Rechtsprechung
   BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2454
BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89 (https://dejure.org/1989,2454)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89 (https://dejure.org/1989,2454)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 1989 - BReg. 1a Z 8/89 (https://dejure.org/1989,2454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit um den Wechsel des Amtsvormunds eines Kindes im Wege der Entlassung eines Jugendamts und der Neubestellung eines anderen; Wechsel einer Vormundschaft zum ortsnäheren Jugendamt; Erforderlichkeit der Beachtung der Anhörungsvorschriften im Rahmen der Entlassung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personensorge ; Vermögen ; Mündel; Entlassung; Vormund; Anhörungsvorschriften; Jugendamt; Einzelperson; Pflegeeltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a; FGG § 50c

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.12.1977 - BReg. 1 Z 103/77
    Auszug aus BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89
    Die Beschwerdeberechtigung des Kreisjugendamts B. ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1977, 325/327 m.w.Nachw.).

    Soweit sich das Rechtsmittel hiergegen wendet, handelt es sich um eine sofortige weitere Beschwerde (§ 60 Abs. 1 Nr. 2, § 63 FGG; BayObLGZ 1977, 325/327 und 1968, 251/252; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. § 60 Anm. 3 a, § 63 Anm. 5; anderer Ansicht Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. § 1791 b Rn. 7).

    Die Bestellung eines anderen Jugendamts wird daher unter denselben Voraussetzungen als zulässig angesehen, unter denen bei gesetzlicher Amtsvormundschaft gemäß § 43 Abs. 2 JWG die Übernahme dieses Amtes durch ein anderes Jugendamt vom Vormundschaftsgericht angeordnet werden könnte (BayObLG in ständiger Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1977, 325/331 f. für den gleichgelagerten Fall der bestellten Amtspflegschaft für Minderjährige und 1978, 83/85 sowie …

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 37/88

    Vorlage - BGH - Abweichung - Erheblichkeit

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89
    3 Z 113/87|KG; 14.10.1987; 1 W 4493/87">FamRZ 1988, 321/322 ), kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG nicht in Betracht, denn die Entscheidung des Kammergerichts beruht nicht auf der Beurteilung dieser Rechtsfrage (vgl. hierzu BGH NJW 1989, 668 [BGH 12.10.1988 - IVb ZB 37/88] ).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89
    Die Anhörungsvorschriften der § 50 a bis § 50 c FGG sollen nicht nur das rechtliche Gehör sicherstellen, sondern dienen in erster Linie der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung (BGH NJW 1985, 1702/1705).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89
    Die Beschwerdeberechtigung des Kreisjugendamts B. ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1977, 325/327 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.11.1977 - IV ZB 40/77

    Abgabe der Amtspflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89
    Das Wohl des Mündels kann einen Wechsel des Amtsvormunds rechtfertigen, wenn dadurch die persönliche Begegnung beider erleichtert wird (vgl. BGHZ 70, 52/54; BayObLG …
  • BayObLG, 27.09.1968 - BReg. 1b Z 69/68

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Antrag auf Bestellung der

    Auszug aus BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89
    Soweit sich das Rechtsmittel hiergegen wendet, handelt es sich um eine sofortige weitere Beschwerde (§ 60 Abs. 1 Nr. 2, § 63 FGG; BayObLGZ 1977, 325/327 und 1968, 251/252; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. § 60 Anm. 3 a, § 63 Anm. 5; anderer Ansicht Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. § 1791 b Rn. 7).
  • BayObLG, 17.04.1978 - BReg. 3 Z 22/78
    Auszug aus BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89
    Gemäß § 1887 Abs. 1 BGB und § 39 a JWG sowie § 1889 Abs. 2 BGB und § 39 b JWG hat das Vormundschaftsgericht bei der Entlassung des als Vormund bestellten Jugendamts und der Bestellung eines anderen Jugendamts zum Vormund zunächst zu prüfen, ob eine als Vormund geeignete Einzelperson vorhanden ist (BayObLGZ 1978, 83/86).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Sie soll sicherstellen, daß die bei länger bestehendem Pflegeverhältnis besonders gute Einsicht der Pflegeperson in die Situation des Kindes bei Entscheidungen, die die Personensorge betreffen, berücksichtigt wird (vgl. BT-Drucks. 8/2788 S. 74; Keidel/Engelhardt aaO § 50 c Rdn. 2; vgl. auch BayObLG FamRZ 1989, 1340 f.).
  • BayObLG, 17.05.1996 - 1Z BR 72/96

    Entlassung eines Jugendamts als Amtsvormund

    Soweit eine solche Weigerung mit der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts zurückgewiesen worden und hiergegen die sofortige weitere Beschwerde gegeben wäre (§ 60 Abs. 1 Nr. 2, § 63 FGG , vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340, 1341 m.w.N.), wäre die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels.

    Diese Vorschriften stellen in erster Linie auf das Wohl des Kindes ab (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340, 1341; LG Essen DAVorm 1995, 1068).

    Das Wohl des Mündels kann es jedoch rechtfertigen, die Amtsvormundschaft durch ein anderes Jugendamt, etwa das ortsnähere, führen zu lassen (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340, 1341; OLG Hamm aaO; Damrau/Zimmermann § 1887 Rn. 2; einschränkend wohl OLG Karlsruhe DAVorm 1993, 89, 92).

  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Diese Anhörungsvorschrift soll nicht nur das rechtliche Gehör sicherstellen, sondern dient in erster Linie der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340/1342; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. § 50a FGG Anm. 1 a).
  • BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94

    Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum

    Die Anhörung dient in erster Linie der gemäß § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung (BGH NJW 1985, 1702/1705; BayObLG FamRZ 1989, 1340/1341) und soll den Richter in die Lage versetzen, einen persönlichen Eindruck von dem Anzuhörenden zu gewinnen (BayObLGZ 1980, 215/218).

    Eine vom Vormundschaftsgericht unterlassene Anhörung ist im Beschwerdeverfahren nachzuholen, wenn nicht ausnahmsweise die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Absehen von der Anhörung gemäß § 50a Abs. 3 , § 50b Abs. 3 FGG vorliegen (BayObLG FamRZ 1989, 1340/1341).

    c) Die Beschwerdeentscheidung beruht auf diesen Verfahrensfehlern (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340/1342) und stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar.

  • OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01

    Unterhaltsbetragsverfahren - Ergänzungspflegschaft - Bestellung des bisher

    Hiergegen ist gemäß §§ 63, 60 Abs. 1 Nr. 2 FGG die sofortige weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340, 1341 und 1997, 897; Bassenge/Herbst aaO § 60 Rdnr. 4; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 14. Aufl. § 60 Rdnr. 10; MüKo./Schwab, BGB 3. Aufl. § 1791 b Rdnr. 13; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. § 1791 b Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 19.01.1998 - 15 W 481/97

    Bestellung eines Jugendamtes zum Vormund anstelle eines gesetzlichen

    Durch seine Anordnung, das zu 2) beteiligte Jugendamt zum Vormund zu bestellen, hat es zugleich dessen Weigerung, die Vormundschaft zu übernehmen, zurückgewiesen (vgl. BayObLG, FamRZ 1989, 1340, 134; FamRZ 1997, 897).
  • BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Im Verfahren der vorläufigen Anordnung muß das Beschwerdegericht diese Anhörung selbst durchführen, wenn sie, wie hier, in erster Instanz vor dem Vormundschaftsgericht unterblieben ist und die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Anhörung entfallen kann (§ 50a Abs. 3 Satz 1 FGG ), nicht gegeben sind (BayObLG FamRZ 1989, 1340/1341 und 1995, 500/501; vgl. auch BayObLGZ 1980, 202/206 und 215/220).
  • BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 14/94

    Wirkung eines Vorbescheids eines Grundbuchamtes, in dem eine Entscheidung in

    Diese ist rechtsmittelfähig (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340 ; BayObLGZ 1993, 290 f.).
  • LG Kaiserslautern, 09.07.2001 - 1 T 95/01

    Unterhaltsfestsetzungsverfahren: Bestellung des Jugendamts zum Ergänzungspfleger

    Das Rechtsmittel des beteiligten Kreisjugendamtes zu 2. ist als einfache Beschwerde zulässig (BayObLG FamRZ 1989, 1340) und durfte auch auf die Auswahlentscheidung beschränkt werden.
  • BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95

    Anhörung der Eltern im Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge

    c) Die Beschwerdeentscheidung beruht auf diesem Verfahrensfehler (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340/1342).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht