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   BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92   

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https://dejure.org/1992,1764
BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92 (https://dejure.org/1992,1764)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.1992 - 1Z BR 15/92 (https://dejure.org/1992,1764)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 1992 - 1Z BR 15/92 (https://dejure.org/1992,1764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2358, 2270 Abs. 1; FGG § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch notarielle Urkunde; Widerruf eines gemeinschaftlich errichteten Testaments; Wirksamkeitsvoraussetzungen von wechselbezüglichen Verfügungen; Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen; Widerruf durch ein späteres ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 127
  • FamRZ 1993, 366
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Vielmehr ließ sich eine genügende Aufklärung der entscheidungserheblichen Tatsachen bereits auf Grund der bei den Akten befindlichen notariellen Urkunden auch im Freibeweisverfahren erreichen (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 366 /367).
  • OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13

    Auslegung eines Ehegattentestaments

    Ziel der Auslegung ist die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten (BGHZ 112, 229, 233; BayOblG FamRZ 1993, 366, 367; 1995, 251, 252; Münchener Kommentar-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2269, Rn. 17).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Für die Wirksamkeit der zugunsten der Beteiligten zu 1 getroffenen letztwilligen Verfügungen ist daher ausschlaggebend, ob die vom Erblasser in dem gemeinschaftlich mit seiner ersten Ehefrau errichteten Testament vorgenommene Erbeinsetzung des Sohnes im Sinn von § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich zu einer Verfügung der Ehefrau war (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366 ), und ob sie durch den Tod des Sohnes im Jahr 1980 gegenstandslos geworden ist (vgl. Palandt/Edenhofer § 2271 Rn. 15).

    Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens ist die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (BayObLG FamRZ 1993, 366/367; Palandt/Edenhofer Einführung vor § 2265 Rn. 12).

    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366/367).

  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Der Amtsermittlungsgrundsatz enthebt die Beteiligten insbesondere im Antragsverfahren nicht der Pflicht, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und dem Gericht Anhaltspunkte für weiterführende Ermittlungen zu unterbreiten (Beibringungsgrundsatz; BayObLG aaO und FamRZ 1993, 366/367).
  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Dies hat das Landgericht bejaht, wobei es zutreffend von einer Auslegungsbedürftigkeit der Erklärungen vom 24.1.1983 ausgegangen ist und die Auslegung aufgrund ihres Gesamtinhalts und der Nebenumstände (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 366, 367; Palandt/Edenhofer, BGB , 52. Aufl., § 2084 Rdn. 5) rechtsfehlerfrei vorgenommen hat.

    Dieser Schluß ist jedenfalls möglich, und damit aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BayObLG, FamRZ 1993, 366, 367, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens ist bei einem Ehegattentestament die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (BayObLG FamRZ 1993, 366, 367; Palandt/Edenhofer, a.a.O., Einf. vor § 2265 Rn.12).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat demgemäß auch die Anwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in vergleichbaren Fällen ohne weiteres bejaht (BayObLGZ 1964, 94, 99: DNotZ 1977, 40, 41: FamRZ 1988, 879, 880: FamRZ 1993, 366, 367).
  • BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93

    Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft

    Der Senat hat kürzlich (FamRZ 1993, 366 ) die Auffassung vertreten, dass bei einer derartigen Zeitspanne ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden muss, dass der Notar sich an die Beurkundung erinnern kann.
  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen

    Denn daraus allein kann nicht geschlossen werden, daß die Verfügungen nicht wechselbezüglich sein sollen (BayObLG FamRZ 1993, 366, 367).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen

  • OLG Brandenburg, 15.10.1996 - 10 Wx 51/95

    Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen; Erblasser, die vor dem

  • OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

  • BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01

    Amtsermittlung und Hinweispflicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der

  • BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96

    Gestufte Nacherbfolge

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