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   OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00   

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https://dejure.org/2001,5178
OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.01.2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebühr; Notarsgebühr; Notar; Handelsregisteranmeldung; Handelsregister; Anmeldung; Eintragung; GmbH; Geschäftsführer; Kopie; Ort; Unterschrift; Notarielle Beglaubigung; Gebühr

  • Judicialis

    KostO § 35; ; KostO § 145 Abs. 1; ; KostO § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 35 § 145 Abs. 1 § 147 Abs. 2
    Gesonderte Notargebühr - Übersendung beurkundeter GmbH-Handelsregisteranmeldung zum Zwecke der Unterschriftsbeglaubigung an anderem Ort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 94 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 35, 145 Abs. 1, 147 Abs. 2 KostO
    Gebühr für Einholung fehlender Registeranmeldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 863
  • FGPrax 2001, 167
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96

    Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 10 W 101/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604).
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 6/08

    Zustimmungsbedürftigkeit einer Vollstrckungsunterwerfung durch den Ehegatten

    Für die Wirksamkeit einer dinglichen Unterwerfungserklärung reicht es nach unbestrittener Ansicht aus, wenn der sich Unterwerfende bei Eintragung des Grundpfandrechts Eigentümer des Grundstücks, bei der Belastung eines Erbbaurechts dessen Inhaber, ist (Senat, BGHZ 108, 372, 376; RGZ 132, 6, 8; BayObLG DNotZ 1987, 216; OLG Saarbrücken, NJW 1977, 1202, 1203; KG NJW-RR 1987, 1229; OLG Naumburg NotBZ 2001, 114; LG Erfurt NotBZ 2003, 478, 479; Musielak/Lackmann, aaO, § 800 Rdn. 4, 6; Zöller/Stöber, aaO, § 800 Rdn. 5; Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, aaO, Rdn. 28.37).
  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06

    Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, 863).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08

    elektronische Registeranmeldung, XML-Datei, Betreuungsgebühr, Nebengeschäft

    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 233/11

    Notarkosten für die Erstellung einer XML-Datei im Zuge einer elektronischen

    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
  • OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09

    Keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Erstellung einer XML-Datei

    Denn als Nebengeschäft ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung tritt und nur vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167 ; BayObLGZ 1979, 383 ).
  • LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 25 T 536/09

    Nichterhebung von Notarkosten wegen falscher Sachbehandlung i. S. d. § 16 Abs. 1

    Allerdings kann er sie wirksam auch schon vor dem Eigentumserwerb als künftiger Eigentümer abgeben (vgl. OLG Naumburg NotBZ 2001, 114 juris Rn. 5 m.w.N. aus der RSpr.), wenn er zum Zeitpunkt des Wirksamenwerdens der Unterwerfungserklärung mit Eintragung im Grundbuch (§ 800 Abs. 1 ZPO) Eigentümer des Grundstücks ist bzw. gleichzeitig wird (vgl. BayObLG DNotZ 1987, 216 juris Os.).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 25 T 756/08

    Qualifizierung der Erstellung einer XML-Datei als gebührenfreies Nebengeschäft

    Kennzeichnend für ein Nebengeschäft ist, dass es vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern oder den mit dem Hauptgeschäft beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. OLG Hamm FGPrax 2002, 40 f.; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
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