Weitere Entscheidung unten: KG, 19.10.1982

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.12.1981 - 8 W 324/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,16945
OLG Stuttgart, 17.12.1981 - 8 W 324/80 (https://dejure.org/1981,16945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.12.1981 - 8 W 324/80 (https://dejure.org/1981,16945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 8 W 324/80 (https://dejure.org/1981,16945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer zweiten Einbenennung eines nichtehelichen Kindes; Möglichkeit einer abweichenden Auslegung des § 1618 BGB

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1618
    Elterliche Sorge; Namensrecht; Zulässigkeit einer zweiten Einbenennung eines nichtehelichen Kindes; Möglichkeit einer abweichenden Auslegung des § 1618 BGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 955
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.03.2018 - XII ZB 458/17

    Beschwerderecht der zuständigen Verwaltungsbehörde hinsichtlich der

    Unabhängig davon, ob diese Regelung das Familiengericht auch dann zu einer Anhörung des beschränkt Geschäftsfähigen verpflichtet, wenn - wie hier - der Antrag eines alleinsorgeberechtigten Elternteils der familiengerichtlichen Genehmigung nicht bedarf (dafür: OLG München StAZ 2014, 114; LG Bremen StAZ 1982, 332; aA AG Buxtehude FamRZ 2012, 71, vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 485), ergibt sich aus § 2 NamÄndG jedenfalls aber keine eigenständige Beschwerdeberechtigung der zuständigen Verwaltungsbehörde.
  • AG München, 22.02.2017 - 552 F 1160/17

    Im Verwaltungsverfahren auf den Antrag des sorgeberechtigten Elternteils zur

    Soweit OLG München mit Beschluss vom 03.06.2013, Az. 12 WF 653/13 [unter Aufhebung der unter Berufung auf das AG Buxtehude, aaO., ebenfalls sehr überzeugenden Rechtsprechung des AG München (Beschluss vom 11.03.2013, Az. 542 F 1074/13 RE)] und ausdrücklich auch das seitens des OLG zitierte LG Bremen (Beschluss vom 28.04.1982 - StAZ 1982, 332) von einer isolierten Anhörungspflicht des Betroffenen, auch im Rahmen einer elterlichen gesetzlichen Vertretung und damit unabhängig von dem Vorliegen einer Vormundschaft oder Pflegschaft ausgeht, vermag dies nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
   KG, 19.10.1982 - 16 UF 2772/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4433
KG, 19.10.1982 - 16 UF 2772/81 (https://dejure.org/1982,4433)
KG, Entscheidung vom 19.10.1982 - 16 UF 2772/81 (https://dejure.org/1982,4433)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 1982 - 16 UF 2772/81 (https://dejure.org/1982,4433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1671; FGG §§ 20, 57
    Elterliche Sorge; Jugendamt als Organ der öffentlichen Jugendhilfe; berechtigtes Interesse des Jugendamtes zur Wahrnehmung der Belange des Kindes in einem Sorgerechtsverfahren.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Familiengericht; Vorschlag; Eltern; Elternvorschlag; Abweichung; Unzweckmäßig; Kindeswohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1671

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 955
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 UF 53/08

    Elterliche Sorge: Ruhen während langfristiger Inhaftierung eines Elternteils in

    Es hat als Behörde ein berechtigtes Interesse, zum Wohl des minderjährigen Kindes auf eine richtige Entscheidung hinzuwirken (Keidel/Kuntze/Weber, FGG, 14. A., § 64 Rz. 37d; Münchener Kommentar/Finger, BGB, 4. A., § 1674 Rz. 12; Staudinger/Coester, BGB, 13. A., § 1674 Rz. 20; BayObLG, FamRZ 1981, 595; KG, FamRZ 1982, 955).
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