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   OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86   

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https://dejure.org/1986,6937
OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86 (https://dejure.org/1986,6937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.1986 - 3 WF 105/86 (https://dejure.org/1986,6937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 1986 - 3 WF 105/86 (https://dejure.org/1986,6937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 42, 406; GG Art. 103
    Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen; einseitige Benachrichtigung von einem Berichtigungstermin; Befangenheitsantrag und rechtliches Gehör; Sachverständigenablehnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1021
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86
    Dies ist zu bejahen, wenn der Gutachter (wie vorliegend) nur eine Partei zu der Vorbereitung des Gutachtens heranzieht, und der anderen keine Gelegenheit zur Anwesenheit gibt (BGH NJW 1975, 1363; OLG München NJW 1963, 1682; KG MDR 1982, 762).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86
    Zwar rechtfertigt die Versagung rechtlichen Gehörs nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit, da Art. 103 Abs. 1 GG dem Betroffenen nur das Recht einräumt, sich vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern, nicht aber auf Einhaltung bestimmter Regeln bei der Ermittlung des Sachverhalts (BVerfGE 1, 418, 429 = NJW 1953, 177; OLG München aaO); die Nichteinhaltung dieser Regeln kann aber insbesondere dann begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hervorrufen, wenn er falsche Angaben hierüber in dem schriftlichen Gutachten macht, und hierdurch den Eindruck der Gleichbehandlung beider Parteien erweckt (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1980, 931).
  • BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86
    Ebenso ist ohne Belang, ob der Verdacht der Voreingenommenheit und parteiischen Einstellung des Sachverständigen nach Auffassung des Amtsgericht oder des Senats begründet ist: Entscheidend ist allein, ob ein an dem Verfahren Beteiligter bei vernünftiger und besonnener Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Sachverständigen zu zweifeln (vgl. BVerfG NJW 1966, 923).
  • OLG München, 20.05.1963 - 6 W 807/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86
    Dies ist zu bejahen, wenn der Gutachter (wie vorliegend) nur eine Partei zu der Vorbereitung des Gutachtens heranzieht, und der anderen keine Gelegenheit zur Anwesenheit gibt (BGH NJW 1975, 1363; OLG München NJW 1963, 1682; KG MDR 1982, 762).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1980 - 1 WF 234/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86
    Zwar rechtfertigt die Versagung rechtlichen Gehörs nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit, da Art. 103 Abs. 1 GG dem Betroffenen nur das Recht einräumt, sich vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern, nicht aber auf Einhaltung bestimmter Regeln bei der Ermittlung des Sachverhalts (BVerfGE 1, 418, 429 = NJW 1953, 177; OLG München aaO); die Nichteinhaltung dieser Regeln kann aber insbesondere dann begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hervorrufen, wenn er falsche Angaben hierüber in dem schriftlichen Gutachten macht, und hierdurch den Eindruck der Gleichbehandlung beider Parteien erweckt (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1980, 931).
  • KG, 29.04.1982 - 8 W 1013/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86
    Dies ist zu bejahen, wenn der Gutachter (wie vorliegend) nur eine Partei zu der Vorbereitung des Gutachtens heranzieht, und der anderen keine Gelegenheit zur Anwesenheit gibt (BGH NJW 1975, 1363; OLG München NJW 1963, 1682; KG MDR 1982, 762).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2009 - 19 W 66/08

    Sachverständigenablehnung: Unterlassen des Sachverständigen, den

    Danach rechtfertigt das Gesamtverhalten des Sachverständigen die Besorgnis seiner Befangenheit (vgl. BGH NJW 1975, 1.363; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 1021).
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08

    Keine Ablehnung trotz fehlender Parteibeteiligung?

    Zwar wird der Umstand, dass ein Sachverständiger bei der Vorbereitung seines Gutachtens (bei einem Ortstermin ebenso wie bei einer Materialsammlung) lediglich eine der beiden Parteien hinzuzieht, regelmäßig Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, weil in einem solchen Verhalten eine Verletzung der Pflicht zur Einhaltung des gleichen Abstands zu den Parteien liegt, die dem Sachverständigen wie einem Richter obliegt (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1975, 1363; vgl. etwa auch OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 1021; OLG Koblenz, VersR 1977, 1133).
  • OLG Stuttgart, 28.06.1994 - 9 W 12/94

    Befangenheit eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit wegen

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