Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.12.1981 - 8 W 324/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer zweiten Einbenennung eines nichtehelichen Kindes; Möglichkeit einer abweichenden Auslegung des § 1618 BGB
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1618
Elterliche Sorge; Namensrecht; Zulässigkeit einer zweiten Einbenennung eines nichtehelichen Kindes; Möglichkeit einer abweichenden Auslegung des § 1618 BGB. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 13.11.1979 - F 4 GR 423/79
- LG Stuttgart, 03.06.1980 - 2 T 725/79
- OLG Stuttgart, 17.12.1981 - 8 W 324/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 955
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.03.2018 - XII ZB 458/17
Beschwerderecht der zuständigen Verwaltungsbehörde hinsichtlich der …
Unabhängig davon, ob diese Regelung das Familiengericht auch dann zu einer Anhörung des beschränkt Geschäftsfähigen verpflichtet, wenn - wie hier - der Antrag eines alleinsorgeberechtigten Elternteils der familiengerichtlichen Genehmigung nicht bedarf (dafür: OLG München StAZ 2014, 114; LG Bremen StAZ 1982, 332; aA AG Buxtehude FamRZ 2012, 71, vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 485), ergibt sich aus § 2 NamÄndG jedenfalls aber keine eigenständige Beschwerdeberechtigung der zuständigen Verwaltungsbehörde. - AG München, 22.02.2017 - 552 F 1160/17
Im Verwaltungsverfahren auf den Antrag des sorgeberechtigten Elternteils zur …
Soweit OLG München mit Beschluss vom 03.06.2013, Az. 12 WF 653/13 [unter Aufhebung der unter Berufung auf das AG Buxtehude, aaO., ebenfalls sehr überzeugenden Rechtsprechung des AG München (Beschluss vom 11.03.2013, Az. 542 F 1074/13 RE)] und ausdrücklich auch das seitens des OLG zitierte LG Bremen (Beschluss vom 28.04.1982 - StAZ 1982, 332) von einer isolierten Anhörungspflicht des Betroffenen, auch im Rahmen einer elterlichen gesetzlichen Vertretung und damit unabhängig von dem Vorliegen einer Vormundschaft oder Pflegschaft ausgeht, vermag dies nicht zu überzeugen.
Rechtsprechung
KG, 19.10.1982 - 16 UF 2772/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1671; FGG §§ 20, 57
Elterliche Sorge; Jugendamt als Organ der öffentlichen Jugendhilfe; berechtigtes Interesse des Jugendamtes zur Wahrnehmung der Belange des Kindes in einem Sorgerechtsverfahren. - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Familiengericht; Vorschlag; Eltern; Elternvorschlag; Abweichung; Unzweckmäßig; Kindeswohl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1671
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 955
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 UF 53/08
Elterliche Sorge: Ruhen während langfristiger Inhaftierung eines Elternteils in …
Es hat als Behörde ein berechtigtes Interesse, zum Wohl des minderjährigen Kindes auf eine richtige Entscheidung hinzuwirken (…Keidel/Kuntze/Weber, FGG, 14. A., § 64 Rz. 37d;… Münchener Kommentar/Finger, BGB, 4. A., § 1674 Rz. 12;… Staudinger/Coester, BGB, 13. A., § 1674 Rz. 20; BayObLG, FamRZ 1981, 595; KG, FamRZ 1982, 955).