEVS 14, 125 ) erwogen, daß die Kann-Vorschrift in § 21 a RFV nur zur Ermessensausübung im Verhältnis zum Hilfeempfänger verpflichtet, dem Drittschuldner (Unterhaltsverpflichteten) gegenüber jedoch regelmäßig nur eine Kompetenzzuweisung und keine Ermessensnorm darstellt.
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts

    Denn auch wenn dessen Verpflichtung unabhängig von der Überleitung besteht, verändern die Überleitungsanzeigen als privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte das zwischen dem Drittschuldner und dem Hilfeempfänger bestehende Rechtsverhältnis (so bereits zu § 90 Bundessozialhilfegesetz aF Bundesverwaltungsgericht vom 27.5.1993 - 5 C 7.91 - BVerwGE 92, 281, 282 - juris RdNr 10) .

    Offenbleiben kann, ob es sich bei dem in § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII eingeräumten Ermessen um ein sog intendiertes Ermessen handelt, bei dem in der Regel der Nachranggrundsatz die Überleitung gebietet (so zu § 90 BSHG zuletzt BVerwG vom 27.5.1993 - 5 C 7.91 - BVerwGE 92, 281, 287 - juris RdNr 19) , wogegen der Wortlaut des § 93 Abs. 1 SGB XII ("kann") spricht, der die Ermessensausübung nicht auf atypische Fälle beschränkt (in diesem Sinne Armbruster in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 93 RdNr 149, Stand 5.12.2022; Bayerisches LSG vom 28.9.2017 - L 8 SO 219/15 - juris RdNr 52 f) .

    Neben der Wiederherstellung des Nachrangs sind in jedem Fall familiäre Belange als Gesichtspunkte für eine abweichende Entscheidung zu berücksichtigen (so bereits BVerwG vom 27.5.1993 - 5 C 7.91 - BVerwGE 92, 281, 286 - juris RdNr 18 f) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15

    Streitigkeiten nach dem SGB XII

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Drittschuldner einen pflegebedürftigen Familienangehörigen vor dem Eintreten der Sozialhilfe weiter über das Maß der ihn treffenden Verpflichtung hinaus gepflegt und den Sozialhilfeträger dadurch erheblich entlastet hat oder wenn infolge der Überleitung eine nachhaltige Störung des Familienfriedens zu befürchten wäre (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 7/91 - juris Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Überleitungsanzeige des Sozialhilfeträgers

    Die Abwägung der im Rahmen des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu berücksichtigenden Umstände führt - wie bereits dargestellt - in der Regel dazu, dass eine Überleitungsanzeige bei Ermessensgebrauch - wie hier - ermessenfehlerfrei ergeht (BVerwG v. 27.05.1993 - 5 C 7/91 -, a.a.O.).
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