Weitere Entscheidung unten: OLG München, 25.04.2013

Rechtsprechung
   OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13   

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https://dejure.org/2013,12839
OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13 (https://dejure.org/2013,12839)
OLG München, Entscheidung vom 03.06.2013 - 34 Wx 109/13 (https://dejure.org/2013,12839)
OLG München, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 34 Wx 109/13 (https://dejure.org/2013,12839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 335; 883; 1090
    Zur Vormerkung eines Anspruchs auf Bestellung einer Dienstbarkeit für die Rechtsnachfolger des Betreibers einer Photovoltaikanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zur Sicherung der Ansprüche Dritter durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 335; BGB § 883 Abs. 1; BGB § 1090 Abs. 1
    Sicherung der Ansprüche Dritter durch Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 156
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12

    Grundbuchsache: Unzulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13
    Der durch Grundbuchvormerkung absicherbare Versprechensempfänger muss nicht zwangsläufig mit derjenigen Person identisch sein, die den späteren Rechtsinhaber benennt (hier: der vom Versprechensempfänger benannte Dritte benennt seinerseits eine Bank als Berechtigte einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zum Betrieb einer Photovoltaikanlage; Ergänzung zu Senat vom 18.4.2012, 34 Wx 35/12, BeckRS 2012, 14114).

    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 18.4.2012 (34 Wx 35/12 = ZfIR 2012, 601) im Grundsatz dieser Sichtweise angeschlossen.

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81

    Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten

    Auszug aus OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13
    Liegt ein - hier ebenfalls ersichtlich gewollter - echter Vertrag zugunsten Dritter vor (siehe § 335 BGB), so kann (nur) der Anspruch des Versprechensempfängers auf Einräumung des Grundstücksrechts an den Dritten vormerkungsgesichert werden, nicht hingegen der Anspruch des Dritten selbst (BGH NJW 1983, 1543).

    Für einen erst noch zu bestimmenden Dritten scheitert die Vormerkbarkeit nämlich an der fehlenden Bestimmbarkeit (BGH NJW 1983, 1543/1544; Palandt/Bassenge § 883 Rn. 11; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 883 Rn. 14).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13
    Der Anspruch muss nach Gläubiger und Schuldner sowie Art und Gegenstand der Rechtsänderung mindestens bestimmbar sein (BGH NJW 2002, 2461; Palandt/Bassenge BGB 72. Aufl. § 883 Rn. 7).
  • OLG München, 05.08.2010 - 27 Wx 45/10

    Grundbuchverfahren: Sicherung eines Anspruchs auf Bestellung von Dienstbarkeiten

    Auszug aus OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13
    Eine derartige Verpflichtung gegenüber dem Versprechensempfänger lässt sich nach überwiegender Ansicht durch eine (einzige) Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) im Grundbuch absichern (BGHZ 28, 99/103; OLG München - 27. Zivilsenat - MittBayNot 2011, 231; BayObLG NJW-RR 2002, 885; a. A. Reymann DNotZ 2010, 84/104; mit abweichendem Ansatz jüngst Reymann ZIP 2013, 605/610 ff.), weil es sich angesichts der Kontinuität des Anspruchsinhalts um einen Daueranspruch des Versprechensempfängers handelt und der einheitliche Anspruch auf mehrere Leistungen an unterschiedliche Leistungsempfänger gerichtet ist.
  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 131/01

    Amtslöschung eines Erbbaurechts - dinglicher Inhalt - Mischform der Eintragung

    Auszug aus OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13
    Eine derartige Verpflichtung gegenüber dem Versprechensempfänger lässt sich nach überwiegender Ansicht durch eine (einzige) Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) im Grundbuch absichern (BGHZ 28, 99/103; OLG München - 27. Zivilsenat - MittBayNot 2011, 231; BayObLG NJW-RR 2002, 885; a. A. Reymann DNotZ 2010, 84/104; mit abweichendem Ansatz jüngst Reymann ZIP 2013, 605/610 ff.), weil es sich angesichts der Kontinuität des Anspruchsinhalts um einen Daueranspruch des Versprechensempfängers handelt und der einheitliche Anspruch auf mehrere Leistungen an unterschiedliche Leistungsempfänger gerichtet ist.
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 03.06.2013 - 34 Wx 109/13
    Eine derartige Verpflichtung gegenüber dem Versprechensempfänger lässt sich nach überwiegender Ansicht durch eine (einzige) Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) im Grundbuch absichern (BGHZ 28, 99/103; OLG München - 27. Zivilsenat - MittBayNot 2011, 231; BayObLG NJW-RR 2002, 885; a. A. Reymann DNotZ 2010, 84/104; mit abweichendem Ansatz jüngst Reymann ZIP 2013, 605/610 ff.), weil es sich angesichts der Kontinuität des Anspruchsinhalts um einen Daueranspruch des Versprechensempfängers handelt und der einheitliche Anspruch auf mehrere Leistungen an unterschiedliche Leistungsempfänger gerichtet ist.
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13   

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https://dejure.org/2013,9012
OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13 (https://dejure.org/2013,9012)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.2013 - 34 Wx 146/13 (https://dejure.org/2013,9012)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 2013 - 34 Wx 146/13 (https://dejure.org/2013,9012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der übrigen Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann auf sich keine Zwangshypothek eintragen lassen, wenn der Titel nach altem Recht noch auf die übrigen Wohnungseigentümer ausgestellt ist, § 1115 Abs. 1 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft nur bei auf diese lautenden Titel

  • rechtsportal.de

    BGB § 1115 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1; ZPO § 867
    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der übrigen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangshypothek: Wann ist Eintragung im Grundbuch zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 134
  • MDR 2013, 812
  • NZM 2013, 792
  • FGPrax 2013, 156
  • Rpfleger 2013, 611
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
    Denn mit dem rechtsfähigen Verband und der nicht rechtsfähigen Miteigentümergemeinschaft existieren zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte für Rechte und Verbindlichkeiten (BGHZ 163, 154/177; BGH Rpfleger 2007, 479/480 mit Anm. Demharter; BGH Rpfleger 2010, 293; Schöner/Stöber ZPO 29. Aufl. § 867 Rn. 8a).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Auszug aus OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
    Denn mit dem rechtsfähigen Verband und der nicht rechtsfähigen Miteigentümergemeinschaft existieren zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte für Rechte und Verbindlichkeiten (BGHZ 163, 154/177; BGH Rpfleger 2007, 479/480 mit Anm. Demharter; BGH Rpfleger 2010, 293; Schöner/Stöber ZPO 29. Aufl. § 867 Rn. 8a).
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08

    Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
    Denn mit dem rechtsfähigen Verband und der nicht rechtsfähigen Miteigentümergemeinschaft existieren zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte für Rechte und Verbindlichkeiten (BGHZ 163, 154/177; BGH Rpfleger 2007, 479/480 mit Anm. Demharter; BGH Rpfleger 2010, 293; Schöner/Stöber ZPO 29. Aufl. § 867 Rn. 8a).
  • OLG Jena, 23.06.2011 - 9 W 181/11

    Grundbuchberichtigung; GbR; Zwischenverfügung; steuerliche

    Auszug aus OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
    Den Geschäftswert bestimmt der Senat nach § 131 Abs. 4, § 30 Abs. 2 Satz 1 KostO (siehe OLG Jena NJW-RR 2011, 1236/1238; BayObLG FamRZ 1990, 905/907).
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06

    Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

    Auszug aus OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
    Ob der Mangel nachträglich - etwa durch Umschreibung der Titel auf die Eigentümergemeinschaft (siehe Demharter Rpfleger 2007, 481) -behebbar wäre, bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG München, 13.01.2010 - 34 Wx 117/09

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs; Eintragung einer

    Auszug aus OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
    Auf den materiell-rechtlichen Forderungsinhaber kommt es bei der Zwangshypothek nicht an (so nun auch Palandt/Bassenge BGB 72. Aufl. § 1115 Rn. 5, unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senats, siehe Beschluss vom 13.1.2010, 34 Wx 117/09 = NJW-RR 2010, 744).
  • BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89

    Unterhaltsgewährung; Unterhaltsbestimmung; Undurchführbar; Änderungsentscheidung;

    Auszug aus OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
    Den Geschäftswert bestimmt der Senat nach § 131 Abs. 4, § 30 Abs. 2 Satz 1 KostO (siehe OLG Jena NJW-RR 2011, 1236/1238; BayObLG FamRZ 1990, 905/907).
  • BayObLG, 15.10.1984 - BReg. 2 Z 55/84

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
    Die Hypothek entsteht in diesem Falle nicht, weil eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung, nämlich der den Vollstreckungsgläubiger ausweisende Titel (vgl. BayObLGZ 1984, 239/246; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 68), fehlt (siehe auch Demharter ZfIR 2001, 957/960).
  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18

    Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers

    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).

    Ein auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautender Titel erlaubt deshalb nicht die Eintragung der WEG als Berechtigte (Senat vom 13.1.2010, 34 Wx 117/09 = FGPrax 2010, 120; vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; Demharter § 19 Rn. 107).

    (1) Materiellrechtlich entsteht die Hypothek bei dieser Sachlage trotz Eintragung (vgl. § 867 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nicht, weil eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung - nämlich ein den Vollstreckungsgläubiger ausweisender Titel - fehlt (vgl. Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; vom 15.4.2016 - 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815 m. w. N.).

  • OLG München, 03.05.2017 - 34 Wx 153/17

    Unbeschränkte Beschwerde -Eintragung einer Zwangshypothek

    Weitergehende Korrekturen, insbesondere eine Änderung des nach dem Titel bezeichneten Rechtssubjekts, darf das Vollstreckungsorgan nicht vornehmen (BGH NJW 2010, 2137 Rn. 13; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = Rpfleger 2013, 611).
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