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   BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 665/80   

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https://dejure.org/1982,1052
BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 665/80 (https://dejure.org/1982,1052)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1982 - IVb ZR 665/80 (https://dejure.org/1982,1052)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 (https://dejure.org/1982,1052)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt - Grobe Unbilligkeit - Ehedauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1579
    Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehezeit bei einer in vorgerücktem Lebensalter geschlossenen Ehe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2064
  • MDR 1982, 832
  • FamRZ 1982, 582
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13

    Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

    Grobe Unbilligkeit wird verstanden als dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechend (BGH, Urteil vom 31.3.1982 - IVb ZR 665/80 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    § 1579 BGB enthält somit zwei Tatbestandsvoraussetzungen: zum einen den Härtegrund, dessen Vorliegen für sich allein noch nicht automatisch die Anwendung der Härteklausel rechtfertigt, zum anderen die grobe Unbilligkeit, die stets gesondert neben dem Vorliegen eines Härtegrundes zu prüfen ist (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. IV Rdn. 407, 408; Kalthoener/Büttner Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 6. Aufl. Rdn. 1055).
  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Scheidungsfolgenansprüche müssen erfüllt werden, es sei denn, es liegen besondere Voraussetzungen vor, die am Inhalt des jeweiligen aus der Ehe hergeleiteten Anspruchs ausgerichtet sind (vgl. zu § 1579 BGB BGH NJW 1981, 1782 = FamRZ 1981, 752 und NJW 1982, 2064 = FamRZ 1982, 582 jeweils mit Nachweisen; zu § 1587 c und § 1381 BGB BGH NJW 1983, 117; 165 [BGH 09.07.1982 - V ZR 64/81]jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Dies ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei es auch darauf ankommt, in welcher Weise die Unterhaltspflicht den Schuldner, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, trifft (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582, 583; vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 23/88 - FamRZ 1989, 483, 486).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Zwar geht das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision zutreffend davon aus, daß für Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 Nr. 1 BGB das Vorliegen einer kurzen Ehe nicht ausreicht, sondern zusätzlich zu prüfen ist, inwieweit eine Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582).

    Es kommt deswegen bevorzugt darauf an, in welcher Weise die Unterhaltspflicht im konkreten Fall den Schuldner trifft (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 aaO Seite 583).

  • BGH, 12.01.1983 - IVb ZR 348/81

    Anrechnung von öffentlich-rechtlichen Sozialleistungen als unterhaltspflichtiges

    Ergibt sich hiernach, daß der völlige Ausschluß nicht geboten erscheint, um einen groben Widerspruch mit dem Gerechtigkeitsempfinden zu vermeiden, ist der Unterhaltsanspruch nur teilweise auszuschließen (Senatsurteil vom 17. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582 f.).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Da vorliegend die Ehedauer im Zwischenbereich liegt, hat das Oberlandesgericht mit Recht darauf abgehoben, ob die Parteien ihre Lebensführung in der Ehe bereits aufeinander eingestellt und in wechselseitiger Abhängigkeit auf ein gemeinsames Lebensziel ausgerichtet hatten (vgl. dazu Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582 = NJW 1982, 2064).
  • OLG Hamm, 23.11.1987 - 10 WF 458/87
    Mit dem Amtsgericht ist der Berechnung der Ehedauer iSd § 1579 Nr. 1 BGB die Zeit zwischen der Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zugrunde zu legen (vgl. BGH FamRZ 1982, 582 = BGHF 3, 170).

    Daß die Parteien bei der Eheschließung bereits in relativ vorgerücktem Alter waren - der Antragsteller war knapp 61, und die Antragsgegnerin 53 Jahre alt -, ändert daran nichts (vgl. BGH FamRZ 1982, 582 = BGHF 3, 170).

    Eine kurze Ehedauer schließt indessen allein noch nicht den Unterhaltsanspruch des früheren Ehegatten aus: Zusätzlich muß das Erfordernis grober Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Verpflichteten hinzutreten; jedoch sind bei einer Ehedauer bis zu zwei Jahren keine besonders strengen Anforderungen an das Merkmal der groben Unbilligkeit zu stellen (BGH FamRZ 1982, 582 = BGHF 3, 170).

  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger

    Der Senat beschränkt sich daher auf den Hinweis, daß - was offenbar auch die Revision nicht in Frage stellen will - das Gesetz in § 1579 Abs. 1 BGB die Möglichkeit eröffnet, einen Unterhaltsanspruch nur teilweise auszuschließen, wenn der völlige Ausschluß nicht geboten erscheint, um einen groben Widerspruch zu dem Gerechtigkeitsempfinden zu vermeiden (Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582, 583 m.w. Nachw.).
  • OLG Celle, 15.05.1986 - 12 UF 267/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Inanspruchnahme eines

    Der Beklagte hebt zu Recht hervor, daß es bei der Beurteilung dieser Frage gerade bei Ehen, die länger als zwei Jahre gedauert haben, darauf ankommt, inwieweit die Eheleute ihre Lebensführung in der Ehe bereits aufeinander eingestellt und in wechselseitiger Abhängigkeit auf ein gemeinsames Lebensziel ausgerichtet haben (vgl. BGH FamRZ 1981, 140; FamRZ 1982, 582).

    Es bedarf deshalb in diesem Zusammenhang nicht der zusätzlichen Prüfung, inwieweit die Inanspruchnahme des Beklagten auf nachehelichen Unterhalt grob unbillig wäre (vgl. BGH FamRZ 1982, 582).

  • OLG Hamm, 01.04.1987 - 5 UF 370/86
  • OLG München, 21.09.1995 - 16 UF 1079/94

    Versagung von Unterhalt wegen Kindesbetreuung bei kurzer Ehedauer

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe

  • OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93

    Zustimmung zur Zusammenveranlagung der Einkommensteuer; Verletzung von

  • OLG Hamm, 17.12.2003 - 11 WF 153/03

    Anforderungen an Feststellung einer Unterhaltsverwirkung

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85

    Subsidiarität der Witwenversorgung - Einfluss einer wiederauflebenden

  • OLG München, 30.04.1997 - 12 UF 661/97

    Grenze für den Verlust des Auskunftsanspruchs über Vermögensverhältnisse bei

  • OLG Schleswig, 29.06.1992 - 15 UF 22/90

    Regelung nachehelicher Unterhaltsansprüche

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2002 - 6 WF 14/02

    Nachehelicher Unterhalt bei Renteneinkünften der Unterhaltsberechtigten

  • OLG Karlsruhe, 12.05.2000 - 2 WF 4/00

    Prozeßkostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Einwendung gem. § 1579 BGB

  • OLG Stuttgart, 20.11.1986 - 16 UF 81/86
  • OLG Celle, 22.07.1986 - 17 UF 62/84
  • OLG Hamm, 16.12.1983 - 5 UF 478/82
  • OLG Köln, 18.07.1985 - 10 UF 15/85

    Unterhaltsansprüche für die Zeit nach der Scheidung wegen nach der Scheidung

  • OLG Düsseldorf, 03.08.1983 - 2 UF 160/82
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