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   OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 56/08, 33 Wx 70/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15021
OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 56/08, 33 Wx 70/08 (https://dejure.org/2008,15021)
OLG München, Entscheidung vom 23.04.2008 - 33 Wx 56/08, 33 Wx 70/08 (https://dejure.org/2008,15021)
OLG München, Entscheidung vom 23. April 2008 - 33 Wx 56/08, 33 Wx 70/08 (https://dejure.org/2008,15021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betreuung: Beschwerde privilegierter Angehöriger gegen die Einrichtung einer Betreuung sowie deren Verlängerung auf Antrag des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 1; ; FGG § 69i Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 1 § 69i Abs. 6
    Kein Beschwerderecht privilegierter Angehöriger bei Betreuung auf Antrag der Betroffenen oder Verlängerung dieser Betreuung im Einverständnis der Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung einer Beschwerde durch privilegierte Angehörige gegen eine angeordnete Betreuung auf Antrag eines Betroffenen; Beantragung eines Betreuerwechsels durch den Sohn eines Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 157
  • FamRZ 2008, 1659 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03

    Beschwerdeberechtigung eines nahen Angehörigen gegen Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 56/08
    Kann die angefochtene Entscheidung sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen ergehen, so ist - sofern sie wie hier sich nicht ausdrücklich dazu äußert - das Gewollte durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BayObLG vom 16.7.2003, 3Z BR 119/03, zitiert nach juris; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 69g Rn. 18).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 56/08
    cc) Eine grundsätzlich mögliche, auf die Betreuerauswahl beschränkte Teilanfechtung (BGH FamRZ 1996, 607; BayObLG FamRZ 1996, 419/420; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13) setzt ebenfalls eine Beschwerdebefugnis des Beteiligten voraus, die nach den Ausführungen aa) und bb) nicht gegeben ist.
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 56/08
    cc) Eine grundsätzlich mögliche, auf die Betreuerauswahl beschränkte Teilanfechtung (BGH FamRZ 1996, 607; BayObLG FamRZ 1996, 419/420; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13) setzt ebenfalls eine Beschwerdebefugnis des Beteiligten voraus, die nach den Ausführungen aa) und bb) nicht gegeben ist.
  • LG Aachen, 11.11.2020 - 3 T 147/20

    Beschwerdeberechtigung Betreuer

    Wenn die Verlängerung einer Betreuung im ausdrücklich erklärten Einverständnis der Betroffenen beschlossen wird, schließt dies eine Beschwerde privilegierter Angehöriger hiergegen aus (so auch OLG München, Beschl. v. 23.04.2008 - 33 Wx 56/08 und 33 Wx 70/08, BtPrax 2008, 173; Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 303 FamFG, Rn. 23).
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