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   OLG Köln, 09.02.2005 - 2 Wx 41/04   

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OLG Köln, 09.02.2005 - 2 Wx 41/04 (https://dejure.org/2005,9388)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2005 - 2 Wx 41/04 (https://dejure.org/2005,9388)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 2 Wx 41/04 (https://dejure.org/2005,9388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 103
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2005 - 2 Wx 41/04
    Ein Anspruch aufgrund eines Vermächtnisses kann vor dem Eintritt des Erbfalls nicht durch eine Auflassungsvormerkung gesichert werden (vgl. BGHZ 12, 115 [117 ff.]; Preuß, DNotZ 1998, 602 [603]).
  • LG Bonn, 24.09.2004 - 6 T 196/04

    Eigentumsvormerkung, zu sichernder Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2005 - 2 Wx 41/04
    Die weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 24. November 2004 gegen den Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24. September 2004 - 6 T 196/04 - wird zurückgewiesen.
  • RG, 27.10.1904 - IV 242/04

    Gerichtsstand des § 23 Z.P.O.

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2005 - 2 Wx 41/04
    Bei den zuletzt genannten, bei dem Senat am 20. Januar 2005 eingegangenen Akten befindet sich eine - nicht in die Akten geheftete - Fotokopie eines Eröffnungsprotokolls des Amtsgerichts Siegburg vom 8. Dezember 2004 - 46 IV 242/04 -, nach dessen Inhalt an jenem Tage mehrere letztwillige Verfügungen der am 3. Dezember 2004 verstorbenen Antragstellerin eröffnet worden sind.
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    In der Eintragung einer Vormerkung müssen der Anspruchsgläubiger und der Gegenstand des zu sichernden Anspruchs bezeichnet werden, wobei zur näheren Bezeichnung des Anspruchs nach § 885 Abs. 2 BGB auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann; die Angabe des Schuldgrundes ist dagegen nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 2008, 578 [579]; RGZ 133, 267 [269 f.]; Senat, FGPrax 2005, 103; KG Rpfleger 1969, 49 [50]; KG DNotZ 1972, 173 [175]; Jansen, DNotZ 1953, 382 [383]; Erman/Lorenz, BGB, 12. Aufl. 2008, § 885, Rdn. 18; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdn. 1511 ff.; vgl. allerdings auch Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2008, § 885, Rdn. 74).
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 201/17

    Teileigentumsgrundbuchsache

    Vielmehr ist das Verfahren fortzuführen, sofern nicht die Erben den von dem Erblasser gestellten Eintragungsantrag zurücknehmen (OLG Köln FGPrax 2005, 103; Demharter § 13 Rn. 48 und § 71 Rn. 59; Bauer in Bauer/von Oefele § 13 Rn. 106).
  • OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 142/10

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Voraussetzungen für die Eintragung einer

    Zwar reicht zur wirksamen Eintragung einer Vormerkung die Angabe des Gläubigers, des Schuldners und des Leistungsgegenstands aus; das Fehlen der Angabe des Schuldgrundes hat nicht die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung zur Folge (BGH LM Nr. 1 zu § 883 BGB; OLG Köln FGPrax 2005, 103/104; KG OLGZ 1969, 202/206).
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