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   OLG Düsseldorf, 19.09.1985 - 9 WF 121/85   

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https://dejure.org/1985,2862
OLG Düsseldorf, 19.09.1985 - 9 WF 121/85 (https://dejure.org/1985,2862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.1985 - 9 WF 121/85 (https://dejure.org/1985,2862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 1985 - 9 WF 121/85 (https://dejure.org/1985,2862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 85, 114
    Prozeßkostenhilfe; Mutwillen; Verschulden des prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalts; Anwaltshaftung und Anwaltsverschulden; Anspruch auf Schadensersatz wegen mutwilliger Rechtsverfolgung als Teil des Vermögens.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßbevollmächtigter; Verfehlte Prozeßführung; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Vermögen; Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Diese Ansicht wird zwar von Teilen der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und des Schrifttums (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 288; FamRZ 1992, 457; OLG Koblenz MDR 1997, 103; MünchKomm ZPO/v. Mettenheim, 2. Aufl. § 85 Rdn. 11; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO 3. Aufl. § 85 Rdn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO 22. Aufl. § 85 Rdn. 11; Musielak/Weth, ZPO 2. Aufl. § 85 Rdn. 9; E. Schneider MDR 1987, 552; 1990, 596, 597) vertreten.
  • LAG Köln, 22.06.2015 - 1 Ta 145/15

    Aufhebung der Bewilligung der ratenfreien Prozesskostenhilfe wegen Verletzung der

    a) Die Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Prozesskostenhilfeverfahren ist umstritten, denn das Prozesskostenhilfeverfahren ist nicht als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet (die Anwendbarkeit ablehnend daher etwa OLG Düsseldorf 19.09.1985 - 9 WF 121/85 - juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 85 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.1987 - 5 WF 78/87
    Auf die Frage, ob und inwieweit § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen des Prozeßkostenhilfeverfahrens Anwendung findet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 288 f), kommt es deshalb in diesem Zusammenhang nicht an.
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