Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.03.1982 - 2 UF 244/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1584
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltspflichtiger Ehegatte; Leistungsfähigkeit; Verwandte; Unterhaltsverpflichtung; Unterhaltsberechtigter; Beweislast
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 21.10.1981 - 240 F 170/81
- OLG Düsseldorf, 29.03.1982 - 2 UF 244/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 611
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.1982 - 2 UF 244/81
Das BVerfG hat diese Bestimmung des § 1579 Abs. 2 BGB in seinem Urteil vom 14. Juli 1981 (FamRZ 1981, 745 ) nicht in vollem Umfange für verfassungswidrig erklärt (…anderer Ansicht Palandt/Diederichsen, aaO, § 1579 Rdn. 3). - BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80
Bestimmung des Endes der Ehedauer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.1982 - 2 UF 244/81
Die Ehe der Parteien war in diesem Sinne von kurzer Dauer, denn die Scheidung erfolgte bereits nach weniger als fünf Monaten, und für die Ehedauer ist der früher liegende Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages maßgebend (BGH, NJW 1981, 754 ).
- OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
Erwerbsobliegenheit eines schwerbehinderten Unterhaltsverpflichteten gegenüber …
Vielmehr ist seine vormalige Erwerbssituation nach Maßgabe der vorstehenden Erwägungen fiktiv fortzuschreiben (OLG Hamburg, FamRZ 1982, 611;… Wendl/Haußleiter, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 1, Rz. 436).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 10.11.1981 - 2 UF 47/81 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,24317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1578, 1613
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Leistungsfähigkeit nach Wiederheirat des Unterhaltsschuldners; Verzug. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 611
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80
Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …
Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.1981 - 2 UF 47/81
Dies muß sich zu seinem Nachteil auswirken, weil er die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt (vgl. BGH FamRZ 1980, 770 = BGHF 2, 113 zu § 58 ff EheG; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 56; Griesche, FamRZ 1981, 841, 844). - BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 420/65
Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau - Unterhaltsfähigkeit - Einkommensloser …
Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.1981 - 2 UF 47/81
Hierfür gilt entsprechend, was schon bei der Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse ausgeführt worden ist: Der Antragsteller hat nicht im einzelnen dargetan, daß er seit dem Verlust des Arbeitsplatzes im Jahre 1977 und in der Zeit seit der Ehescheidung seinen unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten gegenüber der Antragsgegnerin genügend nachgekommen ist, und trotz zumutbarer Bemühungen keine angemessene neue Stellung im Erwerbsleben finden konnte (vgl. etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 1008; zum früheren Recht BSG NJW 1967, 2281; allgemein zu § 1603 BGB Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts § 41 III 3). - OLG Düsseldorf, 23.06.1980 - 6 UF 31/80
Auszug aus OLG Hamburg, 10.11.1981 - 2 UF 47/81
Hierfür gilt entsprechend, was schon bei der Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse ausgeführt worden ist: Der Antragsteller hat nicht im einzelnen dargetan, daß er seit dem Verlust des Arbeitsplatzes im Jahre 1977 und in der Zeit seit der Ehescheidung seinen unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten gegenüber der Antragsgegnerin genügend nachgekommen ist, und trotz zumutbarer Bemühungen keine angemessene neue Stellung im Erwerbsleben finden konnte (vgl. etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 1008; zum früheren Recht BSG NJW 1967, 2281; allgemein zu § 1603 BGB Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts § 41 III 3).